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Paparazzi-Fotos Grönemeyers Freundin ist tabu

2. Teil: Ist Grönemeyers Trauerverarbeitung von öffentlichem Interesse?

Künftig dürften auch Medien wie der SPIEGEL oder die "Süddeutsche Zeitung" etwa in einem Feature über Tod und Trauer-Verarbeitung zwar über die ergreifenden Lieder von Grönemeyer berichten, aber nicht mit Bildern illustrieren, dass Trauer-Vorbild Grönemeyer seinen Schmerz offenbar überwunden hat.

Wenn der BGH künftig selbst entscheiden wolle, welche Dinge berichtenswert seien und welche nicht, sei dies "Zensur und damit unzulässig", warnte der Karlsruher "Bunte"-Anwalt Herbert Messer in der heutigen Verhandlung. "Die Entscheidung darüber, was von zeitgeschichtlichem Interesse ist, muss der Presse überlassen bleiben."

Dabei sind die Fotos, wie so oft, eigentlich ganz harmlos: Sie zeigten Sonja F. an Grönemeyers Seite, wie sie in Rom Freizeit genießen. Auf einem sieht man die beiden beim Stadtbummel in der römischen Fußgängerzone, auf zwei anderen sitzen sie vertraut in einem Straßencafé. Auf einem der beiden Café-Fotos führt Sonja F. gerade leicht lächelnd eine Espressotasse zum Mund, Grönemeyer sitzt ihr in entspannter Haltung gegenüber, den Rücken dem Betrachter zugewandt (Bildzeile: "Die Blicke der Liebe ... Grönemeyer und seine Freundin zeigen sich öffentlich in einem römischen Café").

Für das zweite der Café-Bilder, auf dem Grönemeyer seine Begleiterin küsst, hatte die "Bunte" ohnehin längst eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zu persönlich erschien auch den Verlagsleuten im Nachhinein die Situation.

Aber kann sich die Freundin oder Lebensgefährtin einer nationalen Berühmtheit wie Herbert Grönemeyer auch dagegen wehren, in eigentlich unverfänglichen Situationen abgebildet zu werden? Zumal wenn die Fotos in aller Öffentlichkeit aufgenommen wurden, einmal auf der Straße, das andere mal zwar im Café, aber gewissermaßen auf dem Präsentierteller sitzend hinter Glastüren, die zu einer Straße oder Passage weit geöffnet sind?

Auch in der Öffentlichkeit könne sich ihre Mandantin auf ihre "Privatsphäre" berufen, die "auch außerhalb des eigenen Hauses besteht", machte die Anwältin der Abgebildeten geltend, Cornelie von Gierke. Zumal wenn das Foto wie hier "heimlich aufgenommen" worden sei. Der Schutz der Privatheit habe hier Vorrang, weil es bei den Fotos nur um Unterhaltung gehe, mit der "nicht ein kulturelles Bedürfnis erfüllt wird, sondern ein sehr großes Geschäft verbunden ist".

Burda zieht eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung

Genau hier liege aber der entscheidende Unterschied, argumentiert Presse-Anwalt Messer, selbst wenn man der neuen BGH-Rechtsprechung folgt. Grönemeyer sei in Deutschland "ein Idol, ein Vorbild", der den Tod seiner damaligen Frau im Jahr 1998 in Interviews immer wieder thematisiert und vor allem auch musikalisch verarbeitet habe. Das Album "Mensch" sei in Deutschland zu einem Symbol der "Trauerverarbeitung" geworden: "Selbst die Synode der evangelischen Kirche hat in einer Morgenandacht darauf Bezug genommen." In einem solchen Fall beruhe das öffentliche Interesse am persönlichen Schicksal Grönemeyers auf "Anteilnahme und Mitleid" und "nicht auf bloßer Neugier": Ob seine Beziehung "für Menschen in gleicher Lage ein Vorbild sein kann, ist ein Gegenstand von allgemeinem Interesse".

Und tatsächlich hat die "Bunte" beim Abdruck der Fotos ausführlich und einfühlsam genau darauf Bezug genommen, als hätte sie schon 2004 um die Bedeutung solcher inhaltlicher Aussagen gewusst: "Das Leben geht weiter", "man kann sich nicht immer rumdrücken", hatte die "Bunte" im Begleittext ein Radio-Interview Grönemeyers zitiert. Der Krebstod seiner Frau (und des Bruders) habe Grönemeyer 1998 in die Isolation getrieben; doch dann "hat er sich wohl an einen eigenen Text erinnert: 'Der Mensch heißt Mensch, weil er sich anlehnt und vertraut und weil er lacht, weil er lebt.' Das Ergebnis ist auf diesen Seiten zu besichtigen."

Die BGH-Richter haben zumindest diesen Text genau gelesen – doch ihnen fehlte an der Stelle offenbar das Einfühlungsvermögen. Die BGH-Vizepräsidentin Müller jedenfalls hatte schon in ihrer Einleitung der Verhandlung eine ablehnende Haltung angedeutet: Ob sich Grönemeyer und seine Freundin die Fotos gefallen lassen müssen, "weil Grönemeyer selbst die Trauer künstlerisch verarbeitet hat, möchte ich mal als fraglich bezeichnen".

Bei Burda will man nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Doch allgemein, ist von Seiten der Burda-Anwälte zu hören, hält man den Fall für so wichtig, dass eine Verfassungsbeschwerde ernsthaft in Betracht gezogen wird. Womöglich müssen deshalb die Richter des Bundesverfassungsgerichts an diesem Fall überprüfen, ob die neue BGH-Rechtsprechung aus verfassungsrechtlicher Sicht Bestand haben kann - ausgerechnet an dem Fall, den die BGH-Richter so klammheimlich beenden wollten.

(BGH-Urteil vom 19. Juni 2007, Aktenzeichen VI ZR 12/06)

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Robert Hut 19.06.2007
Wieso ist der Spiegel plötzlich d´accord mir der Bunte? Wieso soll es erwähnenswert sein, wer es wann mit wem treibt? Können wir nicht WIRKLICHE Nachrichten zu sehen und zu hören bekommen, muss es dieser Klatsch sein? Denn es [...]
Wieso ist der Spiegel plötzlich d´accord mir der Bunte? Wieso soll es erwähnenswert sein, wer es wann mit wem treibt? Können wir nicht WIRKLICHE Nachrichten zu sehen und zu hören bekommen, muss es dieser Klatsch sein? Denn es ist Klatsch und Tratsch, nichts anderes. Mieses Voyeurstum, allerunterste Schiene. Und nur durch Medien wie SpOn und Bunte werden auch solche Kreaturen wie Paris Hilton, Verona Phoot, Verona Kerth, Gülcan und wie sie alle heissen "geboren", die sich dadurch auszeichnen, nichts zu sein und zu können.
Stuntschaf 19.06.2007
richtig so. die presse mischt sich viel zu sehr in das privatleben von prominenten ein. ich kann nicht erkennen, inwieweit der öffentlichkeit etwas entgeht, wenn sie nicht weiss, wie grönis freundin aussieht. es ist ja wohl echt [...]
richtig so. die presse mischt sich viel zu sehr in das privatleben von prominenten ein. ich kann nicht erkennen, inwieweit der öffentlichkeit etwas entgeht, wenn sie nicht weiss, wie grönis freundin aussieht. es ist ja wohl echt lächerlich, öffentliches interesse zuvorzuschieben, nur weil der mann jahre nach dem tod seiner frau jetzt wieder ne freundin hat.
calamari1968 19.06.2007
Das wurde ja auch mal Zeit! Was da zum Teil abläuft ist keine Presse, sondern mieseste Geschäftemacherei auf Kosten anderer. (Diana war wohl eines der bekanntestens Opfer) Was geht es die Welt an, on Grönemyer oder andere eine [...]
Das wurde ja auch mal Zeit! Was da zum Teil abläuft ist keine Presse, sondern mieseste Geschäftemacherei auf Kosten anderer. (Diana war wohl eines der bekanntestens Opfer) Was geht es die Welt an, on Grönemyer oder andere eine neue Freundin haben und mit der irgendwo Urlaub machen. NIEMAND hat das zu interessieren. Das hat auch gar nichts mit Zensur zu tun, sondern mit dem Schutz von Privatssphäre und darauf hat jeder ein Recht! Dieses Urteil hätte allerdings sehr laut und groß verkündet gehört und nicht so wie es geschehen ist. Jetzt muß es aber weitergehen und das ganze auch noch ins Strafgesetzbuch, damit diese Art von Presse endlich aufhört zu existieren! Calamari1968
holgerpeine 19.06.2007
"Die Folgen, die solche elitären und zugleich höchst subjektiven Maßstäbe für die Prominentenberichterstattung sowohl in der Boulevard- als auch in der seriösen Presse haben, sind kaum abzusehen." Wie bitte? Hier hat [...]
"Die Folgen, die solche elitären und zugleich höchst subjektiven Maßstäbe für die Prominentenberichterstattung sowohl in der Boulevard- als auch in der seriösen Presse haben, sind kaum abzusehen." Wie bitte? Hier hat wohl das Prinzip "Eine Krähe (SPIEGEL) hackt der anderen (Bunte) kein Auge aus" dem Autor die Feder geführt. Was ist denn "seriös" daran, einen Prominenten, der nicht gerade als solcher unterwegs ist (Auftritt, PR-Termin o.ä.) abzufotografieren und ihn als Privatmenschen (und auch noch Unbeteiligte wie Lebenspartner etc.) in die Öffentlichkeit zu zerren? Das Privatleben von Prominenten hat für die Medien tabu zu sein - so einfach ist das! Kapiert das doch endlich und stellt die Menschenwürde von Prominenten über das Geschäftseinteresse an einer höheren Auflage. Juristische Haarspaltereien wie "Wer öffentlich über Privates gesprochen hat, hat sich damit selbst in zur vollständig öffentlichen Person gemacht" sind doch lächerlich. Ich kann nur jedem Journalisten wünschen, der meint, "die Öffentlichkeit" (in Wahrheit meint er nur sich selbst und sein Medium) habe ein Recht, Privates über Prominente zu erfahren, dass er selbst einmal in diese Situation gerät.
Zebrazilla 19.06.2007
Mhm, in wie weit das Privatleben von Herrn Grönemeyer von nationalem Interesse ist, sei mal dahin gestellt, ebenso wie das aufklärerische Selbstbild des Boulevardjournalismus. Trotzdem ist Grönemeyer eine Person, die bewusst einen [...]
Mhm, in wie weit das Privatleben von Herrn Grönemeyer von nationalem Interesse ist, sei mal dahin gestellt, ebenso wie das aufklärerische Selbstbild des Boulevardjournalismus. Trotzdem ist Grönemeyer eine Person, die bewusst einen Lebensweg gegangen ist, der ein gesteigert Maß an Öffentlichkeit bedeutet, und von dieser ja auch profitiert. Und wieso bitte sollte GOOGLE Street View mich nackt und nasebohrend ohne rechtliche Bedenken auf dem TimeSquare fotografieren dürfen, eine potentielle Frau Grönemeyer aber nicht, nur weil deren Konterfei sich nicht mit einer gewissen Thematik deckt? Das ist albern! Entweder wir sind alle öffentlich, oder jeder hat ein uneingeschränktes Recht am eigenen Bild. Insofern bleibt schon die fade Idee, man könne sich Privatsphäre kaufen, bzw. aufgrund eines gewissen Bekanntheitsgrades erstreiten. Achja, und was bitte sind WIRKLICHE Nachrichten? Meines Erachtens gibt es sowas nicht mehr, seitdem es Nachrichtenagenturen gibt, und Meldungen eine Ware geworden sind ... .
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