Rom - Zwei Wochen nach der Havarie der "Costa Concordia" hat die Reederei mit zwölf italienischen Verbraucherverbänden eine Pauschalentschädigung von 11.000 Euro pro Passagier ausgehandelt. Das teilte der italienische Reiseindustrieverband Astoi Confindustria mit. Außerdem soll jeder Passagier 3000 Euro für den Reisepreis und die Rückreisekosten erhalten.
Passagiere, die auf das Angebot eingehen, müssen sich aber verpflichten, nicht gegen Costa Crociere zu klagen.
Die Summe sei dafür gedacht, die Passagiere für verlorene Wertgegenstände, Gepäck, den Kreuzfahrtpreis und die seelische Beeinträchtigung zu entschädigen. Sie "liegt über den Entschädigungsgrenzen internationaler Vereinbarungen und der gültigen Gesetze", hieß es in der Mitteilung von Astoi Confindustria. Die Entschädigung gilt auch für die deutschen Passagiere. An Bord der gekenterten "Costa Concordia" waren etwa 3200 Passagiere, darunter rund 560 Deutsche.
Die Entschädigung soll den Angaben zufolge auch für Kinder bezahlt werden, die kostenlos dabei gewesen seien, so dass ein Ehepaar mit zwei Kindern 44.000 Euro erhalten würde.
Mindestens 16 deutsche Opfer des Unglücks haben sich offenbar bereits gegen das Angebot der Reederei entschieden: Sie wollen sich einer Sammelklage in den USA anschließen. "Wir beabsichtigen, uns in der kommenden Woche einer Klage eines Kollegen in New York anzuschließen", sagte der Opfer-Anwalt Hans Reinhardt. Dabei gehe es um schätzungsweise 160.000 US-Dollar Schmerzensgeld pro Passagier und mindestens eine Millionen US-Dollar hinsichtlich jedes Todesopfers, sagte Reinhardt.
Der Rechtsanwalt sagte, es hätten sich bereits weitere Opfer bei ihm gemeldet. Er stehe mit einem Kollegen in New York in Kontakt, der ebenfalls Betroffene des Unglücks vertritt. "Ich stehe mit dem amerikanischen Anwalt in telefonischem Kontakt", sagte Reinhardt.
Anwalt hält Klage in Deutschland für "eher unwahrscheinlich"
Die Klage in den USA richtet sich laut Reinhardt gegen das Unternehmen Carnival mit Hauptsitz in Miami. Carnival ist die Muttergesellschaft des Kreuzfahrtanbieters Costa Crociere. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl in den USA, als auch in Italien geklagt werde. So sei denkbar, die Schmerzensgeldforderungen wegen erlittener Traumata oder aufgrund von Todesfällen in Amerika einzuklagen und den Schadenersatz in Italien von der Reederei selbst zu verlangen.
Eine Klage in Deutschland sei "eher unwahrscheinlich", da sich die Firmenadressen der Reederei hierzulande bislang als "eine Art Briefkastenfirmen" herausgestellt hätten, sagte Reinhardt.
Das Angebot der Reederei wurde in Italien recht positiv kommentiert. Ihr sei daran gelegen gewesen, das durch die Havarie entstandene Image nicht noch weiter zu verschlechtern, so interpretierte die römische Tageszeitung "La Repubblica" die Summe. Die Havarie werde die Reederei Costa Crociere alles in allem Hunderte von Millionen Euro kosten.
Die italienische Verbraucherschützergruppe Adoc sprach von einem "historischen Abkommen", das einer "dramatischen Angelegenheit" ein Ende setze.
Unterdessen sollte am Wrack der "Costa Concordia" weiter nach den Vermissten des Schiffsunglücks vom 13. Januar gesucht werden. Gleichzeitig wollten die Bergungsexperten des Unternehmens Smit letzte Vorbereitungen für das von Samstag an geplante Abpumpen der etwa 2300 Tonnen Treibstoff auf den Schiffstanks abschließen.
jbr/bim/dpa/AFP/dapd
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