Von Julia Jüttner, Bonn
Bonn - Pascal I., 20 Jahre alt, bemüht sich, ein Grinsen zu unterdrücken, er kaut Kaugummi. Erleichtert kratzt er sich den frisch rasierten Hinterkopf. Die Achte Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den gebürtigen Bottroper soeben zu 15 Jahren Haft verurteilt, und sein Anwalt sagt: "Es klingt komisch, aber er ist froh über das Urteil." Nachvollziehbar, dass sich Pascal I. über 15 Jahre Knast freut: Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Das hätte eine vorzeitige Freilassung bei guter Führung bedeutend erschwert.
Gemeinsam mit seinen Zellenkumpanen Ralf A. und Danny K. hatte I. Hermann H., Mitgefangener in der Zelle 104 der Justizvollzugsanstalt Siegburg, im November 2006 stundenlang gequält, erniedrigt und den 20-Jährigen schließlich erhängt. Ralf A. wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt. Nur Danny K., zur Tatzeit 17 Jahre alt, erhielt eine zunächst milder erscheinende Strafe: zehn Jahre Haft. K. allerdings wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, und hier sind zehn Jahre die Höchststrafe. Während der Urteilsverkündung versteckt er sein Gesicht hinter der linken Hand.
Pascal I. und Ralf A. waren zum Zeitpunkt der Tat 19 und 20 Jahre alt. Das Gericht wendete bei beiden das Erwachsenenstrafrecht an und folgte damit der Empfehlung des Gutachters Wolfgang Schwachula. Obwohl das Gericht zumindest bei I. schwere Bedenken bezüglich einer Wiedereingliederung der Täter in die Gesellschaft äußerte, bleibe dies aber möglich. Daher habe man in diesen beiden Fällen nicht die Höchststrafe verhängt.
Doch das ist kein Trost für die Angehörigen von Hermann H. "Das Urteil ist für uns so nicht annehmbar. Denn Hermann war mehr wert", sagte sein Bruder SPIEGEL ONLINE. "Damit ist er für uns ein zweites Mal gestorben." Auch die Mutter und die Schwester sind entsetzt. Sie alle traten als Nebenkläger im Verfahren auf und waren davon ausgegangen, das Gericht würde in allen drei Fällen die Höchststrafe verhängen. Wie die Staatsanwaltschaft, die für Ralf A. 15 Jahre Haft beantragt hatte, überlegen sie, in Revision zu gehen.
"Das war nur so ein Spaß"
Die widerlichen Details der Tat hatte der Vorsitzende Richter Volker Kunkel im Prozess mit ruhigen, direkten Worten erfragt und noch einmal vor der Urteilsbegründung aufgeführt. Demnach haben die drei Herman H. auf dem Gewissen. Fast zwölf Stunden lang haben sie ihn gequält und erniedrigt, bis sie ihn mit einem Strick aus Bettlaken an der Toilettentür erhängten.
Die Folter beginnt vergleichsweise harmlos: Die vier Zelleninsassen spielen Karten. "Fingerklopfen" - der Gewinner bestraft den Verlierer mit einem Schlag auf die Finger. Doch am Ende schlägt Ralf A. Hermann H. die Finger blutig. Wenig später kommt Pascal I. auf die Idee, den Zellennachbarn weiter zu misshandeln. Inspiriert durch eine Szene aus dem Film "Full Metal Jacket", wickeln alle abwechselnd ein Stück Seife in ein Handtuch und prügeln damit auf Hermann H. ein. "Die Schläge waren so heftig, dass die Stücke zerbrachen", sagt Richter Kunkel. "Das war nur so ein Spaß", sagt Danny K. während des Prozesses. Er ist der jüngste, der "Picco", wie es im Knastjargon heißt - und der brutalste.
Gegen ihn wurde auch deshalb die Höchststrafe verhängt, weil er als Initiator und Ideengeber für die Misshandlungen gilt. Es ist am Tag der Folter sein Einfall, ein Gebräu aus Wasser, Salz und Chili zusammenzurühren, das ihr Mitgefangener trinken muss. Außerdem zwingen sie ihn, eine Tube Zahnpasta hinunterzuwürgen, die der damals 17-jährige K. ihm in den Mund drückt. Hermann H. erbricht sich - und muss auch das Erbrochene essen. "Ich wollte den demütigen", gibt Pascal I. später zu Protokoll.
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