• Drucken
  • Senden
  • Feedback
22.12.2006
 

Fall Stephanie

Mario M. geht in Revision

Der Anwalt des Entführers und Vergewaltigers von Stephanie hat Revision beantragt. Mario M. war vor einer Woche zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Oberstaatsanwalt hatte mit der Revision bereits gerechnet.

Dresden - "Damit können mein Mandant und ich die schriftliche Begründung des Urteils ausführlich prüfen. Mit dem Revisionsantrag halten wir uns alle Möglichkeiten offen", sagte Anwalt Andreas Boine dem "MDR Sachsenspiegel".

Mario M. vor Gericht: Sein Anwalt kündigte Revision an
Zur Großansicht
DPA

Mario M. vor Gericht: Sein Anwalt kündigte Revision an

Mario M. war vor einer Woche zur Höchststrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten wegen Entführung, Geiselnahme und Vergewaltigung Haftstrafen von bis zu 15 Jahren sowie die anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Große Strafkammer des Landgerichts Dresden begründete ihre Entscheidung damit, dass sich Mario M. der Geiselnahme, Vergewaltigung, des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Körperverletzung schuldig gemacht habe.

"Der Angeklagte hat ein damals 13-jähriges Mädchen entführt und gefangen gehalten, um seine eigenen, vor allem sexuellen Bedürfnisse auf unbestimmte Zeit zu verwirklichen", sagte der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski in der Urteilsbegründung. Er sei in rücksichtsloser Weise über die Interessen eines Kindes hinweg gegangen und habe an ihm täglich " massivste und erniedrigende sexuelle Handlungen" ausgeführt. "Er schuf ein Klima von aggressivem Sex, das durch die besondere Erniedrigung des Kindes gekennzeichnet war."

"Das Entscheidende ist, dass Sicherungsverwahrung verhängt wurde", kommentierte Oberstaatsanwalt Christian Avenarius das Urteil damals gegenüber n-tv. "Wir haben immer gesagt, dass es eine Strafe im Bereich der Höchststrafe geben wird und dass eine Sicherungsverwahrung wahrscheinlich ist. Es war eine Tat, die es so vorher noch nicht gegeben hatte." Dass die Staatsanwaltschaft drei Monate weniger gefordert hatte, spiele keine Rolle, sagte Avenarius damals und rechnete bereits damit, dass Mario M. Revision beantrage.

Die Verteidigung hatte auf einen konkreten Strafantrag verzichtet und für eine Sozialtherapie im Gefängnis plädiert. Der Anwalt von Mario M. hatte das Gericht außerdem darum gebeten, das Geständnis des Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen.

Mario M. hatte im Januar die damals 13-jährige Stephanie auf dem Schulweg entführt und das Kind anschließend fünf Wochen lang in seiner Wohnung gefangen gehalten. Er missbrauchte das Mädchen immer wieder sexuell und quälte sie auf bestialische Art und Weise.

jjc/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz

© SPIEGEL ONLINE 2006
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP