• Drucken
  • Senden
  • Feedback
09.10.2006
 

Getötete Charité-Patienten

Ermittler gehen von Mord aus

Sie habe aus Mitleid getötet, sagt die Krankenschwester der Berliner Charité, die zwei Patienten mit einer Medikamenten-Überdosis umgebracht hat. Die Staatsanwaltschaft zweifelt am Motiv der 54-Jährigen. Die Frau habe sich möglicherweise zur Herrin über Leben und Tod machen wollen.

Berlin - Die Krankenschwester habe in einem Verhör angegeben, sie habe aus Mitleid gehandelt, sagte Staatsanwalt Frank Thiel heute. Die Staatsanwaltschaft steht dem jedoch skeptisch gegenüber und geht von niedrigen Beweggründen aus. Als Motiv kommt Thiel zufolge in Frage, dass sich die Frau als "Herrin über Leben und Tod" gefühlt haben könnte.

Gegen die Krankenschwester war am Donnerstag Haftbefehl wegen zweifachen Mordes erlassen worden. Sie hatte gestanden, zwei schwer kranke Patienten auf der kardiologischen Intensivstation mit einer Medikamenten-Überdosis getötet zu haben. In einem dritten Verdachtsfall hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion angeordnet, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen.

Darüber hinaus werden 15 weitere Todesfälle seit Sommer 2004 untersucht. Die Akten stammen von Patienten, die während des Dienstes der Krankenschwester gestorben sind. Sie werden laut Thiel im Hinblick auf Auffälligkeiten, wie ein zu früher Tod, geprüft. Gegebenenfalls könne es dann auch zur Exhumierung und Obduktion weiterer Leichen kommen.

Nach weiteren Todesfällen aus der Zeit vor Juni 2004 wird Charité-Sprecherin Kerstin Endele zufolge derzeit nicht gesucht. "Das wäre sehr viel aufwendiger, weil das noch richtige Papierakten sind", sagte Endele. Sollte die Staatsanwaltschaft aber den Wunsch nach einer weiteren Untersuchung äußern, werde das Klinikum dem nachkommen.

Der Direktor des Zentrums für Innere Medizin, Gert Baumann, will die Krankenschwester im Gefängnis besuchen. Ein entsprechender Antrag sei am Freitag eingereicht worden, sagte Endele. Baumann wolle die Frau zu einem umfassenden Geständnis bewegen, und aus Sicht der Staatsanwaltschaft spreche nichts dagegen.

ffr/AP/ddp

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz

© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP