Berlin - Außenminister Guido Westerwelle (FDP) geht auf Distanz zum Urteil des Landgerichts Köln über religiöse Beschneidungen. Der Richterspruch habe im Ausland "Irritationen" ausgelöst, sagte Westerwelle der "Bild"-Zeitung. "Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind."
Das Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als "rechtswidrige Körperverletzung" betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten.
Die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung sei auch nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, da sie nicht dem Wohl des Kindes entspreche. Dessen Körper werde "dauerhaft und irreparabel verändert", so die Richter.
Der türkische EU-Minister Egemen Bagis sagte laut türkischen Medien, die Beschneidung als Körperverletzung zu werten, sei eine Dummheit. Das Ritual als "heilige Angelegenheit" sei keine Sache der Gerichte. Das Thema müsse aus Sicht der Religions- und Gewissensfreiheit betrachtet werden.
Der Uno-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Heiner Bielefeldt, bezeichnete die Argumente des Gerichts als "groben Unsinn". Im Urteil fänden sich "bizarre Aussagen". In jüdischen und muslimischen Familien sei die Beschneidung "eine ganz weit verbreitete Praxis", sagte Bielefeldt Deutschlandradio Kultur.
Das Urteil sei realitätsfremd, sagte auch Grünen-Chefin Claudia Roth. "Es wirkt ausgrenzend gegenüber der langen kulturellen und religiösen Tradition jüdischen und muslimischen Lebens." Die Debatte könne nur mit den Religionsgemeinschaften geführt werden. "Als erste Schritte könnten erwogen werden, begleitende Maßnahmen wie breit angelegte Aufklärungsarbeit oder die Durchführung der Beschneidung nur von Ärzten vorzuschreiben."
Zuvor hatten bereits die deutsche Bischofskonferenz und die Religionsgemeinschaft des Islam das Urteil kritisiert.
Es gibt jedoch auch andere Meinungen: Das Gericht habe ein "bahnbrechendes Urteil" für Kinderrechte gefällt, teilte die Deutsche Kinderhilfe mit und beklagte eine "bedenkliche Schieflage" der Debatte. In "teilweise überzogenen und polemischen Reaktionen von Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften" würden ausschließlich das elterliche Erziehungsrecht und die Religionsfreiheit in den Vordergrund gestellt. Die Auswirkungen der Beschneidung auf Jungen würden hingegen verharmlost, der Eingriff entgegen wissenschaftlichen Erkenntnissen als Präventionsmaßnahme gepriesen, so die Kinderhilfe.
Die Vertreter des Zentralrats der Juden, der muslimischen Verbände sowie der beiden christlichen Kirchen hätten "nun eine besondere Verantwortung, in einen Dialog mit Medizinern und Fachleuten aus Jugendhilfe und Kinderschutz zu treten", so der Kinderhilfe-Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann.
hut/dpa/dapd/AFP
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