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27.09.2007
 

Mordfall von Metzler

"Er hat nicht nur ein Leben zerstört"

Von Jörg Diehl

2. Teil: "Anwendung unmittelbaren Zwanges angeordnet"

Doch Daschner löste mit seiner Dienstanweisung, die er selbst in einem internen Vermerk protokolliert hatte ("die Anwendung unmittelbaren Zwanges angeordnet"), eine heftige Debatte über den Rechtsstaat aus. Die einen sahen darin eine offenkundige Folterdrohung und somit einen Verstoß gegen die Menschenwürde des Täters. Die anderen betrachteten die Drohung als Heldentat eines aufrechten Beamten, der in größter Verzweiflung zu verbotenen Mitteln gegriffen hatte, um das Leben eines Kindes zu retten.

Daschner, der inzwischen dem Landespolizeipräsidium für Technik, Logistik und Verwaltung in Wiesbaden vorsteht, wollte sich gegenüber SPIEGEL ONLINE nicht erneut zu den Vorgängen äußern. Er sei grundsätzlich nicht zu Interviews bereit, teilte er schriftlich mit. Daschner war vom Landgericht Frankfurt im Dezember 2004 wegen Nötigung im Amt zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro auf Bewährung verurteilt worden.

Bereits im Juli 2003 hatte dasselbe Gericht in Gäfgens Tat die besondere Schwere der Schuld erkannt und auf lebenslange Freiheitsstrafe entschieden. Zwar ließ der Vorsitzende Richter Hans Bachl das erzwungene Geständnis des Angeklagten aus seiner polizeilichen Vernehmung in dem Verfahren nicht als Beweismittel zu, doch räumte der Student vor Gericht den Mord einmal mehr ein. Es schien, als habe der Schrecken schließlich ein Ende gefunden.

Doch ausgerechnet jetzt, fünf Jahre nach der Ermordung des Elfjährigen, könnte etwas geschehen, was die Angehörigen des ermordeten Jakob entsetzen und viele Deutsche bitter enttäuschen dürfte: Gäfgen darf auf eine Wiederaufnahme seines Verfahrens hoffen - und möglicherweise sogar auf seine Freilassung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Beschwerde Gäfgens gegen die Bundesrepublik Deutschland einstimmig angenommen. Die Richter sahen Anhaltspunkte, dass die deutschen Behörden gegen das Verbot der Folter und gegen das Grundsatz des fairen Verfahrens verstoßen haben. Diese Fragen wollen die Juristen nun genauer prüfen - ein Etappensieg für Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer.

Der promovierte Jurist wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE jedoch zu dem Verfahren nicht äußern. Einen Mitarbeiter seiner Kanzlei ließ er ausrichten, man möchte sich derzeit "dazu nicht verhalten".

Gleichwohl ist bekannt, dass sich Heuchemers Argumentation vor dem EGMR vor allem auf den Umstand konzentriert, dass die in dem Verfahren gegen Gäfgen verwendeten Beweise der Polizei ohne das erzwungene Geständnis nicht zur Verfügung gestanden hätten. "Wir sind sehr optimistisch", schreibt der Anwalt auf seiner Homepage, dass in Straßburg eine Entscheidung gefällt werde, "die als klares Signal zu verstehen ist gegen die Geständniserzwingung und Willensbeugung mit konventions- und menschenrechtswidrigen Mitteln und Foltermethoden jedweder Art."

Und Magnus Gäfgen kann auf einen weiteren Fürsprecher und Förderer zählen: Der Unternehmensberater und ehemalige FDP-Landeschef von Nordrhein-Westfalen, Joachim Schultz-Tornau, amtlicher Betreuer des inhaftierten Kindermörders seit Sommer 2003. Er engagiere sich aus der Betroffenheit heraus, einem Menschen wie Gäfgen zu begegnen, dem er eine solche Tat nie zugetraut hätte, so Schultz-Tornau gegenüber SPIEGEL ONLINE. Mehr jedoch mochte er heute nicht sagen. "Ich bin heilfroh, dass er gerade Ruhe in der Haft hat. Es wäre ein Vertrauensbruch, diese Ruhe durch irgendwelche Äußerungen zu gefährden."

Es ist ohnehin eine andere Stimme, die viel entscheidender ist, um zu ermessen, was Magnus Gäfgen vor fünf Jahren getan hat. Sie gehört der Mutter des Mörders. Die Frau, die am Fundort von Jakobs Leiche eine Kerze angezündet hatte, sagte über ihren Sohn: "Er hat nicht nur ein Leben zerstört."

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