Samstag, 21. November 2009

Panorama



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13.02.2007
 

Kuckuckskinder

Verfassungsgericht stärkt Männerrechte - Politiker bejubeln Entscheidung

Mehr Rechte für Männer: Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zweifelnden Vätern einen Abstammungstest erleichtern. Politiker begrüßen die Entscheidung, das bayerische Justizministerium forderte weitere Schritte.

Karlsruhe - Nahezu einhellig wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Vaterschaftstests begrüßt. Es handele sich um eine "sehr kluge und überaus überzeugende Entscheidung, die den Rechtsfrieden bei diesem emotionalen Thema herstellen wird", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.

Er sei "richtig begeistert", wie ausgewogen das Urteil sei, sagte Wiefelspütz. Auf der einen Seite stelle das Gericht fest, dass heimliche Vaterschaftstests nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Auf der anderen Seite habe es aber auch "fundamentalistischen Positionen zum vermeintlichen Schutz von Müttern und Kindern" eine Absage erteilt und eine Erleichterung von Vaterschaftstests angeordnet.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte in Karlsruhe, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe die Entscheidung des Gerichts erwartet. Es werde nun geprüft, ob ein Vaterschaftstest etwa gerichtlich angeordnet werden kann, wenn solch ein Gentest zuvor dem rechtlichen Vater verweigert worden war. Für diese Lösung hatte der Präsident des Karlsruher Gerichts, Hans-Jürgen Papier, bereits bei der Verhandlung im vergangenen November Sympathie erkennen lassen und auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf Bayerns hingewiesen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte der "Augsburger Allgemeinen" mit Blick auf diesen Gesetzentwurf, es sei dringend notwendig, Vätern bessere Mittel der Aufklärung an die Hand zu geben. Väter sollten "einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines offenen legalen Abstammungstests" haben.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), warnte vor einer Kriminalisierung heimlicher Tests. Die Nutzung eines anonymen Abstammungstests mit einer Freiheitsstrafe zu belegen - wie von Zypries geplant - sei unverständlich. Damit würde der zur Unterhaltszahlung für ein "Kuckuckskind" verpflichtete Ziehvater zusätzlich bestraft.

Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sprach sich im Falle heimlicher Tests für eine Strafandrohung gegen die untersuchenden Labore aus. "Die Labore sind die Täter, die Väter die Anstifter", sagte Montag der "Thüringer Allgemeinen". Grundsätzlich begrüßte er das Urteil: Es stärke das Recht der Kinder, lasse aber auch die Väter "nicht im Regen stehen".

Die FDP wertete das Urteil als "Teilerfolg für die betroffenen Väter". Nun müsse per Gesetz ein niederschwelliges Verfahren eingeführt werden, in dem mit richterlicher Anordnung ein Test durchgeführt werden könne, das Ergebnis aber nicht automatisch zu rechtlichen Veränderungen führe. "Der Vater muss sich also nicht gleich von dem Kind lossagen", erläuterte die FDP-Rechtsexpertin Sibylle Laurischk.

Die Grünen-Parteichefin Claudia Roth betonte, dass das Kindeswohl bei der gesetzlichen Neuregelung an erster Linie stehen müsse. Die Linkspartei unterstützte Zypries darin, heimliche Vaterschaftstests "ausdrücklich unter Strafe zu stellen". Andererseits sei die Bindung eines sozialen Vaters zu "seinem" Kind grundsätzlich auch schützens- und erhaltenswert, sagte der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic.

Kritik an der Ablehnung heimlicher Vaterschaftstests übte die Organisation "Väteraufbruch". Bei der verlangten Gesetzesänderung müsse der Grundsatz berücksichtigt werden: "Vater ist, wer das Kind gezeugt hat", sagte ein Vertreter im MDR. Die Kooperationsgemeinschaft der freien Sachverständigen für Abstammungsgutachten in Deutschland (VALID) appellierte an den Gesetzgeber, eine Regelung zu finden, mit der eine Vaterschaft außergerichtlich geprüft werden könne.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sowie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßten die Entscheidung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lobte das "angemessene und ausgewogene Urteil".

Dem Karlsruher Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis März 2008 dafür sorgen, dass zweifelnde Väter deutlich leichter als bisher ihre biologische Vaterschaft überprüfen lassen können. Heimliche Gentests sind aber weiterhin illegal und bleiben als Beweismittel unzulässig, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen. Der Kläger Frank S. und der Verband Väteraufbruch für Kinder begrüßten die Erleichterungen.

Mit dem Urteil scheiterte Frank S. zwar formal. In der Sache bekam er aber gleichwohl Recht: Sobald die Neuregelung in Kraft ist, muss die Mutter der angeblich gemeinsamen Tochter einem Vaterschaftstest zustimmen. Dem Mann war in einer Anfechtungsklage zur Vaterschaft ein Gentest verweigert worden - er ist laut Gutachtenmit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent zeugungsunfähig. Für das Gericht war dies allein noch kein "begründeter Verdacht", der Voraussetzung für die Einleitung solch eine Klage ist. Ein heimlich eingeholter DNA-Test brachte dem Kläger zwar die Gewissheit, dass das Kind nicht von ihm stammt. Die Gerichte ließen den Test aber nicht als Beweis zu.

VATERSCHAFT - EIN BLICK IN DIE PROZESSAKTE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall S. (Az. XII ZR 227/03): "Jede Untersuchung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch [das Grundgesetz] ... verbürgte Persönlichkeitsrecht, hier in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, ein. ... Dies ist auch bei der Verwertung von Beweisen oder Kenntnissen im gerichtlichen Verfahren zu beachten, gleichgültig, ob es sich um einen Strafprozess oder Zivilprozess handelt. ... Dies führt dazu, dass heimlich veranlasste DNA-Vaterschaftsanalysen rechtswidrig und im Vaterschaftsanfechtungsverfahren gegen den Willen des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters nicht verwertbar sind, und zwar auch nicht zur schlüssigen Darlegung von Zweifeln an der Vaterschaft [im Vaterschaftsanfechtungsverfahren] ..., weil auch dies einen erneuten Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht ... des Kindes bedeuten würde." (12. Januar 2005)

Versäumnisse des Gesetzgebers

Heimliche Tests rechtswidrig

Rechtsposition des Vaters hat Vorrang

Rechtslage unbefriedigend

Vater muss Mitwirkungsverpflichtung einfordern können

Einzelfallabwägung erforderlich

Missbrauch von Daten

Auswertung unkontrollierbar

Momentan ist der Ehrliche der Dumme

hen/dpa/AP/AFP

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