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04.05.2007
 

Nadine-Prozess

Acht Jahre Haft für Vater

Daniel M. muss für acht Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim zeigte sich überzeugt, dass der 32-Jährige seine Tochter geschlagen und misshandelt hatte.

Hildesheim - Die mitangeklagte Mutter Susanne, 30, erhielt heute eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Daniel M. soll die im Oktober 2000 geborene Nadine von Dezember 2001 bis August 2002 mehrfach geschlagen, misshandelt und unterversorgt haben, befand die Kammer unter dem Vorsitz von Ulrich Pohl.

Daniel M.: Erst im Prozess erfuhr er, dass er nicht Nadines leiblicher Vater war
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DPA

Daniel M.: Erst im Prozess erfuhr er, dass er nicht Nadines leiblicher Vater war

Der hatte während des Prozesses viele Fragen - und am liebsten hätte er sie den angeklagten Eltern persönlich gestellt. Doch die verweigerten die Aussage und hatten zum Prozessauftakt eine Erklärung verlesen lassen, wonach Nadine durch einen Unfall gestorben sei: Am Abend des 13. Januar 2003 sei das Mädchen aus dem Hochbett seiner Geschwister oder von der dazugehörigen Leiter gestürzt. Erst am nächsten Morgen habe Susanne M. das tote Kind in seinem Bettchen gefunden. Aus Angst, das Jugendamt werde ihnen ihre anderen Kinder wegnehmen, hätten sie den Tod des Kindes verschwiegen, den Leichnam in einen Sack gesteckt, diesen wiederum in eine schwarze Sporttasche gepackt und im Harz vergraben.

Die beiden Verteidiger des angeklagten Vaters hatten Freispruch gefordert. Es lägen keine Beweise dafür vor, dass M. das Kind körperlich attackiert und misshandelt habe, sagten sie in ihrem Abschlussplädoyer. Der Verteidiger der mitangeklagten Mutter plädierte ebenfalls für einen Freispruch.

Der von den Eltern geschilderte Geschehensablauf zum Tod von Nadine sei von Sachverständigen als "möglich" bestätigt worden. Ein Schädelhirntrauma könne Todesursache gewesen sein. Doch bis heute konnte der Kinderleichnam nicht aufgefunden werden. Und ohne Leiche keine Beweise - das galt für die Verteidigung ebenso wie für die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt Wolfgang Scholz hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren für den 32-jährigen Angeklagten und ein Jahr auf Bewährung für dessen Frau gefordert - mit zwei Stunden das längste Plädoyer in seiner fast 25-jährigen Amtszeit. Und eines der schwierigsten. Trotz fehlender Leiche und konkreter Beweise versuchte Scholz zu belegen, dass Daniel M. die kleine Nadine Ende 2001 zu Tode gequält hat.

Die Verteidigung hielt dagegen: Die roten Füße, die auf Fotos zu sehen waren, könnten nach Ansicht eines Sachverständigen nicht nur von Verbrennungen stammen, sondern auch von einer Hauterkrankung oder falschem Schuhwerk. Dass der Vater Nadine für seinen Frustabbau benutzt habe, weil sie nicht seine leibliche Tochter war, wiesen die verteidigenden Anwälte zurück.

Erst im Prozess hatte eine DNA-Analyse bewiesen, dass der 32-Jährige nicht der leibliche Vater von Nadine war. Daher habe es kein Motiv für Misshandlungen gegeben. Allerdings räumte die Verteidigung ein, dass die Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert waren.

"Die fortgesetzten Übergriffe waren eine Machtdemonstration", sagte Scholz überzeugt. Daniel M. habe seinen ganzen Frust an dem Kind abreagiert, das einem Seitensprung seiner Frau entstammte. Der 32-Jährige habe sich dafür gerächt, dass seine Frau Swingerclubs besucht und dort Geschlechtsverkehr mit einem wildfremden Mann gehabt habe.

Die gestörte Ehe sei die Basis für den Tod des Mädchens gewesen: Seit ihrer Hochzeit im Jahr 1998 habe Susanne M. über Eheprobleme geklagt, Selbstmordgedanken gehegt und ihren Kummer in Besäufnissen ertränkt, während denen sie nackt durch die Wohnung hüpfte, Sex mit anderen Männern hatte und ihren Ehemann verhöhnte. Scholz sah es als erwiesen an, dass Daniel M. das Mädchen zu Tode misshandelte und seine Frau tatenlos zusah.

Zum Abschluss seines Plädoyers hatte der Staatsanwalt an Daniel M. gerichtet gesagt: "Offenbaren Sie den Ort, wo Sie Nadine verscharrt haben, so dass die sterblichen Überreste begraben werden können. Nadines Geschwister werden Ihnen Fragen stellen, die Ihnen Einiges mehr abverlangen als die Freiheitsstrafe." Doch Daniel M. schwieg eisern.

jjc/ddp/AFP/AP

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