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28.08.2007
 

Prozess in Leipzig

Uwe K. gesteht Tötung des neunjährigen Mitja

Der vorbestrafte Kinderschänder Uwe K. hat vor dem Landgericht Leipzig gestanden, den neun Jahre alten Mitja sexuell missbraucht und umgebracht zu haben. Durch seinen Verteidiger ließ K. erklären, er schäme sich sehr.

Leipzig - In einer Erklärung, die sein Verteidiger Malte Heise heute verlas, gab der 43- Jährige zu, Mitja vor einem halben Jahr sexuell missbraucht und anschließend erstickt zu haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er den Jungen vergewaltigt und getötet habe, sei richtig, trug der Rechtsanwalt vor. Der Angeklagte schäme sich sehr wegen seiner Tat und würde diese "gerne rückgängig" machen. Dass er den Angehörigen, vor allem den Eltern, großes Leid zugefügt habe, bedaure er und er bitte diese um Entschuldigung, ließ Uwe K. seinen Verteidiger erklären.

Die Anklage wirft dem 43-jährigen, mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann vor, am 22. Februar Mitja in Leipzig auf dem Heimweg von der Schule entführt, missbraucht und getötet zu haben. Laut Anklage musste der Junge sterben, weil K. das zuvor begangene Verbrechen verdecken wollte. Der Prozess wurde auf Donnerstag vertagt.

Der Angeklagte sagte aus, er habe sich am Vormittag des 22. Februar 2007 in der Leipziger Innenstadt aufgehalten. In zwei Gaststätten habe er zehn bis zwölf halbe Liter Bier getrunken. Auf dem Heimweg ins nördlich von Leipzig gelegene Schkeuditz sei ihm in der Straßenbahn übel geworden. Deshalb sei er an der Haltestelle Stahmeln ausgestiegen. Dort habe ihn dann Mitja angesprochen. Zunächst sei er mit dem Jungen zu sich nach Hause gegangen, nachdem sie in einer Bäckerei noch Kuchen gekauft hätten. Mitja habe im Wohnzimmer ferngesehen, während er in der Küche seiner Wohnung eine dreiviertel Flasche Schnaps und weiteres Bier getrunken habe.

Gegen 19 Uhr habe er sich dann im Schlafzimmer an dem Kind vergangen. Der Junge habe geschrieen, und er habe ihm mit der linken Hand den Mund zugehalten und ihm mit dem rechten Arm den Hals zugedrückt, bis Mitja leblos zusammensackte. Anschließend sei er in Panik geraten und habe weiter getrunken, erklärte Uwe K. Den toten Jungen habe er in der Nacht auf den 24. Februar in eine Decke eingewickelt und mit einem Handwagen zu seiner Gartenlaube in der Nähe seiner Wohnung gebracht. Dort habe er die Leiche vergraben wollen, es sei ihm aber die Kraft ausgegangen.

"Die Entschuldigung bringt den Eltern nichts"

Als er in der Nähe Polizisten bemerkt habe, sei er davon überzeugt gewesen, dass diese ihn "zusammentreten" würden, falls sie ihn mit der Leiche entdeckten. Deshalb habe er sich in einer anderen, leer stehenden Gartenlaube verborgen, bis er in der Nacht zum 1. März einen Selbstmordversuch unternahm und vor eine Straßenbahn sprang. Die Polizei war ihm durch Bilder einer Überwachungskamera aus der Straßenbahn auf die Spur gekommen und hatte mit Hubschraubern, Hunde- und Reiterstaffeln nach ihm gesucht.

Die Anwältin der Nebenklage allerdings glaubt der Aussage des Angeklagten nicht, dass der Junge ihn angesprochen habe. Die Rechtsanwältin Ina Alexandra Tust sagte heute in einem Interview des TV-Senders n-tv, sie zweifle stark an, dass dies tatsächlich so gewesen sei und der Junge K. "Onkel" genannt habe, wie dieser angegeben hat. "Die Entschuldigung bringt den Eltern nichts", sagte die Anwältin. Sie hoffe aber, dass die Erklärung des Angeklagten ihnen bei der Verarbeitung helfe.

K. muss sich wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das vorläufige psychiatrische Gutachten geht von einer Wiederholungsgefahr aus, danach müsste Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig hatte unter großen Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Das Urteil wird für den 11. September erwartet.

ffr/dpa/ddp/AP

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