Palliativmedizin: Stiftung untersucht "Sterbequalität" weltweit

Eine Stiftung in Singapur hat erstmals untersuchen lassen, wie gut Sterbende in verschiedenen Staaten versorgt werden. Die bittere Erkenntnis: Nicht automatisch bedeutet eine gute Lebensqualität im Land auch, dass mit Sterbenden adäquat umgegangen wird.

Palliativmedizin: Tod und Sterben sind noch immer Tabu-ThemenZur Großansicht
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Palliativmedizin: Tod und Sterben sind noch immer Tabu-Themen

Singapur - Die schlechte Nachricht vorweg: Der Weltverband für Palliativpflege (WPCA) schätzt, dass rund um den Globus 100 Millionen Kranke und Angehörige im Jahr besonders betreut, begleitet und geschult werden müssten. Tatsächlich haben aber nur acht Millionen Menschen überhaupt Zugang zu Einrichtungen wie Hospizen und häuslicher Sterbebegleitung.

Die Lien-Stiftung in Singapur hat versucht, die Qualität der Sterbebetreuung weltweit einzuschätzen. Daher gab sie eine Studie bei der "Economist Intelligence Unit" in Auftrag. Die Analysten untersuchten, welche staatlichen Hilfen es für Hospize zur Pflege Sterbender gibt und ob die Regierung Standards für die Versorgung in den letzten Lebensmonaten entwickelt. Sie berücksichtigten auch die Höhe der Gesundheitsausgaben und die Lebenserwartung.

Während Deutschland es gerade mal auf Platz acht des internationalen Rankings schaffte, ging Großbritannien als Sieger der insgesamt 40 Nationen hervor. Im Vereinigten Königreich begann die moderne Hospizbewegung bereits in den sechziger Jahren. Das Land erhielt Top-Noten unter anderem, weil das Thema Sterben in der Gesellschaft kein Tabu mehr ist, weil Pflegekräfte eigens ausgebildet werden und schmerzlindernde Mittel wie Opiate problemlos zu bekommen sind.

Medikamente, die Schmerzen und Beschwerden lindern, gelten als Voraussetzung für eine befriedigende Pflege der Sterbenden. "Wenn der Schmerz kontrolliert wird, öffnet das die Tore zu allem anderen", sagt Anne Merriman, Gründerin von Hospice Africa. "Dann können die Menschen wieder denken und sich mit sozialen, spirituellen und kulturellen Fragen auseinandersetzen."

Fünf Milliarden Menschen weltweit müssten auf Medikamente zur Schmerzkontrolle verzichten, heißt es in der Studie. "Eines der größten Probleme ist, dass manche Regierungen illegalen Drogenkonsum so fürchten, dass es fast unmöglich ist, etwa an Opiate zu kommen", sagt Sheila Payne von der Universität Lancaster.

"Darauf gepolt, den Tod zu verhindern"

Auf den vorderen Rängen der Studie landeten Australien, Neuseeland, Irland, Belgien, Österreich und die Niederlande. Schlusslichter waren China, Brasilien, Uganda und Indien.

Die bittere Erkenntnis: Nicht automatisch bedeutet eine gute Lebensqualität auch, dass mit Sterbenden adäquat umgegangen wird: Ausgerechnet Länder wie Finnland, Dänemark, die Schweiz und Schweden, deren Gesundheitssysteme als vorbildlich gelten, landeten auf den Plätzen 28, 22 und 19 und 16.

"In vielen hochentwickelten Ländern ist die medizinische Versorgung oft zu stark darauf gepolt, den Tod zu verhindern, als Menschen beim Sterben ohne Schmerzen, Beschwerden und Stress zu helfen", heißt es in der Studie. Häufig seien Tod und Sterben Tabuthemen, über die in der Öffentlichkeit nicht geredet werde. Hospiz-Pflege sei oft als "Aufgeben" verpönt.

"Wir sind das Epizentrum der Technologien, die uns erlauben, Menschen 60 Tage länger am Leben zu erhalten, ohne dass sich ihr Zustand bessert, aber mit deutlich höheren Kosten", sagte Paul Keckley von der US-Beratungsfirma Deloitte Center for Health Solutions.

ala/dpa

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insgesamt 862 Beiträge
Hans Engler 25.06.2010
Diese Klarstellung ist laengst ueberfaellig.
Diese Klarstellung ist laengst ueberfaellig.
Jörn Bünning 25.06.2010
Es ist nichts als die konsequente Anwendung des Gesetzes vom 1.September vergangenen Jahres, welche der Patientenverfügung - ohne wenn und aber - eine bindende Funktion zuschreibt. Sofern dort jemand ausdrücklich auf eine [...]
Zitat von sysopDer BGH hat entschieden, dass es nicht strafbar ist, eine lebenserhaltende Behandlung aktiv abzubrechen - wenn der Patient es wünscht. Was halten Sie davon?
Es ist nichts als die konsequente Anwendung des Gesetzes vom 1.September vergangenen Jahres, welche der Patientenverfügung - ohne wenn und aber - eine bindende Funktion zuschreibt. Sofern dort jemand ausdrücklich auf eine Ernährung mittels Magensonde verzichtet, erfüllt das Einbringen einer solchen den Tatbestand der Körperverletzung. Daher kann das Durchtrennen des Sondenschlauches nicht zugleich als Totschlag bestraft werden. Diese Handlung stellt nur die erwünschte Unterlassung wieder her.
unente 25.06.2010
Was urteilen da bloß die Gerichte in diesem Staat? Eben noch wurde der Anwalt für schuldig befunden und die Staatsanwaltschaft wollte sogar eine noch höhere Strafe - und jetzt plötzlich ist der doch komplett unschuldig? Wo leben [...]
Was urteilen da bloß die Gerichte in diesem Staat? Eben noch wurde der Anwalt für schuldig befunden und die Staatsanwaltschaft wollte sogar eine noch höhere Strafe - und jetzt plötzlich ist der doch komplett unschuldig? Wo leben wir denn? Was machen diese ganzen Richer in den vielen Provinzgerichten eigentlich? Urteilen die nach veralteten Paragraphen aus dem religionsgesteuerten Mittelalter? Hat man einfach Pech, wenn man in Fulda vor Gericht steht, weil diese Richer noch nicht in der Moderne angekommen sind? Nur gut, dass der Verurteilte ein Anwalt war, der hatte genug Geld, um bis in die höchste Instanz gehen zu können. Dabei hatte der an der Tat gar keine Aktie, außer dass er den Angehörigen zu dem endgültigen Schritt geraten hatte. Der Anwalt war also letztendlich kompetenter, als der Richer in Fulda - ein Trauerspiel der Justiz!
Umberto 25.06.2010
Freut mich, dass der BGH so entschieden hat.
Zitat von sysopDer BGH hat entschieden, dass es nicht strafbar ist, eine lebenserhaltende Behandlung aktiv abzubrechen - wenn der Patient es wünscht. Was halten Sie davon?
Freut mich, dass der BGH so entschieden hat.
Rübezahl 25.06.2010
Danke allen die an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben. Jetzt kann ich beruhigt in die Zukunft schauen.
Danke allen die an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben. Jetzt kann ich beruhigt in die Zukunft schauen.
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  • Mittwoch, 14.07.2010 – 09:59 Uhr
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Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Sterbehilfe in anderen Ländern
Die Niederlande waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte Belgien dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.







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