Von Jens Todt, Dessau
Die Rechtsanwälte der Nebenklägerin bezeichneten die Anklageschrift als "Hypothese", da für sie unklar sei, wie der an Armen und Beinen gefesselte Asylbewerber das Feuer entzünden konnte. Oberstaatsanwalt Christian Preissner sagte: "Wir gehen davon aus, dass er das Feuer entzündet hat, aber nicht, dass er an sich selbst Feuer gelegt hat. Das wäre absurd."
Gegen S. wurde bereits vor fünf Jahren ermittelt
"Ich bedaure zutiefst, was damals geschehen ist und dass es mir nicht vergönnt war, das Leben des Herrn Jalloh zu retten", sagte der Angeklagte S. zu Beginn seiner Einlassung. Über sein Gespräch mit dem Arzt und dessen zumindest latent vorhandenen fremdenfeindlichen Unterton sagte er: "Sollte ich dabei Worte verwendet haben, die falsch rübergekommen sind, so möchte ich mich dafür entschuldigen. Sie waren nicht so gemeint, wie sie anfangs angekommen sind."
Gegen S. war bereits vor fünf Jahren ermittelt worden, nachdem in seiner Dienststelle ein festgenommener Mann an Kopfverletzungen gestorben war. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da dem Dienstgruppenleiter kein Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte.
Dem ebenfalls angeklagten 44-jährigen Streifenpolizisten Hans-Ulrich M. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, weil er bei der Durchsuchung des jungen Mannes das Feuerzeug übersehen habe. M. wies diese Darstellung vor Gericht jedoch zurück. Er habe den Mann entsprechend der Dienstordnung durchsucht und sich nichts vorzuwerfen. "Ein Feuerzeug war mit Sicherheit nicht da", sagte er aus.
Mutter des Opfers wurde von Weinkrämpfen geschüttelt
Eine internationale Beobachtergruppe verfolgt das Verfahren vor dem Landgericht Dessau, darunter Anwälte aus Frankreich und Südafrika sowie der Leiter der britischen Beratungsstelle für Opfer von Rassismus und eine Vertreterin von amnesty international. Aus Furcht vor Protesten sicherten mehrere Hundertschaften der Polizei das Gebiet um das Gericht weiträumig ab.
Auch die Mutter und ein Stiefbruder des Opfers, die als Nebenkläger auftreten, waren anwesend. Die Anwältin von Jallohs Mutter verlas eine Erklärung ihrer Mandantin. Für Marianna Djombo Jalloh sei es "unfassbar", dass ihr Sohn in Polizeigewahrsam zu Tode kam. Die Afrikanerin verfolgte die Verhandlung in sich zusammengesunken - ihr Gesicht verbarg sie in einem großen weißen Tuch. Mehrfach wurde sie von Weinkrämpfen geschüttelt und musste den Saal zwischenzeitlich verlassen.
Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge droht dem Dienstgruppenleiter eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Der zweite Angeklagte muss bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Für den Prozess sind zunächst Verhandlungstage bis zum 11. Mai angesetzt.
mit Material von dpa und AFP
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