Verden - Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte für seinen 29 Jahre alten Mandanten auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Die Leiche der 33-jährigen Frau war im Mai 2006 am Ufer des Flusses Wümme in Rotenburg entdeckt worden.
Das Opfer war erwürgt worden und wies neben diversen Knochenbrüchen weitere Verletzungen auf. Die gefundenen Spermaspuren enthielten nach Gerichtsangaben eindeutig die DNA des Angeklagten. Zudem waren dessen Fingerabdrücke auf einer in der Nähe der Leiche gefundenen Zigarettenschachtel sichergestellt worden.
Ein am Tatort hinterlassenes Sohlenprofil passte zu seinen Springerstiefeln, Erdreste an seinen Stiefeln stammten ebenfalls von dort. Der Aussage des Angeklagten, wonach es in seinem Zimmer einvernehmlich zum Geschlechtsverkehr gekommen sei, schenkte das Verdener Landgericht keinen Glauben. Die Indizien sprächen dagegen.
Bereits im November 2005 hatte der Angeklagte ein anderes Opfer vergewaltigt. Ein 17-Jähriger wurde dabei mit einer Eisenstange bedroht. Wegen besonders schwerer Vergewaltigung wurde der Angeklagte dafür zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Dies wurde in die lebenslange Freiheitsstrafe mit einbezogen.
jto/dpa
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