Frankfurt/Main - Über die mögliche Auslieferungshaft für den kanadisch-amerikanischen Tierschützer Paul Watson entscheidet jetzt die Justiz. Der 61-Jährige, der am vergangenen Sonntag am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde, sitzt derzeit aufgrund einer sogenannten Festhalteanordnung des Amtsgerichts in Haft. Die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt hat beim Oberlandesgericht (OLG) nun einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl beantragt, wie das OLG mitteilte. Darüber werde frühestens in der nächsten Woche entschieden. Das letzte Wort über eine Auslieferung hat das Bundesjustizministerium.
Watson gilt als militanter Walfanggegner und Haischützer. Gegen den Chef der internationalen Tierschutzgruppe Sea Shepherd lag ein internationaler Haftbefehl aus Costa Rica vor, weil er in den Schiffsverkehr eingegriffen haben soll. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem Jahr 2002 in guatemaltekischen Gewässern. Dabei soll Watson die Crew eines Schiffes aus Costa Rica bedroht und mit einer Wasserkanone angegriffen haben. Nach Angaben von Sea Shepherd hatten die Aktivisten gegen das sogenannte Shark-Finning protestiert, bei dem Haien bei lebendigem Leib die Flossen abgetrennt werden. Die Crew des Schiffs habe die Aktivisten beschuldigt, sie töten zu wollen.
Unterstützung bekommen die Tierschützer von den Grünen im Bundestag. "Es ist zu befürchten, dass Paul Watson in Costa Rica kein faires Verfahren erwartet", sagte Volker Beck, Sprecher für Menschenrechtspolitik und Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die strafrechtliche Verfolgung Watsons in Costa Rica nach so langer Zeit auch politisch motiviert sei. In diesem Fall sei eine Abschiebung unzulässig.
jbr/dpa
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