Hamburger Terror-Prozess US-Beweise torpedieren Anklage
Monatelang haben Gericht und Regierung um US-Beweise für die Hamburger Terror-Prozesse gerungen. Was nun gekommen ist, ist für die Ankläger frustrierend. Die Aussagen von zwei Terror-Insidern widersprechen der Anklage in einem Kernpunkt - der Genese der Hamburger Zelle.
Angeklagter Mounir al-Motassadeq: Entlastung von Binalshibh
Berlin - Faxe aus den USA haben in den beiden Hamburger Terror-Verfahren nicht gerade den besten Ruf. Meist platzten die Papiere ohne Ankündigung in den Prozess. Ebenso blitzartig zogen sie dramatische Folgen nach sich. Nur zu gut erinnern sich alle Beteiligten noch an einen einzigen Satz in einem Schriftstück der US-Behörden, der dem mutmaßlichen Terror-Helfer Abdelghani Mzoudi völlig unerwartet die Freiheit bescherte, nur wenige Stunden nachdem das Fax in Hamburg eingetroffen war.
Seit dem 9. Mai liegt wieder so ein Fax bei dem Gericht, das sich seit nunmehr drei Jahren mit den beiden Terror-Verfahren abmüht. Und auch dieses Mal könnten die US-Dokumente weitreichende Folgen haben. Angenehme für die Angeklagten, weniger erfreuliche für für die Ankläger von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Auf sechs in Versalien bedruckten Fax-Seiten hat das Gericht nach langem Ringen nun Aussagen der Terror-Insider Ramzi Binalshibh und Mohamedou Ould Slahi zusammengefasst, die als Drahtzieher der Anschläge des 11. September an geheimen Orten in US-Haft sitzen.
Glücksfall wird zum Bumerang
Eigentlich sind die Papiere ein Glücksfall. Beide Männer kannten die Hamburger Terror-Verdächtigen sehr gut und galten seit jeher als Schlüsselzeugen. Doch für die Ankläger haben die Papiere einen unangenehmen Schönheitsfehler: Sie widersprechen in einem zentralen Punkt der Anklage. Fast statisch haben sich die Ankläger auf die Theorie versteift, dass die Hamburger Studenten um Mohammed Atta bereits Anfang 1999 an der Elbe eine terroristische Vereinigung gründeten, um Anschläge zu verüben. Von dem Plan sollen auch die Verdächtigen Mounir al-Motassadeq und Mzoudi gewusst und sogar geholfen haben. Dafür sollen sie laut Anklage ins Gefängnis.
Diese Version der Bundesanwaltschaft wird jedoch durch die Aussagen des Terror-Drahtziehers Binalshibh torpediert. "Binalshibh merkte an, dass viele Leute seine sozialen Kontakte in Deutschland in den späten 90er Jahren missverstanden haben", schreiben die US-Behörden auf der letzten Seite der Zusammenfassung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Danach führte der gerade 32 Jahre alt gewordene Jemenit aus, dass die "so genannte" Hamburger Zelle "bis zum Jahr 2000 faktisch nicht existierte" und dass er lediglich die späteren Todespiloten "Atta, Marwan al-Shehhi, Jarrah und sich selbst" als "einzige Personen" innerhalb der Zelle erachtete.
Viele Zweifel an der Anklage
Verfassungsschutzchef Heinz Fromm: Zweifel an der Anklage
Die anderen übersandten Dokumente aus den USA lassen daneben keine Hoffnung auf neue Beweise zu. Kurz und knapp notiert die amerikanische Bundespolizei FBI, dass sich in den Dateien der Behörde keine "Informationen betreffend Motassadeq finden, die den deutschen Strafverfolgungsbehören noch nicht übergeben wurden". Die einzige bisher in den Prozess eingeführte Information aber war, dass weder Mzoudi noch Motassadeq zur Hamburger Zelle zählten. Ebenso deutlich ist das Schreiben des US-Justizministeriums. Das jetzt übersandte Material auf den sechs Seiten sei "die finale Antwort auf alle noch offenen Aspekte der Anfragen" aus Deutschland.
Bundesanwälte brauchen neue Strategie
Beim Ringen um die US-Akten stehen Aufwand und Ertrag kaum im Einklang. Gleich zwei deutsche Minister verwandten sich in der Sache in Washington, abwechselnd buhlten Justizministerin Brigitte Zypries und ihr Kollege Otto Schily um Fakten aus den USA. Die Behörde von Brigitte Zypries schickte gleich vier verschiedene Ersuchen über den Ozean. Was am Ende von dort kam, konnte jedoch jeder Interessierte bereits vor Monaten im Report über den 11. September nachlesen. Kleine neue Fakten wie die genaue Anreise nach Afghanistan sind hingegen lediglich für Menschen interessant, die aus dem Drama um die Terroranschläge irgendwann mal einen Historienschinken machen wollen.
Ministerkollegen Brigitte Zypries und Otto Schily: Buhlen um US-Beweise
Prozess geht dem Ende zu
Auch abseits der Folter-Frage bleiben die Aussagen der beiden Drahtzieher angreifbar. Für jeden halbwegs erfahrenen Strafverteidiger ist bekannt, dass Kriminelle ihre noch freien Komplizen bis zum letzten Moment zu schützen versuchen - selbst wenn es statt des Mordes an mehr als 3000 Menschen "nur" um einen Bankraub geht. Ähnlich könnte dies auch im Fall der Hamburger Zelle sein. Dafür sprächen auch kleinere Widersprüche, in die sich Binalshibh bei Aussagen zu dem noch flüchtigen Komplizen Zakariya Essabar während Dutzender von Vernehmungen von seiner Festnahme im Jahr 2002 bis heute verwickelte.
Wie auch immer die Bundesanwaltschaft sich entscheidet, das Ende des Prozesses gegen Mounir al-Motassadeq rückt mit der letzten Lieferung aus Washington immer näher. Nach augenblicklicher Lage spricht jedoch kaum noch etwas dafür, dass am Ende das von den Anklägern geforderte Urteil von 15 Jahren stehen wird. Im Fall seines Kumpels Mzoudi sieht die Lage ähnlich aus. Über die Wiederaufnahme seines Verfahrens entscheidet der Bundesgerichtshof am 9. Juni.