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21.11.2006
 

Dresden

Stephanie sagt nicht gegen Mario M. aus

Die 14-jährige Stephanie wird vor Gericht nun doch nicht gegen ihren Peiniger Mario M. aussagen. Der Anwalt und die Familie des Mädchens hatten zuvor angekündigt, Stephanie werde aus Sicherheitsgründen nicht als Zeugin auftreten. Das Gericht hält eine Aussage der Schülerin für verzichtbar.

Dresden - "Die Kammer verzichtet auf die Vernehmung der Zeugin Stephanie", sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski heute im Landgericht Dresden. Laut Maciejewski beruhe die Anklage zum einen auf den sichergestellten Videos von den Taten und zum anderen auf dem detaillierten Geständnis des angeklagten Mario M. Er habe die Taten nicht nur eingeräumt, sondern von sich aus auch detaillierte Aussagen zu Fragen gemacht.

"Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme hat die Kammer keinen Grund, am Geständnis des Angeklagten zu zweifeln, und hält deshalb eine Vernehmung der Geschädigten nicht für erforderlich", sagte der Richter. Auch Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung und der Angeklagte verzichteten auf die Vernehmung von Stephanie.

Ursprünglich hatte das Gericht zu Beginn des Prozesses die Schülerin als Zeugin geladen, die dies auch stets selbst angestrebt hatte. Nach der Flucht des Angeklagten auf das Dach des Dresdner Gefängnisses vor anderthalb Wochen hatte Stephanies Vater dann erklärt, seine Tochter wolle aus Sicherheitsgründen nicht mehr aussagen. Heute verwies die Nebenklage zusätzlich auf ein psychologisches Attest, wonach das Mädchen "in höchstem Maße verängstigt" sei und sich fürchte, Mario M. direkt gegenüberzutreten. Gleichzeitig beantragte Anwalt Ulrich von Jeinsen, das polizeiliche Protokoll über die Vernehmung von Stephanie nach ihrer Befreiung aus 36-tägiger Gefangenschaft bei dem Kinderschänder als Beweismittel heranzuziehen.

Mario M. war am 8. November bei einem Hofgang seinen Bewachern entwischt und auf das Dach eines Gefängnisgebäudes geklettert, das er erst nach mehr als 20 Stunden verließ. Dadurch verzögerte er den Prozessverlauf. Wenige Tage später täuschte er in seiner Zelle Atemnot vor.

Er suchte schon neue Opfer

Mario M. plante den Zeugenaussagen zufolge bereits, weitere Mädchen in seine Gewalt zu bringen. Dies habe Stephanie ihrem Bruder in der Nacht nach ihrer Befreiung mitgeteilt, sagte ein Ermittlungsbeamter heute in dem Prozess vor dem Dresdner Landgericht. Demnach berichtete Stephanie, dass Mario M. ein oder zwei weitere Mädchen "einfangen" wollte. Dabei soll er bereits konkrete Namen genannt und die Mädchen beobachtet haben.

Der Beamte sagte, der Bruder habe dies dann der Polizei mitgeteilt und einen handschriftlichen Zettel mit Namen und Adressen übergeben. Den Ermittlungen zufolge hatte Mario M. auch die Entführung Stephanies vorher geplant und das Mädchen über einen längeren Zeitraum beobachtet.

Mario M. hatte noch Zeit zum Telefonieren

Im Mittelpunkt der Zeugenbefragung heute Vormittag stand der Polizeieinsatz am Tag der Befreiung von Stephanie aus der Wohnung des Angeklagten. Dieser Einsatz war im Nachhinein als zu zögerlich kritisiert worden. "Wir sind davon ausgegangen, dass die Wohnung leer ist", schilderte der befragte Kriminalist den Vormittag des 15. Februar 2006. Nach dem Klingeln um 10.15 Uhr habe niemand geöffnet, obwohl in einem Zimmer Licht gebrannt habe. Die Spurensicherung sollte nach Angaben des Kriminalisten eigentlich die vermeintlich leere Wohnung nur begutachten, ohne dass der Verdächtige dies bei seiner Rückkehr bemerken würde. Reichlich zwei Stunden später habe Mario M. jedoch die Tür geöffnet, als ein herbeigerufener Schlüsseldienst mit dem Aufbohren des Schlosses begonnen habe.

In der Zeit zwischen dem Eintreffen der Polizei an der Wohnung von Mario M. und dessen Festnahme verabschiedete sich Stephanies Peiniger per Telefon unter anderem noch von seiner zwölfjährigen Tochter. Er habe nach dem Klingeln gewusst, dass die Polizei vor der Tür stehe, sagte der Angeklagte auf Nachfrage vor Gericht. Eine Überprüfung des Handys hatte laut Aussage des befragten Kriminalisten ergeben, dass M. vor seiner Festnahme noch zwei Telefonate führte.

Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Landgericht zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen den Vorsitzenden Richter Tom Maciejewski und seine Beisitzer als unbegründet zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Boine, hatte seinen Antrag mit der Art und Weise begründet, wie der Angeklagte nach seiner Flucht auf das Gefängnisdach im Gericht vorgeführt wurde. Der 36-Jährige war an Händen und Füßen gefesselt und von sieben SEK-Leuten begleitet vor Gericht erschienen. Auch heute trug er Fesseln an Händen und Füßen.

ffr/dpa/AP/AFP

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