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10.04.2007
 

Urteil

Menschenrechtsgericht verwehrt Frau die Einpflanzung von Embryos

Eine Britin darf sich keine Embryos gegen den Willen des Erzeugers einpflanzen lassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage der Frau ab. Ihr Ex-Freund hatte seine Einwilligung zur Aufbewahrung oder Einpflanzung der gemeinsam gezeugten Embryonen zurückgenommen.

Straßburg - Es müsse ein Gleichgewicht zwischen den widersprüchlichen Interessen beider Parteien geben, heißt es im Urteil des Straßburger Gerichts. Ähnlich hatte im März 2006 eine kleine Kammer des Gerichts argumentiert. Die seit einer Krebsbehandlung unfruchtbare Klägerin zeigte sich nach dem Ende des fünfjährigen Rechtsstreits bestürzt.

Natalie Evans: "Ihr trauriger Verlust bleibt für immer"
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Getty Images

Natalie Evans: "Ihr trauriger Verlust bleibt für immer"

Der Straßburger Gerichtshof wies in seiner Urteilsbegründung das Argument der Klägerin zurück, demzufolge die eingefrorenen Embryonen ein Recht auf Leben hätten. Die Klägerin Natalie Evans brach während einer Pressekonferenz in London in Tränen aus.

"Ich bin bestürzt über die heutige Gerichtsentscheidung", sagte sie. "Es ist sehr hart für mich zu akzeptieren, dass die Embryos nun zerstört werden und ich niemals Mutter werde." Evans' Anwältin Muiris Lyons sprach von einer "Tragödie" für ihre Mandantin. "Ihr Rechtsstreit ist nun beendet. Ihr trauriger Verlust bleibt für immer."

Evans früherer Freund, der die Samen zur Befruchtung der Eizellen gespendet hatte, sagte, er sei "sehr erleichtert" über das Urteil. "Ich möchte aussuchen, wann und mit wem ich Vater werde." Die tiefgefrorene Embryonen werden zurzeit in einer Klinik aufbewahrt.

Der heute 35-jährigen Evans waren 2001 wegen eines Krebs-Vorstadiums die Eierstöcke entfernt worden. Ihr damaliger Partner hatte einer In-vitro-Befruchtung zugestimmt. Insgesamt wurden sechs Eizellen von Evans mit dem Samen des Mannes befruchtet und tiefgefroren. Seinerzeit wurden beide über ein Gesetz aus dem Jahre 1990 aufgeklärt, wonach jeder von ihnen seine Einwilligung zur Aufbewahrung oder Einpflanzung der gemeinsam gezeugten Embryonen zurücknehmen kann. Dies tat der Mann im Mai 2002, nachdem die Beziehung der beiden zerbrochen war.

Evans beantragte dennoch die Einpflanzung eines der Embryonen. Sie machte geltend, dies sei ihre einzige Chance auf ein leibliches Kind. Die britische Justiz wies ihren Antrag jedoch wegen der fehlenden Zustimmung des Erzeugers ab.

Diese Entscheidung billigte nun der Gerichtshof für Menschenrechte: Der Wunsch der Frau nach einem leiblichen Kind dürfe nicht über die Interessen des Mannes gestellt werden. Dieser dürfe nicht zu einer Vaterschaft gezwungen werden. Angesichts dieses "Dilemmas" sei die Entscheidung der britischen Justiz kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Im übrigen gebe es bei dieser "moralisch und ethisch schwierigen Frage" keinen Konsens in Europa. Daher müsse jeder Staat breiten Spielraum für eigene Regeln haben.

Evans hatte sich im Januar 2005 an den Straßburger Gerichtshof gewandt, weil das Krankenhaus, in dem die In-vitro-Befruchtungen vorgenommen wurden, die Embryonen zerstören wollte. Die Straßburger Richter wiesen daraufhin die britischen Behörden in einem Eilverfahren an, die Embryonen zunächst aufzubewahren. Nach dem endgültigen Urteil können sie nun vernichtet werden.

jjc/AFP

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