München - Der 44-Jährige Richter habe zwar grob fahrlässig, aber nicht vorsätzlich gehandelt, erklärte das Gericht bei der heutigen Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe nicht einwandfrei erkennen können, dass sein Sexualpartner erst 13 Jahre alt sei. Zudem sei der Junge dem Mann freiwillig gefolgt und habe bereits sexuelle Erfahrungen gehabt, hieß es. Laut Gesetz sind sexuelle Handlungen mit noch nicht 14-Jährigen strafbar. Der Jurist war beschuldigt worden, Pfingsten 2004 den jungen US-Urlauber in einer Toilettenkabine eines Erlebnisbades in Bad Tölz missbraucht zu haben.
"Das Ergebnis gefällt uns nicht", sagte der Vorsitzende Richter und warf dem Angeklagten "eine Riesensauerei" vor. Die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert hatte, erwägt, Berufung einzulegen.
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