SPIEGEL ONLINE: Aber wäre das, was da vorgefallen ist, bei uns wirklich strafbar?
Frank: Natürlich. Wer mit einem Kind unter 14 Jahren sexuellen Kontakt hat, macht sich wegen sexuellen Missbrauchs strafbar.
SPIEGEL ONLINE: Auch wenn das Mädchen mitmacht, und es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt?
Frank: Mit Geschlechtsverkehr hätte man einen schweren Fall des sexuellen Missbrauchs, bei Zwang sogar eine Vergewaltigung oder, ohne Geschlechtsverkehr, eine sexuelle Nötigung – und das sind alles schwere Straftaten, mit Mindeststrafen von einem Jahr und mehr.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
SPIEGEL ONLINE: Dem Jungen drohen in der Türkei nun angeblich acht Jahre Haft.
Frank: Das mag dort der Strafrahmen sein. Bei uns drohen einem Erwachsenen in einem solchen Fall bis zu zehn Jahre, und mindestens sechs Monate. Für Jugendliche gilt dieser Strafrahmen bei uns zwar nicht, aber er dient dennoch als Orientierung bei der Frage, ob Jugendstrafe verhängt werden kann.
SPIEGEL ONLINE: Und dass der Junge von einem höheren Alter ausging, soll keine Rolle spielen?
Frank: Doch, das ist dann eine Frage des Vorsatzes, also der subjektiven Vorstellungen des Täters. Wenn er sich wirklich geirrt hat, kann das zur Straflosigkeit führen. Das muss aber erst einmal gründlich geprüft werden. Wenn Sie als Staatsanwalt einfach glauben würden, was der Beschuldigte sagt, könnten Sie niemanden anklagen.
SPIEGEL ONLINE: Das deutsche Jugendstrafrecht sieht zwar auch für Jugendliche Jugendstrafe, also eine verkürzte Haft, oder Jugendarrest vor, bei dem man nur einige Tage oder Wochen eingesperrt wird. Marco Weiss käme doch aber hierzulande vermutlich sogar mit einer Ermahnung davon?
Frank: Das ist nicht gesagt. Auch eine Jugendstrafe oder zumindest ein Jugendarrest sind in einem solchen Fall durchaus drin. Natürlich würde, spielte der Fall ausschließlich hier, unter Einbeziehung des Jugendamtes ermittelt, ob und welche Erziehungsmaßnahmen erforderlich sind, und ob ein Täter-Opfer-Ausgleich wieder etwas gutmachen kann. Am Ende käme man im günstigsten Fall zu dem Ergebnis, das Verfahren einzustellen. Aber auch dann würde der Beschuldigte mehrfach und in aller Deutlichkeit gesagt bekommen, was er hören muss.
SPIEGEL ONLINE: Aber kann man dem Jungen überhaupt einen Vorwurf machen? Dass Sexualkontakt mit einem Mädchen auch ohne Zwang und ohne Geschlechtsverkehr strafbar ist, scheint nicht allgemein bekannt zu sein.
Frank: Das kann ich aus meiner beruflichen Erfahrung bestätigen - wobei meistens die Jugendlichen selbst besser Bescheid wissen als manche Erwachsenen. Aber hier gilt der Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Auch in der Berichterstattung zu diesem Fall wurden immer wieder die Aspekte Zwang und Geschlechtsverkehr zu sehr betont. Die Botschaft des Gesetzes - "unter 14 gar nicht" - sollte hier jedenfalls rüberkommen.
SPIEGEL ONLINE: In den Niederlanden liegt die Altersgrenze bei 12, in der Türkei bei 15. Ist das gerechtfertigt?
Frank: Solche Unterschiede gibt es nunmal, die zugrunde liegenden Wertungen sind aber hier wie dort völlig identisch: Kinder sollen in ihrer psychischen und damit natürlich auch sexuellen Entwicklung absolut geschützt sein, vor Erwachsenen aber auch vor älteren Jugendlichen. Auch im konkreten Fall war das Mädchen nach dem Sexualkontakt ja offenbar verstört und ist nun in psychologischer Behandlung, das sollte man nicht ignorieren.
SPIEGEL ONLINE: Heikler wäre der Fall aber, wenn das Mädchen tatsächlich schon 14 wäre - dann wäre die Fummelei in der Türkei strafbar, in Deutschland nicht?
Frank: Wenn es wirklich keinen Zwang gab, dann nicht, weil das Mädchen mit 14 hier als Jugendliche gelten würde. Dann würde der Junge dort tatsächlich mit einer anderen Rechtslage konfrontiert, als er sie hier kennen müsste. Aber im Ausland hat man sich eben an die dortigen Gesetze zu halten. Wir erwarten das umgekehrt von Ausländern bei uns ja auch.
Das Interview führte Dietmar Hipp
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