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11.07.2006
 

Urteil

Brechmitteleinsatz gegen Drogendealer unverhältnismäßig

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Der Zwangseinsatz von Brechmitteln bei polizeilichen Ermittlungen ist unmenschlich und verstößt gegen die Menschenrechtskonventionen, entschied das Gericht. Deutschland muss einem Kokain-Dealer nun 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Straßburg - Die von deutschen Beamten und Ärzten praktizierte Maßnahme, Drogendealern gewaltsam ein Brechmittel einzuflößen, verstoße gegen das Verbot unmenschlicher und entwürdigender Behandlung, erklärte der Gerichtshof heute. Dem Kläger, einem in Sierra Leone geborenen Mann, wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen. Zudem muss die Bundesrepublik für Kosten und Auslagen in Höhe von knapp 6000 Euro aufkommen. Das Urteil kann nicht angefochten werden.

Der in Köln lebende Kläger war im Oktober 1993 festgenommen worden. Zuvor hätten Polizisten beobachtet, wie er zwei offenbar mit Drogen gefüllte Plastiktütchen aus seinem Mund genommen und verkauft habe, teilte das Gericht mit. Bei seiner Festnahme habe der Mann ein weiteres Päckchen heruntergeschluckt. Er sei in ein Krankenhaus in Wuppertal gebracht worden, wo ihm ein Brechmittel durch eine Nasensonde gegeben worden sei, weil sich der Mann geweigert habe, es freiwillig zu schlucken. Später wurde der Mann wegen Kokainhandels zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Die Verabreichung des Brechmittels sei nicht zwingend notwendig gewesen, hieß es in dem Urteil. Es hätte gewartet werden sollen, bis der Afrikaner das geschluckte Tütchen auf natürlichem Wege ausgeschieden hätte. Das Gericht verwies darauf, dass in Deutschland bereits zwei Mal Menschen in vergleichbaren Fällen ums Leben gekommen seien.

agö/reuters/AFP

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