Kopenhagen/Kempten - Mord verjährt nicht, weiß sogar der Volksmund, Totschlag hingegen schon. Und weil der 1. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) in München nun entschied, dass die Beteiligung des ehemaligen SS-Mannes Søren Kam an der Ermordung des Journalisten und Widerstandskämpfers Carl Henrik Clemmensen in Kopenhagen 1943 nicht als Mord zu werten sei, braucht dieser eine Auslieferung in sein Geburtsland Dänemark nicht mehr zu befürchten.
Kam, 85, bestritt seine Beteiligung an der Tötung des Journalisten nicht, stellte diese aber als "Notwehr" dar. Der gebürtige Däne hatte 1956 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und lebt seitdem in Kempten. Der 1. OLG- Senat in München sollte prüfen, ob die Kam zur Last gelegte Tat als Mord oder als Totschlag zu bewerten ist. Lediglich bei einer Einschätzung, dass ein Mord vorliegen könnte, wäre eine Auslieferung möglich gewesen, weil Mord anders als Totschlag nicht verjährt.
In Dänemark wird der frühere SS-Mann Søren Kam (85) wegen Mordes gesucht. Die dänische Regierung hatte bereits zuvor eine Auslieferung beantragt, die 2005 aber mit Verweis auf Kams deutsche Staatsbürgerschaft abgelehnt worden war. In der Zwischenzeit änderte sich jedoch die deutsche Rechtslage durch Anpassung an europäische Rechtsstandards und ermöglichte so den erneuten Antrag.
Auch der blieb nun jedoch erfolglos, begründet mit der Verjährung der Tat. Das bestätigte die dänische Justizministerin Lene Espersen am Sonntag in Kopenhagen. Espersen: "Natürlich hätte ich einen anderen Ausgang lieber gesehen. Aber wir respektieren die Entscheidung der deutschen Justiz." Kam war im September 2006 wegen des Kopenhagener Auslieferungsantrages drei Wochen in Haft.
pat/dpa
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