Magdeburg/Halle - Ermittler aus Sachsen-Anhalt hatten bei der Operation "Mikado" Daten von rund 20 Millionen Kreditkartenkunden aus Deutschland auf Kinderpornokäufe im Internet überprüft.
Beim Amtsgericht Halle waren daraufhin mehr als 20 Anträge gegen dieses Vorgehen eingegangen. Die Kritiker argumentierten, es habe keinen konkreten Anfangsverdacht für die Überprüfung gegeben. Es handele sich um eine Rasterfahndung, für die ein richterlicher Beschluss hätte vorliegen müssen.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sagte, es habe ausreichend Anhaltspunkte gegeben, um die Daten zu prüfen. Es habe sich nicht um eine Rasterfahndung gehandelt.
jto/dpa
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