Streit um das Sorgerecht: "Der Vater muss auf Knien rutschen"
Ist das Sorgerechtsurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Erfolg für Single-Väter? Christian Gampert ist skeptisch. Er stritt sich im Kampf um den Sohn bis vor das Bundesverfassungsgericht. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE warnt er vor der weiter bestehenden Macht der "Frauenlobby".
SPIEGEL ONLINE: Herr Gampert, Sie haben jahrelang mit der Mutter Ihres Sohnes um das gemeinsame Sorgerecht gestritten, sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass Väter von unehelichen Kindern die Chance haben müssen, das Sorgerecht auch dann zu bekommen, wenn die Mutter dagegen ist. Sehen auch Sie darin einen großen Erfolg?
Christian Gampert: Alles jubelt jetzt und sagt, den Vätern wird der Rücken gestärkt. Aber das Urteil besagt nur, dass den Vätern eine Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Sorgerecht einzuklagen. Das heißt ja aber gerade nicht, dass Väter ein gemeinsames Sorgerecht bekommen, etwa wenn sie die Vaterschaft anerkannt haben. Es heißt lediglich, dass sie Zugang zu einem gerichtlichen Verfahren haben müssen. Wie das Verfahren dann aussieht, das ist die entscheidende Frage. Ich vermute mal, dass das Straßburger Urteil für den betroffenen Vater ebenso ein Pyrrhussieg sein wird wie für mich damals vor dem Bundesverfassungsgericht.
SPIEGEL ONLINE: Auf Ihre Klage hin hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 angeordnet, dass in bestimmten Alt-Fällen Väter ausnahmsweise die Möglichkeit bekommen müssen, das Sorgerecht gerichtlich einzuklagen. War das kein Erfolg?
Gampert: Die entscheidende Frage war damals wie heute, ob das deutsche Kindschaftsrecht den Vater generell vom Sorgerecht ausschließen darf, wenn die Mutter nicht will. Das Verfassungsgericht meinte damals, das gehe in Ordnung, weil die Mutter immer nur das Kindeswohl im Auge habe und nur bei ganz triftigen Gründen dem Vater das Sorgerecht verweigern werde. Das ist natürlich völliger Humbug - wie jeder weiß, der sich nur ein bisschen in der Materie auskennt.
SPIEGEL ONLINE: Das Verfassungsgericht ordnete damals an, dass in Fällen, in denen sich unverheiratete Eltern bereits vor Inkrafttreten der sogenannten Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 getrennt hatten, der Vater auf Erteilung des gemeinsamen Sorgerechts klagen konnte. Ist das mit der jetzigen Entscheidung aus Straßburg vergleichbar?
Gampert: Ja, das ist dasselbe in Grün. Damals gab es den Rechtsweg für diese Alt-Fälle. Jetzt, mit dem Straßburger Urteil, muss es diesen Rechtsweg für alle geben. Wie das dann aber rechtlich ausgestaltet ist, wie hoch da die Hürden sein werden, steht auf einem anderen Blatt.
SPIEGEL ONLINE: Die Regelung, die der Gesetzgeber nach dem Verfassungsgerichtsurteil in Ihrem Fall verabschiedete, sah vor, dass Väter die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter bekommen können, wenn das "dem Kindeswohl dient". Wie war das dann bei Ihnen?
Gampert: Das war die größte Demütigung überhaupt. Es geht bei der elterlichen Sorge ja darum, dass die Verantwortung für das Kind auch rechtlich, nach außen, abgesichert ist. Die Mutter und ich hatten uns auch nach der Trennung jahrelang gemeinsam um den Sohn gekümmert, fifty fifty. Unser Sohn war drei Tage bei mir, drei Tage bei ihr. Faktisch haben wir uns die Erziehung und die Sorge um den Sohn geteilt - von daher hätte es nahe gelegen, dass auch dann, wenn es um grundsätzliche Entscheidungen wie Umzüge oder um die rechtliche Vertretung nach außen ging, also etwa gegenüber der Schule oder Ärzten, alle beide das Sagen haben. Und nicht nur sie alleine. Aber die Hürde, die das Verfassungsgericht damals aufgebaut hat, war sehr hoch: Dass das gemeinsame Sorgerecht "dem Kindeswohl dient", nicht nur "ihm nicht entgegensteht", das ist vor Gericht fast nicht nachweisbar, wenn die Mutter sich querstellt. Und die stellt sich quer, denn sonst würde sie dem gemeinsamen Sorgerecht ja von sich aus zustimmen.
SPIEGEL ONLINE: Wie lief dieses Verfahren in Ihrem Fall ab?
Gampert: Die Mutter sagte lapidar: "Ich will nicht." Und: "Man kann sich mit diesem Mann nicht einigen." Das hat den Richtern ohne nähere Betrachtung des Falles gereicht, um festzustellen, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht dem Kindeswohl dient, weil eben alles, was konfliktbehaftet sein könnte, nicht zum Wohle des Kindes ist.
- 1. Teil: "Der Vater muss auf Knien rutschen"
- 2. Teil: "Getrennte Paare sind nun mal nicht harmonisch"
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
- alles aus der Rubrik Panorama
- Twitter | RSS
- alles aus der Rubrik Gesellschaft
- RSS
- alles zum Thema Sorgerecht
- RSS
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH
- Montag, 07.12.2009 – 14:14 Uhr
- Drucken Versenden
- Nutzungsrechte Feedback
- Sorgerecht-Urteil für ledige Väter: Schluss mit Mutti (04.12.2009)
- Europäisches Urteil zu Sorgerecht: Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren (03.12.2009)
- Urteil in Straßburg: Regierung muss sich um Rechte lediger Väter kümmern (04.12.2009)
- Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Sorgerechtsurteil setzt Deutschland unter Zugzwang (03.12.2009)
MEHR AUS DEM RESSORT PANORAMA
-
Chai Time
Lebe lieber ungewöhnlich - Korrespondent Hasnain Kazim beschreibt die Kuriositäten des Alltags in Südasien. -
kurz & krass
Heute schon gestaunt? Die skurrilsten Kurzmeldungen der Woche -
Wetter
So wird's: Prognosen und Warnungen, Biowetter, Radar- und Satellitenbilder -
Justiz
Alles, was Recht ist: Gisela Friedrichsen berichtet aus dem Gericht -
Katastrophen
Vergessene Krisen: Reporter berichten aus aller Welt über die Folgen dramatischer Ereignisse
