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14.12.2006
 

Urteil im Stephanie-Prozess

Mario M., das Mädchen und das Geld

Von Gisela Friedrichsen, Dresden

Mario M. hat im Fall Stephanie die Höchststrafe bekommen. Es war der spektakulärste Prozess des Jahres. Nicht nur wegen des unfassbaren Falls. Sondern auch weil die Rechtsbeistände des Mädchens mit ihrer Kampagne hohen Schadensersatz herausschlagen wollen - auf Kosten des Kindes.

Ist das Urteil angemessen? Ein an der obersten Grenze des Strafrahmens angesiedeltes Strafmaß war im Prozess gegen Mario M. vor dem Landgericht Dresden nach der Hauptverhandlung zu erwarten gewesen. Aber nicht unbedingt dieses nicht mehr zu toppende Ergebnis: 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung - plus Sicherungsverwahrung.

Mario M., der am 11. Januar die damals 13-jährige Stephanie auf dem Schulweg in einen Lieferwagen gezerrt, in eine Kiste gepfercht und in seine Wohnung verschleppt hatte, wo er sie in den folgenden fünf Wochen unzählige Male vergewaltigte und sexuell aufs übelste missbrauchte - ihm wurde von der Dresdner Strafkammer jede Milderung versagt.

Dass er sieben Stunden lang umfassend alle Details der Tat gestanden hatte; dass er damit sein Opfer vor einem Zeugenauftritt vor Gericht bewahrte; dass bei ihm laut psychiatrischem Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt; dass er, wie der Vorsitzende sagte, "einer nicht mehr hinzunehmenden Vorverurteilung in den Medien" ausgesetzt war; dass er Reue bekundete und sich um Wiedergutmachung bemühte – nichts davon brachte ihm auch nur einen Tag Strafe weniger ein.

Sogar die Staatsanwaltschaft hatte sich vom Richterspruch noch übertreffen lassen müssen. Sie hatte eine Strafe von 14 Jahren und neun Monaten beantragt. M.s Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Andreas Boine, fragte nach der Urteilsverkündung, ob man einem Angeklagten künftig noch raten könne zu gestehen, wenn sich davon nichts mehr auf das Strafmaß auswirke.

Der Rechtsstaat, so möchte man fast sagen, hat also Flagge gezeigt, hat bewiesen, dass er sehr wohl stark ist und hier dem Anliegen des Opfers Rechnung trug, das verständlicherweise die Höchststrafe verlangte. Doch ist das alles?

Eine Wiedergutmachung für das, was Stephanie angetan wurde durch den Angeklagten – und weiterhin angetan wird durch die Kampagne ihrer Berater – kann der Strafprozess nicht leisten. Selbst die härteste aller denkbaren Strafen beseitigt den angerichteten Schaden nicht. In welchem Ausmaß das Kind durch weiter fortdauernde Medienpräsenz beeinträchtigt wird, indem es seiner Identität verlustig geht und sich mittlerweile angesichts von Kontakten zu Schauspielern und Prominenten vermutlich selbst wie ein Star vorkommt, müssen sich diejenigen fragen, die hier nicht einen Riegel vorschieben. In der neuesten Ausgabe einer Zeitschrift wird eine fröhlich über ihre Erlebnisse bei M. plaudernde Stephanie mit den Worten zitiert: "Ich fühle mich wohl in meiner Haut..."

Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski hat in der Urteilsbegründung auch dem von der Nebenklage behaupteten Skandal fehlerhafter polizeilicher Ermittlungen widersprochen: In der Hauptverhandlung habe sich gezeigt, dass die Beamten "mit großem Engagement und hohem persönlichem Einsatz" die Sache aufgeklärt hätten. Bekanntlich war die Polizei dem Täter erst dadurch auf die Spur gekommen, dass Stephanie während eines nächtlichen Ausgangs mit ihrem Peiniger unbemerkt einen Zettel hatte fallen lassen mit einem Hilferuf. Zuvor war in vielerlei Richtungen ermittelt worden, ohne Erfolg allerdings. Denn niemand hatte beobachtet, wie das Mädchen überfallen worden war. Ob die Polizei tatsächlich früher hätte Verdacht schöpfen können gegen M., wie es die Nebenklage immer wieder behauptet, ist durchaus fraglich.

Richter kritisiert Stephanies Anwälte

"Die Hauptverhandlung hat im Gerichtssaal und nicht in den Medien stattzufinden", mahnte der Vorsitzende, indem er sich an den Vertreter der Nebenklage wandte. "Es ging hier nicht um den Fall Stephanie, sondern um den Fall M." Maciejewski übte deutliche Kritik an den Aktionen des Anwalts, der die Eltern Rudolph und ihr Kind und mit ihnen die Öffentlichkeit offensichtlich in den Glauben hineingetrieben hatte, ein Opfer müsse sein Schicksal selbst in die Hand nehmen; andernfalls werde der Täter bald wieder neue Straftaten verüben können. Die Kammer habe sich im Übrigen um die Berichterstattung in den Medien nicht gekümmert. Mit anderen Worten: Wenn jemand versucht haben sollte, das Gericht unter Druck zu setzen, sei ihm dies nicht gelungen.

Der Dresdner Prozess mit seinen ganzen Begleiterscheinungen wie der Behauptung, der Staat versage bei Verbrechern auf ganzer Linie, hat ein düsteres Licht auf die Erosion des Rechtsstaats im Medienzeitalter und auf das schwindende Vertrauen der Bürger in die Justiz geworfen. Wer hat sich dabei besonders hervorgetan? Die sächsische NPD, die Menschen, die von der Todesstrafe träumen und kritisieren, dass ein Angeklagter wie M. überhaupt verteidigt wird. Welcher Staat schwebt diesen Menschen vor?

Das Attribut "spektakulärstes Verfahren in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte" – und zwar im negativen Sinn – , das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" dem Stephanie-Prozess verlieh, trifft mittlerweile tatsächlich zu. Und zwar nicht, weil die Tat so außergewöhnlich gewesen ist, sondern weil dieses Strafverfahren Auswüchse in Teilen des Justizbetriebs sichtbar machte, wie sie in dieser Deutlichkeit noch nie hervorgetreten sind.

Es ist noch nicht lange her, da wurden Anwälte, meist waren es Damen, noch belächelt, die vor Gericht nicht den Angeklagten verteidigend auftraten, sondern ausschließlich als Rechtsbeistände von Opfern. Solange dies zum Schutz der Mandanten geschah und mit dem Ziel, auch dem lange im Strafprozess vernachlässigten Opfer eine Stimme zu verleihen, war dies in Ordnung. Inzwischen hat sich die Strafjustiz daran gewöhnt, und die professionellen Nebenklage-Vertreter(innen) haben sich großenteils auch zu Spezialistinnen entwickelt.

Es geht ums Geld

Im Stephanie-Prozess aber hatte es immer mehr den Anschein, dass der Rechtsanwalt Ulrich von Jeinsen als Nebenklage-Vertreter im Verbund mit einem Netzwerk selbst ernannter "Opferjuristen" (die meisten ohne Anwaltszulassung) und einer zum "Team" gehörigen Psychologin durch die Zurschaustellung des kindlichen Opfers und seiner Eltern astronomisch hohe – und ziemlich unrealistische – Zahlungen vom Freistaat Sachsen erlangen will. Es gehe um Geld, das gab von Jeinsen in seinem Plädoyer unumwunden zu.

Die Mutter des Mädchens forderte jüngst in einem Zeitungsinterview die nicht gerade bescheidene Summe von mehr als 300.000 Euro schon mal vorweg, angesichts des bevorstehenden "Festes der Liebe". Der Ehemann der Psychologin ging anlässlich der Urteilsverkündung in Dresden Journalisten an, er habe für seine Frau allerlei Auslagen vorstrecken müssen, und man habe noch überhaupt keine Spendengelder gesehen und so fort. Diese Psychologin hatte als Zeugin zugeben müssen, dass sie Stephanie vorwiegend telefonisch betreut; sie rufe einmal in der Woche an und frage, wie es geht. Und Stephanie sage: gut.

Das erste Mal habe sie das Kind persönlich gesehen, als sie es zu einem Fernsehauftritt begleitete. Das Kind benötige auch keine Therapie, es sei ja nicht seelisch krank. Es wäre zu hoffen, dass sich die Standesorganisationen sowohl der Psychologen als auch der Rechtsanwälte mit den immer beunruhigenderen Informationen über das Treiben im Umkreis der Familie Rudolph beschäftigen.

Der "Weiße Ring", eine seriöse Opferhilfe-Organisation, hatte der Familie Rudolph unmittelbar nach der Befreiung des Mädchens Hilfe angeboten – sie wurde abgelehnt. Der sächsische Justizminister Geert Mackenroth bot im Frühjahr professionelle Hilfe zur Verarbeitung des traumatischen Geschehens an – abgelehnt. Das Jugendamt warnte vor weiteren öffentlichen Auftritten des Kindes, ohne Erfolg. Die Unfallkasse Sachsen steht für Heil- und Behandlungskosten bis zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes von Stephanie ein. Von Jeinsen: "Davon weiß ich nichts." Nach dem Opferentschädigungsgesetz hat Stephanie, wenn nötig, Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung, allerdings nicht auf Schmerzensgeldzahlungen. Von Jeinsen: "Dazu gebe ich keine Auskunft." In seinem Plädoyer aber hatte er davon gesprochen, dass Stephanie Therapien benötige, "die keine Kasse bezahlt".

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