Von Jörg Diehl
Am 23. Mai werden die Haftbefehle gegen M. und L. aufgehoben. Die Ermittlungsrichter sehen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Die Männer kommen frei.
Einen Tag später wird erneut Haftbefehl gegen Björn L. erlassen. Er muss wieder in Untersuchungshaft.
Am 26. Mai gibt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen "nach Ausschöpfung aller zurzeit erkennbaren und verfügbaren Beweismittel" an die Staatsanwaltschaft Potsdam ab. Die innere Sicherheit der Republik scheint nun nicht mehr "beeinträchtigt" zu sein.
2. Juni: Eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Potsdam setzt den Haftbefehl gegen Björn L. unter strengen Auflagen wieder außer Vollzug. Er kommt erneut frei.
16. Juni: Der Hauptbeschuldigte Björn L. muss nach einer Beschwerde der Potsdamer Staatsanwaltschaft wieder in Haft.
22. September: Das Landgericht Potsdam setzt den Haftbefehl gegen L. unter strengen Auflagen außer Vollzug. Er kommt - zum dritten Mal - frei.
Im Zweifel für den Angeklagten
Anfang Februar beginnt vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam der Prozess, der heute mit Freisprüchen für Björn L. und Thomas M. zu Ende gegangen ist. Wegen gefährlicher Körperverletzung wird L., wegen unterlassener Hilfeleistung M. angeklagt, doch am Ende fordern sogar die Staatsanwältin und der Anwalt Mulugetas, die beiden Männer freizusprechen, die stets bestritten hatten, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. "Es gab Indizien für die Täterschaft, aber sie reichten als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung nicht aus", sagt der Vorsitzende Richter Michael Thies später in seiner Urteilsbegründung. "Das ist der klassische Fall des Grundsatzes: im Zweifel für den Angeklagten."
80 Zeugen werden in dem Verfahren gehört, das peinliche Schlampereien der Ermittlungsbehörden offenbart. Viele Aussagen sind widersprüchlich und damit nur wenig erhellend. Eine große Rolle spielt die Stimme des Angeklagten L., sie wird von zwei verschiedenen Experten begutachtet. Doch keiner der Fachleute kommt zu dem Schluss, dass es L. - von seinen Freunden "Pieps" genannt - war, der in der Nacht "Scheißnigger" gerufen hatte.
Mulugeta selbst kann sich vor Gericht "ganz und gar nicht an die Tat erinnern", wie er zu Protokoll gibt. Zwei Tage zuvor hatte er noch in der Fernsehsendung "Stern TV" dem Moderator Günther Jauch gesagt: "Wenn ich ehrlich sein soll, ja, die beiden waren es." Er meinte die Angeklagten.
Im Prozess kommt dann auch wieder zur Sprache, dass Ermyas Mulugeta in der Tatnacht ziemlich angetrunken (1,66 Promille) und aggressiv war, dass er seine Angreifer zuerst angesprochen und beschimpft und dass er, so schilderten es mehrere Zeugen, einen der Männer getreten hatte, ehe der ihm ins Gesicht schlug.
Mulugeta akzeptiert das Urteil
Mulugeta leidet noch immer unter den Folgen der Gewalttat und nimmt therapeutische Hilfe in Anspruch. Dass er nach seinen schweren Verletzungen wieder sprechen und sich fast normal bewegen kann, ist eine kleine medizinische Sensation.
Doch der glücklicherweise Genesene wird aller Voraussicht nach nie erfahren, wer ihn angegriffen hat. Ein Manko, das für die Opfer schwerer Straftaten oftmals nur schwer zu akzeptieren ist. Mulugeta indes gibt sich tapfer. "Wenn nicht ausreichend Beweise da sind, müssen sie freigesprochen werden", sagt der Ingenieur heute nach dem Urteil. "Ich bin ausgeglichen. Die Verhandlung hat mir geholfen, die Tat zu verarbeiten. Wenn man jedoch naiv sagt, es ist alles wie vorher, dann lügt man."
Aber auch für die Angeklagten Björn L. und Thomas M., zu deren Gunsten entschieden wurde, hat sich einiges verändert. M. ist inzwischen arbeitslos. L. beklagt, unschuldig im Gefängnis gesessen zu haben. Gemeinsam wird ihnen wohl die Furcht bleiben, in diesem an Aufmerksamkeit nicht knappen Fall weiterhin als Täter angesehen zu werden, die wegen mangelnder Beweise nicht hatten verurteilt werden können. Vielleicht bleibt diese Angst sogar lebenslänglich.
Es scheint, als gebe es im Fall Ermyas Mulugeta am Ende nur Verlierer.
mit Material von ddp, dpa und AP
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