Dresden - Zu dem ersten Zwischenfall kam es, als die Staatsanwaltschaft über die Drohung des Entführers Mario M. sprach, dass er Stephanie an seine zwei Hunde verfüttern würde, wenn sie fliehen würde. Der 36-Jährige sprang plötzlich auf und ließ sich nicht mehr beruhigen oder zum Hinsetzen bewegen. Die Sicherheitskräfte fürchteten, M. wolle weglaufen.
Sofort griffen mehrere Polizisten ein. Sie überwältigten den Angeklagten, der sich heftig wehrte, und führten ihn aus dem Gerichtssaal. Die Beamten fesselten M. mit Handschellen und brachten ihn in einen Haftraum. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
Als der Angeklagte sich wieder beruhigt hatte und zurück in den Saal gebracht worden war, beantragte er unvermittelt eine Unterredung mit dem Gericht. Daraufhin wurde die Verhandlung erneut unterbrochen. Beobachter schließen nicht aus, dass der Angeklagte auch vor Gericht ein Geständnis ablegen könnte.
Am Morgen hatte der Angeklagte noch grinsend den Gerichtssaal betreten. Die Verteidigung hatte zum Auftakt beantragt, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, was das Gericht jedoch ablehnte. Weil das Opfer eine Jugendliche ist, der Angeklagte aber erwachsen, kann nach geltender Strafprozessordnung nur abschnittsweise darüber entschieden werden, ob die Öffentlichkeit zur Verhandlung zugelassen wird oder nicht.
Nach Angaben des Fernsehsenders n-tv wird nun eine Balustrade vor der Anklagebank aufgebaut. Damit wollen die Sicherheitskräfte verhindern, dass Mario M. eventuell den Tisch überspringt. Außerdem solle ein schwarzer Vorhang um M.s Platz herum angebracht werden, um ihn vor Fotografen und Kameraleuten zu schützen.
Vor den Unterbrechungen hatte die Staatsanwaltschaft geschildert, wie M. sein Opfer schon Wochen vor der Tat beobachtet und schließlich am 11. Januar in sein Auto gezerrt hatte. Mario M. ist einschlägig als Sexualstraftäter vorbestraft. Im Fall Stephanie wirft ihm die Staatsanwaltschaft Geiselnahme, Kindesentziehung und mehr als 30 sexuelle Übergriffe auf die damals 13-Jährige vor. Nach Aussage des heute 14-jährigen Mädchens hat der vorbestrafte Sexualtäter sie im Januar und Februar sogar mehr als hundertmal missbraucht. Der Tatverdächtige hatte den Großteil seiner Taten selbst auf Video aufgenommen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Für den Prozess hat die Jugendschutzkammer neun Verhandlungstage angesetzt.
ffr/AP/AFP/dpa/Reuters
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