Verden - Am 23. März 1982 hatte der damals 19-Jährige in Stuhr-Heiligenrode das Opfer auf einem Spaziergang abgefangen und nach eigenen Angaben spontan beschlossen, es zu vergewaltigen. Nach den Schilderungen des Mannes hatte er der Frau damals gesagt, was er vorhabe und sie in einen Wald gedrängt. Als sie um Hilfe schreien wollte, habe er sie mit ihrem Schal gewürgt und dann erstochen. Wenige Monate nach dieser Tat wurde der Mann wegen einer anderen versuchten Vergewaltigung zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt.
Ermittler waren im vergangenen Jahr über die DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Mordopfers und an den vergessenen Handschuhen des Angeklagten auf den heute 43-jährigen Mann gestoßen. Die DNA-Spuren konnten vor fast 25 Jahren nicht so verfeinert ausgewertet werden wie heute. Dadurch blieb der Mord lange Zeit unaufgeklärt.
Die Ermittler stießen auf den Angeklagten. der inzwischen im Landkreis Diepholz lebte. Nachdem er am 18. Juli 2006 eine DNA-Probe abgegeben hatte, habe er gewusst, was auf ihn zukommt und sich drei Tage später freiwillig gestellt, sagte der Mann vor dem Landgericht.
Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte Heranwachsender, daher wird Jugendstrafrecht angewandt. Bevor er ein umfassendes Geständnis ablegte, einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf eine Strafobergrenze von sechs Jahren und sechs Monaten. Das Urteil soll in den kommenden Tagen verkündet werden.
jjc/dpa
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