Urteil gegen Jäger: Wolf oder nicht Wolf, das ist nicht die Frage
War es ein Hund oder ein Wolf? Vor dem Amtsgericht Montabaur waren sich Experten uneins, das bessere Argument hatten allerdings die Anhänger der Variante Wolf. Es ging um ein erschossenes Tier, ein Jäger war angeklagt. Was er tatsächlich erlegt hatte, war letztlich Nebensache, zumindest für den Richter.
Montabaur - Weil er womöglich einen Wolf im Westerwald erschossen hat, muss ein Jäger aus dem Raum Köln eine Geldstrafe von insgesamt 3500 Euro zahlen. Das entschied das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag.
Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, weil der Jäger ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe, sagte Richter Jens Kaboth. Dabei sei es unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Denn: Der Angeklagte habe nicht unbedingt mit einem Wolf in der Region rechnen müssen.
Einen fahrlässigen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sah das Gericht deshalb nicht. Der Jäger habe erklärt, keine Artikel über das kurz zuvor erstmals gesichtete Tier gelesen zu haben. "Das muss man Ihnen glauben", sagte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 4000 Euro gefordert, der Verteidiger des Jägers auf Freispruch plädiert.
Der Jäger hatte das Tier am 20. April 2012 im Westerwald erschossen und sich später selbst der Polizei gestellt. Vor Gericht gab es eine Debatte, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelte. Mehrere Experten des Frankfurter Forschungsinstituts Senckenberg bekräftigten vor Gericht, dass man es mit einem Wolf zu tun hatte. Die aus dem Kadaver gewonnene DNA sei mit 50 Proben deutscher und italienischer Wölfe verglichen worden, sagte einer der Experten. Das Ergebnis: Das Tier hat den Genotyp W14 und gehört zu einer italienischen Wolf-Unterart.
Ein Verhaltensbiologe, der auf Initiative der Verteidigung gehört wurde, bezweifelte dagegen, dass der Kadaver ein Wolf sei.
Der Angeklagte hatte das Tier nach eigener Aussage für einen Schäferhund gehalten, der zwei Rehe verfolgte. Der tote Vierbeiner wäre nach Experteneinschätzung der erste Wolf im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren.
bim/dpa
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- Donnerstag, 17.01.2013 – 16:00 Uhr
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