Gefragt, ob sie die Klägerin sei, sagt Dany K. "Ja" und dann sehr lange nichts mehr. In Saal III des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen fachsimpeln in den folgenden Stunden Regierungsdirektoren, Oberverwaltungsräte und andere Juristen über "Verrichtungsboxen" im Speziellen und den "öffentlichen Anstand" im Allgemeinen. Von Sex sprechen sie nicht - dabei geht es in der Verhandlung vor allem darum und um die Frage, wie eine Großstadt das triebgesteuerte Treiben irgendwie in geordnete Bahnen lenken kann.
Um zu verstehen, weshalb die Hure Dany K. sich genötigt sah, vor Gericht zu ziehen und die freie Ausübung ihres Berufes einzuklagen, muss man einige Zeit zurückgehen. K. bot sich bislang auf dem Straßenstrich in der Dortmunder Nordstadt an, einer Gegend, die so heruntergekommen ist, dass sie mittlerweile sogar im "Tatort" als Kulisse für soziales Elend dient.
Anfangs standen hier etwa 60 Frauen, doch nach der Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in die EU explodierte die Zahl der Prostituierten. 2011 drängten sich 700 Sexarbeiterinnen in der Gegend, es kam zu Rangeleien, die Frauen stritten um die besten Plätze und hielten sich nicht mehr an Absprachen oder räumliche Vorgaben.
Es habe sich um Huren mit "einem Roma-Hintergrund" gehandelt, so formuliert es eine städtische Beamtin vor Gericht, die durchweg Analphabetinnen gewesen seien. Die Kriminalität in der Gegend sei gestiegen, die Bürger hätten sich beschwert. Jugendliche seien Zeugen von Verhandlungen zwischen Freiern und Prostituierten geworden. "Selbst eine Großstadt wie Dortmund verkraftet das in dieser Größenordnung nicht. Das Maß war voll", so die Staatsdienerin. Also ließ der Stadtrat den Dortmunder Straßenstrich vollständig verbieten. Das war zwar weder elegant noch besonders wirkungsvoll, aber immerhin hatte man etwas getan. Nur das Problem blieb.
Zehntausende Menschen aus Rumänien und Bulgarien sind in den vergangenen Jahren ins Ruhrgebiet gezogen, Tendenz weiter steigend. Die meisten von ihnen sind Roma, die dem Elend und der Perspektivlosigkeit in ihrer Heimat dadurch zu entfliehen suchen, dass sie für etwa 100 Euro pro Person ein Ticket ins gelobte Deutschland kaufen. Doch das vermeintliche Paradies, so müssen die Neuankömmlinge schnell feststellen, ist schon besetzt.
"Die illegale Prostitution werden wir nicht wegkriegen"
Als EU-Bürger dürfen sich Rumänen und Bulgaren zwar ganz legal in der Bundesrepublik aufhalten, doch normal zu arbeiten ist ihnen noch verboten, im kommenden Jahr soll sich das ändern. Übrig bleiben derzeit meist Jobs als Tagelöhner, für drei, vier Euro die Stunde bieten sich die Männer am Straßenrand als selbständige Bauhelfer an, viele Frauen müssen sich prostituieren. Allerdings bekommen die Familien bereits Kindergeld, mit vier Nachkömmlingen etwa kassieren sie 773 Euro im Monat, ein Kranführer in Rumänien verdient im selben Zeitraum etwa 110 Euro.
Der Rundumschlag der Dortmunder Stadtverwaltung im Frühjahr 2011 führte jedenfalls nicht dazu, dass es dort keine Prostituierten mehr gab, sondern nur, dass sie abtauchten. Sie arbeiten nun vielfach im Verborgenen, in anonymen Wohnungen, abgelegenen Clubs. "Die illegale Prostitution werden wir nicht wegkriegen", bekennt ein Kriminalpolizist vor Gericht, "obwohl wir dagegen ankämpfen." Für die Frauen aber bedeutet das nicht nur, dass sie gefährdeter sind, sondern auch, dass sie häufiger von Zuhältern abkassiert werden, wie der Anwalt von Dany K. erklärt.
Die Stadtverwaltung fürchtet hingegen, dass ein legal bestehender Straßenstrich noch mehr Frauen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten anziehen könnte. Es gebe gute Reiseverbindungen ins bulgarische Plovtiv, in den dortigen Clans sei das Dortmunder Rotlichtviertel sehr wohl ein Begriff, so die Beamtin, man spreche von der "Zuckermeile". Einer von den Behörden befürchteten Sogwirkung könne man nur begegnen, wenn die Straßenprostitution in Dortmund generell verboten bliebe.
Doch am Ende folgt das Verwaltungsgericht dieser etwas grob geschnitzten Argumentation nicht. Ein vollständiges Verbot sei nicht zu begründen, befindet die Kammer, Alternativen müssten geprüft werden. Es sei nicht ersichtlich, warum in einer so großen Stadt wie Dortmund die Straßenprostitution keinen Platz finden könne. Klägerin K., die sich durch das Verbot kriminalisiert fühlte, brach nach dem Urteil in Tränen aus.
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