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15.11.2006
 

Mord hinter Gittern

Häftlinge missbrauchten Zellengenossen und zwangen ihn zum Selbstmord

Der in der Justizvollzugsanstalt Siegburg tot aufgefundene Häftling wurde von seinen Zellengenossen stundenlang sexuell missbraucht und gequält. Nachdem die drei Insassen von dem 20-Jährigen abließen, zwangen sie ihn, sich selbst zu erhängen. Sie wollten "einen Menschen sterben sehen".

Bonn - Die Tötung des Häftlings war nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Bonn von beispielloser Grausamkeit. "So viel Brutalität habe ich noch nicht erlebt", sagte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Besonders erschütternd sei, dass sich der Mord in einem Gefängnis abgespielt habe. Schließlich seien die Häftlinge dort dem Schutz des Staates unterstellt. "So etwas darf eigentlich nicht vorkommen."

Die Justizvollzugsanstalt Siegburg: Insassen quälen und töten Zellennachbarn
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DPA

Die Justizvollzugsanstalt Siegburg: Insassen quälen und töten Zellennachbarn

Der 20-Jährige wurde laut Staatsanwaltschaft am vergangenen Samstag zwölf Stunden lang in einer Gemeinschaftszelle von drei anderen Häftlingen im Alter von 17, 19 und 20 Jahren gequält und sexuell missbraucht. "Er ist geschlagen worden, er ist getreten worden, er ist gezwungen worden, Urin mit Spucke zu trinken", sagte Apostel. "Es ist unfassbar."

Schließlich hätten die Täter ihr Opfer gezwungen, sich zu erhängen. Drei Versuche mit Kabeln seien misslungen, bevor der Mordplan mit Bettlakenstreifen ausgeführt worden sei. Die drei Männer legten "weitgehende Geständnisse" ab, so der Oberstaatsanwalt. Zum Motiv habe einer der Beschuldigten gesagt, sie hätten "einen Menschen sterben sehen" wollen.

Dass dies alles zunächst unbemerkt blieb, liege daran, dass die Tat am Samstag begangen wurde, als das Personal in der Justizvollzugsanstalt wegen des Wochenendes reduziert war. "Ob sie hätten sensibler handeln müssen, das habe ich nicht zu beurteilen", sagte Apostel. Es sei aber erschütternd, dass sich so etwas in einem Gefängnis zugetragen habe, da die Häftlinge ja dem Schutz des Staates unterstellt seien. Nach derzeitigem Ermittlungsstand werde gegen keinen der Wärter ein Verfahren wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht eingeleitet.

Während der brutalen Quälereien war es dem Opfer sogar einmal geglückt, einen Rufknopf in der Zelle zu drücken und damit das Aufsichtspersonal zu alarmieren. Die Täter beteuerten jedoch über eine Sprechanlage, dass sie den Schalter nur versehentlich berührt hätten. Später wurde die Zelle sogar von einem Wärter betreten, nachdem sich andere Häftlinge über Lärm beschwert hatten. Der Aufseher habe jedoch keinen Verdacht geschöpft. Der misshandelte Häftling habe im Bett gelegen - offensichtlich "schon derart misshandelt, dass er nicht mehr zu irgendwelchen rationalen Handlungen fähig war".

Die Staatsanwaltschaft Bonn geht davon aus, dass die Mitgefangenen bereits am Mittag den Entschluss fassten, ihren Zellengenossen zu töten und seinen Tod als Suizid zu inszenieren.

Das Opfer war am 12. November kurz nach sechs Uhr morgens vom Gefängnispersonal im abgeteilten Toilettentrakt einer Gemeinschaftszelle entdeckt worden. Zuerst gingen die Wachmänner davon aus, dass sich der 20-Jährige selbst das Leben nahm: Er hing an einem Strick aus Stoffstücken, und es sah so aus, als habe er sich erhängt. Die Ermittlungen zeigten jedoch bald, dass der junge Mann Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Die Obduktion bestätigte den Verdacht.

Der 20-Jährige sollte bis zum 23. März eine sechsmonatige Jugendstrafe wegen Diebstahls mit Waffen absitzen. Vor dem Antritt der Haftstrafe hatte er Drogen konsumiert. Wegen seiner Entzugsprobleme hatten die Verantwortlichen des Gefängnisses entschieden, ihn in eine Gemeinschaftszelle zu verlegen. Dort stünde er unter permanenter Beobachtung, so die JVA. Am 10. Oktober zog er in den Gemeinschaftshaftraum um.

Gemeinschaftsunterbringung als lebensrettende Maßnahme

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) verteidigte die Unterbringung junger Häftlinge in einer Gemeinschaftszelle. Völlig falsch wäre es, Gefangene nur in Einzelzellen unterzubringen, sagt Friedhelm Sanker vom NRW-Landesverband des BSBD. "Die Gemeinschaftsunterbringung hat schon Hunderten von Menschen das Leben gerettet."

In der Nacht seien die Räume abgeschlossen und würden nicht kontrolliert. Insofern sei es grundsätzlich möglich, dass dort ein Häftling von den anderen getötet werde. "Ich selbst hätte aber bis gestern Nachmittag noch gesagt, das gibt's gar nicht. Im Erwachsenenvollzug ist so was ja schon vorgekommen, aber im Jugendvollzug habe ich so was in 38 Jahren noch nicht erlebt."

Gestern hatte sich die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter bestürzt über den Fall geäußert. "Den Angehörigen des Getöteten gehört mein Mitgefühl", hatte die Ministerin in Düsseldorf gesagt.

jjc/dpa

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