Frauen in der Justiz: "Das Vorschlagsverfahren ist immer noch intransparent"
40 Prozent der Richter sind weiblich. An den Bundesgerichten sieht das ganz anders aus, dort ist die Quote erheblich niedriger. Woran liegt das? Im Interview spricht Eva Schübel, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, über fast alltägliche Benachteiligung.
SPIEGEL ONLINE: In der Justiz gibt es derzeit insgesamt 40 Prozent Richterinnen, an den Bundesgerichten sieht das anders aus: Beim Bundesgerichtshof (BGH) etwa sind nur 20 Prozent der Stellen mit Frauen besetzt. Woran liegt das?
Schübel: Jedenfalls nicht daran, dass es zu wenig gute Bewerberinnen gibt. Im vergangenen Jahr hatte eine Kandidatin für den BGH die beste Beurteilung von allen - trotzdem wurde sie nicht gewählt. Der Länderproporz konnte dafür auch keine Rechtfertigung sein: Aus ihrem Bundesland kam dann ein Mann zum Zuge.
SPIEGEL ONLINE: Damals waren auf der Vorschlagsliste für zwölf offene Stellen beim BGH erstmals 30 Prozent Frauen - gewählt hat der Richterwahlausschuss des Bundestages aber nur zwei Richterinnen. Auf der BGH-Liste für die jetzt anstehende Wahl stehen sogar 50 Prozent Frauen.
Schübel: Auf unser Drängen hin. Allerdings ist das Vorschlagsverfahren derzeit immer noch völlig intransparent: Die vakanten Stellen werden nicht ausgeschrieben, die Gleichstellungsbeauftragten oder Richtervertretungen nicht beteiligt.
SPIEGEL ONLINE: Erwarten Sie, dass sich diesmal etwas bessert?
Schübel: Ja. Ich hoffe nur, dass nicht wie schon oft der Parteien- und Länderproporz zu Lasten der Kandidatinnen durchschlägt.
SPIEGEL ONLINE: Vorab müssen sich die Bewerber bei den Gerichten vorstellen. Hinsichtlich des BGH gab es Beschwerden. Gab es Vorbehalte gegenüber Frauen?
Schübel: Wir haben einen Teil der Kandidatinnen befragt. Im letzten Jahr beklagten sich einige, unfreundlich und herablassend behandelt worden zu sein. Ich habe dies aber auch von Männern gehört.
SPIEGEL ONLINE: Müssen Kandidatinnen Nachteile befürchten, wenn sie kleine Kinder haben?
Schübel: Da scheint es immer noch Vorbehalte zu geben, jedenfalls mehr als bei Männern. Positiv ist, dass die Bundesgerichte eine Teilzeittätigkeit nicht mehr strikt ablehnen.
SPIEGEL ONLINE: Was könnte der Gesetzgeber zur Verbesserung der Lage beitragen?
Schübel: Wenn die bestehenden Gesetze im Sinne der Gleichstellung angewendet würden, wäre schon viel erreicht. Dass es im Richterwahlgesetz heute immer noch heißt, "der Vorgeschlagene" und "der Gewählte", gehört aber doch endlich mal geändert, schon der Symbolik wegen.
Das Interview führte Dietmar Hipp
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- Mittwoch, 20.03.2013 – 07:17 Uhr
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- Eva Schübel, 56, ist Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Sie studierte Jura in Erlangen, Freiburg, Paris und München. Seit April 2008 ist sie Bundesanwältin am Bundesgerichtshof.

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