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Charité-Prozess Die Abgründe der Schwester Irene

2. Teil: "Allenfalls eine Leere"

"Ich fragte sie, welches Gefühl sie bei den Tötungen hatte, ob ihr danach leichter gewesen sei?", berichtete Böhle. Sie sagte nur: "Gar keines, allenfalls eine Leere." Allerdings habe es sich nicht um "Tötungen" gehandelt, schon gar nicht um "Mord", sondern "die Würde sei nicht mehr dagewesen" - ihrer Auffassung nach. Es sei "absurd" gewesen, was man mit den Schwerstkranken noch veranstaltete.

Böhle: "Ich fragte, ob sie denn die Würde der Patienten wieder herstellen wollte? Ja, das habe sie gewollt. Aber wenn es nun gelungen wäre, den Patienten zum Beispiel wieder so zu stabilisieren, dass er zurück ins Heim gekonnt hätte? Auch dort hätte er nach Frau Bauers Meinung seine Würde nicht wieder gefunden." Sie könne nicht sagen, was sie zu den Taten getrieben habe; heute könne sie nicht mehr erklären, was da in ihr vorgegangen sei.

Böhle kam in den insgesamt fünf Explorationsgesprächen mit Irene Bauer auf die christliche Religion zu sprechen. Ob sie ihr Leben durch Gott bestimmt sehe? Die "von Menschen gemachten zehn Gebote gehören dringend überarbeitet", erklärte sie daraufhin dem Gutachter. Das Gebot "Du sollst nicht töten" sollte man umformulieren in "Du sollst nicht Schaden zufügen". Doch was ist Schaden? "Ich fragte sie, ob sie sich denn als eine Agentin des göttlichen Willens verstehe. Das lehnte sie ab. Sie sei nur eine am göttlichen Willen Mitwirkende", berichtete der Sachverständige.

Irene Bauer ist weder seelisch krank noch hat sie in einer die Schuldfähigkeit beeinträchtigenden Ausnahmesituation gehandelt. Mit einem Intelligenzquotienten von 93 ist sie auch nicht schwachsinnig – also voll schuldfähig. Ein Monster ist sie jedoch auch nicht, sondern eine Frau, die mit ihren individuellen Problemen und Schwächen ausgerechnet an einen Ort geriet, an dem diese Schwächen besonders verhängnisvolle Folgen hatten. Sie hat einerseits bewusst gehandelt, andererseits, wenn es nicht mehr ging, griff offenbar die Selbstregulierung.

Der Sachverständige zitierte mehrfach den Begriff des "Helfersyndroms", also der besonderen Affinität von schwachen, eigentlich selbst hilflosen Menschen, die sich gerade von helfenden Berufen angezogen fühlen. Irene Bauer, eingebettet in die Verhältnisse, wie sie nicht nur an der Charité herrschten, unterscheide sich dabei kaum von anderen Pflegekräften oder in sozialen Bereichen Tätigen, auch manchen Ärzten. Dass auf der Intensivstation der Inneren Abteilung zu wenig Kommunikation bestand, dass es keine Supervision gab, dass eine derartige Dauerbelastung im Umgang mit Sterbenden und Schwerstkranken zu einer professionellen Deformation führen könne - es war auch für Böhle keine Frage.

Kein Patient wollte sterben

Den Vorsitzenden Richter Peter Faust interessierte vor allem der Umstand, dass keiner der Patienten, die getötet zu haben Frau Bauer gestand, den Wunsch nach Sterbehilfe geäußert hatte. Wie passe das zu ihrem "Überbau", den Patienten nicht das Leben, sondern nur den Tod verkürzt zu haben? Böhle konnte es nur so erklären: Menschen mit Helfersyndrom, die Patienten töten, handelten eher aus eigener Schwäche denn aus einem Machtgefühl, den Todeszeitpunkt anderer bestimmen zu können. Sie projizierten ihr eigenes Unvermögen und ihre Wut über sich selbst auf die Patienten. "Das ist Teil der Abwehr eigener narzisstischer Verletzung."

Ungewöhnlich im Fall Bauer ist allerdings, dass keine Tendenz zur Eskalation festzustellen ist. Die Angeklagte tötete nicht immer schneller, immer hemmungsloser, wie man es von ähnlichen Fällen kennt. Das Töten wurde ihr nicht zur Gewohnheit. Sie scheint nach der Scheidung, als ihr Leben nicht mehr das war, das sie sich gewünscht hatte, vollends aus dem ohnehin nicht stabilen Gleichgewicht geraten zu sein.

"Aber warum hat sie dann eine Frau getötet, die, schwerstkrank zwar und dem Tod schon sehr nahe, wenigstens zu Hause sterben wollte?", fragte der Vorsitzende. "Der Ehemann war dabei! Niemand hat diese Frau mehr mit sinnloser Behandlung gequält! Und keiner hat nach einem raschen Tod verlangt! Da braucht man doch mehr als die normale Anstrengung, über die Schwelle der Tötungshemmung hinweg zu kommen!" Der Sachverständige pflichtete dem Richter bei. Erklären konnte er Irene Bauers Entscheidung aber auch nicht. Denn sie hatte nichts gesagt dazu.

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