München - Die im Februar bekannt gewordenen Ekelrituale beim Bundeswehr-Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwalde haben keine strafrechtlichen Konsequenzen. "Ein Tatnachweis zur Körperverletzung konnte nicht erbracht werden", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II der Zeitung "Bild am Sonntag". Die Ermittlungen seien eingestellt worden. Auch Disziplinarstrafen wurden nach Informationen der Zeitung nicht verhängt. Allerdings seien die Verantwortlichen des Hochgebirgsjägerzugs an andere Standorte versetzt worden.
Die Aufnahmerituale beim Hochgebirgsjägerzug des Gebirgsjägerbataillons 233 im oberbayerischen Mittenwald waren durch die Beschwerde eines Soldaten beim früheren Wehrbeauftragten Reinhold Robbe (SPD) bekannt geworden. Demnach mussten Soldaten dort bis zum Erbrechen Alkohl trinken und rohe Schweineleber essen, um in der internen Hierarchie des Eliteverbands aufsteigen zu können. Die Bundeswehr hatte den Hochgebirgsjägerzug vorübergehend aufgelöst und gegen sechs Soldaten ermittelt. Auch die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet.
cis/AFP
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