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Sterbehilfe "Schneiden Sie den Schlauch durch!"

Wachkomapatientin Küllmer: Leben an einem SchlauchZur Großansicht

Wachkomapatientin Küllmer: Leben an einem Schlauch

2. Teil: Der Schnitt

Nach dem ersten Schock folgten die Kinder der Empfehlung von Putz: Elke G. fand in einer Schublade eine Pflasterschere. Erika Küllmers Sohn Peter hielt den Schlauch der Sonde, seine Schwester schnitt ihn durch. Unmittelbar über der Bauchdecke, so dass das Ende in den Körper rutschte.

Wenige Minuten später entdeckten zwei Schwestern den durchtrennten Schlauch, die Heimleitung verständigte die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft. Elke G. wurde festgenommen, ihr Bruder als Zeuge befragt. Erika Küllmer kam in ein Krankenhaus, man legte einen neuen Schlauch.

Am 5. Januar starb Erika Küllmer an Herzversagen - allein. Einen Zusammenhang mit der Durchtrennung des Versorgungsschlauches konnte der Rechtsmediziner nicht feststellen. Doch Sohn Peter zerbrach an dem Schicksal seiner Mutter. Wenige Wochen nach ihrem Tod nahm er sich das Leben. Elke G. und Wolfgang Putz kamen vor Gericht.

"Durchschneiden ist und bleibt aktives Tun und ist rechtswidrig"

Die Staatsanwaltschaft sah in Putz einen "Überzeugungstäter". Er habe sich "zum Herrn über Leben und Tod gemacht", hieß es im Plädoyer der Staatsanwältin. Ihre Forderung: zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. Das hätte für Putz das Ende seiner Anwaltslaufbahn bedeutet. Die Fuldaer Richter entschieden auf versuchten Totschlag und neun Monate Haft auf Bewährung.

In ihrem ambivalenten Urteil stellten sie einerseits fest, dass ein Angriff der Pflegeheimverantwortlichen vorlag. Die Beibehaltung der Magensonde sei eine vorsätzliche Körperverletzung gewesen. Auf der anderen Seite sah die Kammer in dem Durchschneiden des Schlauches aber keinen Fall von erlaubter indirekter oder passiver Sterbehilfe, sondern einen aktiven Eingriff. "Durchschneiden ist und bleibt aktives Tun und ist rechtswidrig", so der Vorsitzende Richter.

Die Kammer wies jedoch auf "eine erhebliche Rechtsunsicherheit" auf dem Gebiet des Behandlungsabbruchs hin. Selbst dem 12. Zivilsenat des BGH erschienen die Grenzen einer "Hilfe zum Sterben" nicht hinreichend geklärt.

"Pflegekräfte stecken in unglaublichem Gewissenskonflikt"

Wann darf die künstliche Ernährung eines Wachkomapatienten eingestellt werden? Macht es einen Unterschied, ob keine Nahrung mehr über eine Magensonde zugeführt oder der Schlauch gekappt wird? Ist das Durchschneiden eines Schlauches ein Behandlungsabbruch oder ein Tötungsdelikt?

Palliativmediziner und Pflegeheime, Ethikprofessoren und Medizinrechtler warten nun gespannt auf den neuerlichen Spruch des BGH. Der Fall von Wolfgang Putz und Erika Küllmer ist durchaus umstritten - aber in einem sind sich die meisten einig: Es muss mehr rechtliche Klarheit für den Umgang mit dem Sterben geben.

Dem Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin in Göttingen, Alfred Simon, etwa ist unverständlich, dass sich in diesem Fall die Geschäftsführung des Heimes über die Einigung von Angehörigen, Arzt, Anwalt und Heimleitung hinwegsetzte. "Wie kann jemand, der den Fall überhaupt nicht kennt, einfach anordnen, die Patientin weiter zu ernähren?"

Das Pflegeheim in Bad Hersfeld erklärte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, es wolle sich zu diesem Fall nicht mehr äußern. Anfang des Jahres hatte es laut "ARD-Ratgeber: Recht" noch schriftlich mitgeteilt: "Entscheidend für uns war, dass keine schriftliche Verfügung des Amtsgerichts vorlag und nur diese wäre in diesem Fall bindend gewesen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit rund 3400 Heime und 3100 Pflegedienste vertritt, weist auf die "schwer auszuhaltende" Situation hin. "Die Pflegekräfte stecken in einem unglaublichen Gewissenskonflikt", sagt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. Die Heime seien gesetzlich und vertraglich zu aktivierender Hilfe verpflichtet. "Und im selben Moment sollen sie lebensverlängernde Maßnahmen einstellen? Sie sollen einerseits waschen und pflegen, andererseits dem Patienten kein Wasser und keine Nahrung geben? Das ist unzumutbar", so Mauel.

BGH steht vor weitreichender Entscheidung

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung betont, dass es stets um nichts Anderes gehen dürfe als um den Patientenwillen. "Lebenserhaltende Maßnahmen dürfen in Deutschland nur dann abgebrochen werden, wenn der Patient das eindeutig so will oder im Sterbevorgang ist", sagt Vorstand Eugen Brysch. "Da ein Wachkomapatient kein Sterbender ist, muss in einem solchen Fall eindeutig klar sein, was der Patient verfügt hat - für verschiedene Situationen wie Wachkoma, Organversagen oder Demenz."

Das Landgericht Fulda hat nach seiner Ansicht nicht ausreichend geklärt, was tatsächlich Erika Küllmers Wille war. Der BGH stehe nun vor einer weitreichenden Entscheidung. "Sie wird auch die Hunderttausenden demenziell Erkrankten betreffen, die ebenso wenig Sterbende sind wie Patienten im Wachkoma."

Brysch kritisiert das Verhalten von Wolfgang Putz. "Solche Wild-West-Methoden dürfen wir nicht zulassen. Auch wir helfen in Konfliktfällen, dass der Wille des Patienten durchgesetzt wird. Aber es ist unverantwortlich, wenn ein Anwalt zulässt, dass dies ohne Arzt oder Pflegekraft abläuft." Zwar habe das Pflegeheim nicht das Recht gehabt, die Ernährungseinstellung zu verhindern, aber der Anwalt hätte versuchen müssen, die Situation zu deeskalieren.

Putz selbst ist optimistisch, dass die Richter in Karlsruhe das Fuldaer Urteil revidieren - und den Eingriff als Behandlungsabbruch werten. Darin sieht er eine Chance für die Sterbehilfe in Deutschland. "Dann wüssten Ärzte, dass das Abschalten einer Maschine das Ende einer Therapie ist und keine aktive Sterbehilfe", sagt Putz. "Das Signal wäre: Wenn ihr eine Behandlung beendet, tötet ihr nicht."

Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kündigte vor Beginn der mündlichen Verhandlung an, voraussichtlich auf Freispruch zu plädieren. Das Verhalten des Angeklagten sei seiner Meinung nach rechtens gewesen.

Auch Elke G. hofft, dass die Karlsruher Richter Wolfgang Putz rehabilitieren - und sie selbst. Nach wie vor schwebe der Vorwurf der aktiven Sterbehilfe über ihr, obwohl sie in Fulda freigesprochen wurde. Sie habe nicht gewusst, was sie tue, und sich auf den Rat ihres Anwalts verlassen, urteilte das Landgericht. "Doch ich war nicht einfach eine Marionette", so G.. "Ich habe stets meine eigenen Entscheidungen getroffen. Und die Entscheidung, den Wunsch meiner Mutter umzusetzen, würde ich immer wieder so treffen."

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insgesamt 131 Beiträge
cine 02.06.2010
Leben verlängern um jeden Preis ist nicht unbedingt das Beste. Auch Komapatienten haben ein Recht auf Lebensqualität und Würde. Wenn beides unter den gegebenen Umständen nicht mehr gewährleistet ist, sollten sie ein Recht auf [...]
Leben verlängern um jeden Preis ist nicht unbedingt das Beste. Auch Komapatienten haben ein Recht auf Lebensqualität und Würde. Wenn beides unter den gegebenen Umständen nicht mehr gewährleistet ist, sollten sie ein Recht auf Sterbehilfe haben.
andkathjajo 02.06.2010
In 20-30 Jahren wird man über unsere heutige Diskussion nur noch den Kopf schütteln können, denn es wird eine ganz normale Sache sein, daß man selbst oder ein beauftragtes Familienmitglied bzw. da bin ich mir ganz sicher, Ärzte [...]
Zitat von sysopFünf Jahre lang lag Erika Küllmer im Wachkoma, dann durchtrennten ihre Kinder den Schlauch der Magensonde - auf Anraten eines Anwalts. Der Jurist wurde daraufhin wegen versuchten Totschlags verurteilt. Nun berät der Bundesgerichtshof über den Fall. Und könnte ein bahnbrechendes Urteil fällen. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,698069,00.html
In 20-30 Jahren wird man über unsere heutige Diskussion nur noch den Kopf schütteln können, denn es wird eine ganz normale Sache sein, daß man selbst oder ein beauftragtes Familienmitglied bzw. da bin ich mir ganz sicher, Ärzte und staatliche Organe entscheiden wann man "geht". Jeder Kranke, zu Pflegende, erst recht Totkranke wird eine nicht zumutbare Belastung für die Gesellschaft sein. Leider!
gerthans 02.06.2010
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet Putz als Überzeugungstäter und wirft ihm vor, sich zum Herren über Leben und Tod zu machen. Doch es ist genau umgekehrt. Lebensschützer vom Schlage der Staatsanwaltschaft, die einen Sterbewilligen [...]
Die Staatsanwaltschaft bezeichnet Putz als Überzeugungstäter und wirft ihm vor, sich zum Herren über Leben und Tod zu machen. Doch es ist genau umgekehrt. Lebensschützer vom Schlage der Staatsanwaltschaft, die einen Sterbewilligen nicht sterben lassen, sondern sein Leben auf Teufel-komm-raus verlängern, auch wenn Selbstbestimmung und Würde dabei auf der Strecke bleiben, gleichen Feldherren, die die Front gegen das Sterben, das doch zur Natur gehört, bis zum letzten halten, ohne Rücksicht auf Verluste, und verdienen Überzeugungstäter genannt zu werden. Dr. Frankenstein als Staatsanwalt - gruselig!
mi7ke 02.06.2010
Religionen verbieten und das Problem ist gelöst. Nur durchgedrehte Christen kommen aus solch verrückte Ideen alten Menschen über Jahre hin Magensonden einzuführen.
Religionen verbieten und das Problem ist gelöst. Nur durchgedrehte Christen kommen aus solch verrückte Ideen alten Menschen über Jahre hin Magensonden einzuführen.
Scathe 02.06.2010
Es ist schon erschreckend wie man Gefahr läuft, die eigene Würde und den eigenen Willen zu verlieren, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Insbesondere bei solch meiner Meinung nach sehr eindeutigen Fällen, wo eine [...]
Es ist schon erschreckend wie man Gefahr läuft, die eigene Würde und den eigenen Willen zu verlieren, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Insbesondere bei solch meiner Meinung nach sehr eindeutigen Fällen, wo eine Lebenserhaltung vorgenommen wird, obwohl keine Hoffnung mehr auf ein "erfülltes" Leben besteht, sollte man doch wieder aufwachen. Eigentlich erschreckend, dass ich mich schon jetzt, als jemand der statistisch noch locker 40, 50 Lebensjahre vor sich hat, mit einer Patientenverfügung befassen muss. Genau genommen müsste man das wohl schon zum 18. Geburtstag erledigt haben (Führerschein!). Ich bin auch Befürworter der aktiven Sterbehilfe. Hier sehe ich besonderen Klärungsbedarf, denn es kann zugegebenermaßen zu Missbrauchsfällen kommen. Hier könnte eventuell eine Art Behörde oder gemeinnütziger Verein gebildet werden, dem man selber die Entscheidung über aktive Sterbehilfe übertragen kann. Also jemand, der keine persönlichen Beziehungen zu einem hat. Ich werde dann mal nach "Patentenverügung" googlen...
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Die Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland
Beim Thema Sterbehilfe wird generell zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe sowie Beihilfe zur Selbsttötung unterschieden. Eine direkte, aktive Tötung, etwa mit einer Giftspritze, ist auch auf Verlangen strafbar. Erlaubt ist allerdings eine indirekte aktive Sterbehilfe: etwa der Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen die Lebensdauer herabsetzen können. Die aktive Lebensverkürzung wird dabei als ungewollte, aber unvermeidbare Nebenwirkung billigend in Kauf genommen.

Sterbehilfe in anderen Ländern
Die NIEDERLANDE waren das erste Land weltweit, das "aktive Sterbehilfe" erlaubt. Seit April 2002 dürfen Ärzte dort einem Schwerkranken eine tödliche Spritze verabreichen, wenn der Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und es wünscht. Ein Kontrollausschuss aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten muss der Sterbehilfe zustimmen. Wenige Monate später folgte BELGIEN dem Beispiel mit einem ähnlichen Gesetz.







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