Der Anwalt des 17-Jährigen und seines 19-jährigen Bruders sagte nach dem Urteil, er hätte sich einen Richterspruch gewünscht, der sich stärker auf Rehabilitation konzentriere. Die Teenager hatten sich schuldig bekannt. Die Anklagen umfassten Einbruch, kriminelle Sachbeschädigung, terroristische Drohungen und Grausamkeit gegen Kinder, berichtet Associated Press.
Polizisten hatten ausgesagt, sie hätten das tote Mischlingshündchen in einem Mikowellenherd im Aufenthaltsraum einer Wohnanlage gefunden. In dem kurz zuvor frisch renovierten Raum seien auch beschädigte Computer, Glasscherben und Farbspritzer an den Wänden gefunden worden.
Der Hund sei offenbar noch lebendig gewesen, als die Täter ihn in das Gerät steckten. Die Teenager hatten Pfoten und Schnauze des Tieres demnach mit Klebeband umwickelt und den Hund in Farbe getunkt, bevor sie ihn in dem Mikorwellengerät töteten.
Anschließend hätten die beiden Brüder Kinder aus der Nachbarschaft herbeizitiert, um ihnen das tote Tier zu zeigen. Laut Staatsanwaltschaft bedrohten sie die Kinder mit dem Tode, falls sie anderen davon erzählen sollten.
cis/AP
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