Dresden - Angesichts der brutalen Taten sowie der kriminellen Energie von Mario M. sei es nicht zu verantworten, ein milderes Urteil zu sprechen - so begründete der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski das Urteil von 15 Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung.
Die Sicherungsverwahrung sei verhängt worden, weil zu erwarten sei, dass Mario M. ähnliche Taten erneut begehe. Die Gesellschaft müsse vor ihm geschützt werden. Das Geständnis des vorbestraften Sexualstraftäters, seine Persönlichkeitsstörung sowie die "nicht hinnehmbare Vorverurteilung durch Teile der Medien" seien zwar bei der Strafzumessung berücksichtigt worden. "Andere Menschen mit einer ähnlichen Störung würden solche Taten aber nicht begehen", fügte Maciejewski hinzu. "Stephanie war fünf Wochen ohne Pause einem Martyrium ausgesetzt."
Zudem habe Mario M. Stephanie "gewaltsam erwachsen werden lassen" und ihr Grundvertrauen zerstört. Ihre persönliche Entwicklung sei dadurch massiv gestört worden. "Stephanie hatte über den gesamten Zeitraum Todesangst." Maciejewski sagte, der Angeklagte habe mit Stephanie ein nichts ahnendes Mädchen entführt und gefangen gehalten, um sexuelle Bedürfnisse zu jeder Zeit und ohne Limit durchzusetzen. "Das Kind hat Ekel erregende Dinge erdulden müssen." Er habe dabei ein Klima der Gewalt und Einschüchterung geschaffen. Der Jurist sprach von einer verwerflichen Tatausführung, einem besonders gefühlskalten Vorgehen und einer gesteigerten kriminellen Energie.
Stephanies Eltern nach dem Urteilsspruch erleichtert
"Jetzt hat das Leben für unser Kind wieder einen Sinn, und es beginnt ein ganz neuer Abschnitt für uns alle", sagte Stephanies Vater nach der Urteilsverkündung. Nun sei die Angst ein wenig genommen, dass Stephanie ihren Peiniger je wieder sehen müsse. Die Auswanderungspläne der Familie seien mit dem Urteil begraben, und man wolle nun versuchen, wieder ins normale Leben in Dresden zurück zu finden, fügte er hinzu.
Auch die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Es sei das Strafmaß verhängt worden, auf das seit der Befreiung des Mädchens am 15. Februar hingearbeitet wurde, sagte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius.
Opferanwalt Jeinsen hat dem Land Sachsen über die Medien ein Ultimatum bis zum 22. Dezember gestellt. Bis dahin sollten die Ansprüche geregelt sein, sonst würde er am Jahrestag der Befreiung Stephanies, also am 15. Februar 2007, Zivilklage erheben. Das Innenministerium bestätigte, dass man bereit sei, über Zahlungen zu reden.
Erste Therapien habe das Mädchen bereits gemacht, weitere werden vermutlich nötig sein. Die schweren Folgen, die das Verbrechen für die kindliche Seele und deren Entwicklung hatte, müssten behandelt werden. Vielleicht helfe es Stephanie jetzt zu wissen, dass ihr Peiniger voraussichtlich nie wieder frei kommt.
Das Land Sachsen ist nach wie vor bereit, sich aus humanitären Gründen an den Therapiekosten für Stephanie zu beteiligen. Darauf verwies der Innenminister Albrecht Buttolo nach der Urteilsverkündung. "Allerdings lassen wir uns da von den Anwälten weder zeitlich noch durch irgendwelche Klageandrohungen unter Druck setzen", sagte Buttolo. "Ich bin optimistisch, dass man sich einigen wird." Er begrüßte die Feststellung des Vorsitzenden Richters, die Polizei habe sehr aktiv und engagiert nach Stephanie gesucht. Sachsens Polizei steht wegen Ermittlungspannen in dem Fall in der Kritik.
jjc/AP/dpa/ddp/Reuters
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