Karlsruhe - Das Bundesjustizministerium fühlt sich nach dem Urteil bestätigt. "Der Gesetzgeber muss es nun leichter machen, Zweifel an der Vaterschaft auszuräumen", sagte Staatssekretär Alfred Hartenbach heute in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests weiter nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum 31. März 2008 ein Verfahren schaffen, mit dem zweifelnden Vätern eine genetische Abstammungsuntersuchung möglich gemacht wird. Nach den Worten von Hartenbach gibt es im Ministerium bereits Überlegungen zu einem solchen Verfahren. Allerdings müssten noch zahlreiche Details geklärt werden.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, begrüßte das Urteil gegenüber SPIEGEL ONLINE als "sehr kluge und überaus überzeugende Entscheidung, die den Rechtsfrieden bei diesem emotionalen Thema herstellen wird".
Er sei "richtig begeistert", wie ausgewogen das Urteil sei, sagte Wiefelspütz. Auf der einen Seite stelle das Gericht fest, dass heimliche Vaterschaftstests nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Auf der anderen Seite habe es aber auch "fundamentalistischen Positionen zum vermeintlichen Schutz von Müttern und Kindern" eine Absage erteilt und eine Erleichterung von Vaterschaftstests angeordnet.
Wiefelspütz unterstützte grundsätzlich die Forderung von Justizministerin Brigitte Zypries, heimlich testende Väter zu bestrafen. "Es kann durchaus sachgerecht sein, dass man heimliches Testen unter Strafe stellt", sagte er. Allerdings halte er diese Frage für nachrangig.
Union: Heimliches Testen besser für Familienfrieden
Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, begrüßte das Urteil. Das Gericht stärke das Recht der Kinder, lasse aber auch die Väter "nicht im Regen stehen", erklärte Montag. Jeder Mensch habe das Recht, vor heimlicher Ausforschung geschützt zu sein. Daher sei es "richtig und konsequent", dass die Richter heimlichen Vaterschaftstests eine klare Absage erteilt hätten. Gleichzeitig bedeute der Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber, künftig Vaterschaftstests zu erleichtern, eine Stärkung der Position der Väter.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-CSU-Fraktion, Jürgen Gehb, drängte nach dem Urteil zur Eile. Der Gesetzgeber müsse nun schnell die "derzeit unbefriedigende Situation" der betroffenen Männer ändern und eine "lebensnahe Regelung der Vaterschaftsanfechtung" finden, erklärte der Christdemokrat.
Heimliche Vaterschaftstests sollen nach dem Willen der Union auch nach dem Urteil ihre Bedeutung nicht verlieren. "Um sich zunächst allein selbst Gewissheit über die eigene, aber angezweifelte Vaterschaft zu verschaffen, ohne gleich durch Einleitung eines förmlichen öffentlichen Verfahrens den Familienfrieden unheilbar zu zerstören, wird der anonyme Abstammungstest für Männer gleichwohl attraktiv bleiben", sagte Gehb. Der CDU-Politiker lehnte die SPD-Forderung nach Bestrafung der heimlichen Tester ab. Es sei "gänzlich unverständlich", wenn der "gehörnte Zahlvater" auch noch mit einer Freiheitsstrafe belegt werden sollte.
Kläger äußert "gewisse Befriedigung"
Der Beschwerdeführer Frank S. zeigte sich nach der Urteilsverkündung "froh, dass sich nun gesetzlich etwas tut". Obwohl der heimliche Test, mit dem er seine Vaterschaft an seiner angeblichen Tochter hatte überprüfen lassen, nach wie vor nicht verwertbar ist, äußerte er eine "gewisse Befriedigung". Er hoffe, nach einer Neuregelung seine Vaterschaft wirksam anfechten zu können.
In dem aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob genetische Untersuchungen auch ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise seines gesetzlichen Vertreters zulässig sind (Az. 1 BvR 421/05). Die Verfassungsrichter urteilen, ebenso wie die Vorinstanzen, dass solche heimlichen Tests das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzten. Daher sind die Ergebnisse nach wie vor nicht vor Gericht verwertbar. Der Gesetzgeber müsse allerdings bis zum 31. März kommenden Jahres ein rechtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft schaffen, teilte der Erste Senat heute mit.
Die Richter verwarfen die Verfassungsbeschwerde des Mannes, der seine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft auf ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten gestützt hatte und damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend gemacht.
Heimliche Speichelprobe vom Kaugummi entnommen
Im konkreten Fall hatte der 37 Jahre alte Frank S. ein Kaugummi seiner heute zwölfjährigen Tochter in ein Labor geschickt. Er hatte nach der Geburt des Kindes 1994 die Vaterschaft zunächst anerkannt, dann aber Zweifel bekommen. Eine medizinische Untersuchung hatte zudem ergeben, dass er mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit zeugungsunfähig ist. Sein erstes Anfechtungsverfahren vor Gericht scheiterte jedoch, so dass er sich zu einem Vaterschaftstest entschied. Die Erlaubnis der Mutter hatte er nicht eingeholt. Der heimliche Test ergab, dass S. nicht der biologische Vater des Kindes ist.
Mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof hatten zuvor ebenfalls entschieden, dass die heimlichen Tests gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verstießen und deshalb in dem Vaterschaftsverfahren nicht verwendet werden dürften. Der Mann argumentiert dagegen, sein Anspruch auf Klärung der Abstammung wiege höher als das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Dies gelte, weil er ohne Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters - der Mutter - praktisch keine Chance zur Feststellung der Abstammung habe.
Laut dem Verfassungsurteil haben Männer wie der Kläger jedoch ein Recht darauf zu erfahren, ob sie auch der biologische Vater ihrer Kinder sind. Nach Maßgabe der Karlsruher Richter reicht künftig allein der "Zweifel an der Vaterschaft" aus, um solch ein Verfahren einleiten zu können. An dessen Ende darf aber nicht wie bislang in Vaterschaftsanfechtungsverfahren die zwingende rechtliche Trennung vom Kind stehen, falls ein Gentest negativ ausfällt. Stattdessen müsse es in der Neuregelung einem Vater ermöglicht werden, auch nach einem negativen Gentest weiterhin zu dem Kind stehen zu können, forderten die Richter.
ffr/cvo/Reuters/AFP/AP/ddp/dpa
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