UV-Strahlung: Bundesrat beschließt Solariums-Verbot für Minderjährige

Für unter 18-Jährige sind Sonnenstudios künftig tabu: Der Bundesrat hat mit großer Mehrheit ein Solariums-Verbot für Minderjährige beschlossen. Betreibern droht bei einem Verstoß eine empfindliche Geldstrafe.

Berlin - Der Besuch in Sonnenstudios ist für Jugendliche künftig verboten. Der Bundesrat beschloss am Freitag, dass unter 18- Jährige keine Solarien mehr nutzen dürfen. Bei ihnen gilt das Risiko von Hautkrebs beim regelmäßigen Besuch der Sonnenbank durch künstliche UV-Strahlung als besonders hoch. Auch Patienten in Arzt- und Zahnarztpraxen sollen besser vor Strahlung geschützt werden.

Sonnenstudio-Besucherin: Solarien sind für Minderjährige künftig tabu
DDP

Sonnenstudio-Besucherin: Solarien sind für Minderjährige künftig tabu

Dabei sollen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden, die gesondert geregelt werden. Nur Fachärzte sollen eine Strahlentherapie veranlassen dürfen.

Wenn ein Sonnenstudio-Betreiber einem Jugendlichen doch den Besuch der Sonnenbank erlaubt, droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Wer im Alter von unter 30 Jahren beginnt, sich regelmäßig im Solarium zu bräunen, erhöht sein Risiko der gesamten Lebenszeit für Hautkrebs um 75 Prozent, schätzt die Deutsche Krebshilfe.

Pro Jahr erkranken nach Angaben der Krebshilfe mehr als 140.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs, darunter rund 22.000 am gefährlichen Schwarzen Hautkrebs, dem malignen Melanom. Etwa 3000 Bundesbürger sterben jährlich am Schwarzen Hautkrebs. Unter die neue Regelung fallen keine Sonnenbänke in Privathäusern.

Das Solarienverbot ist im Strahlenschutzgesetz geregelt, das zu mehreren Umweltgesetzen gehört, die noch vom gescheiterten Umweltgesetzbuch übrig geblieben sind.

han/dpa

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