Von Julia Jüttner, Bonn
Die Stimmung kippt ins Unvorstellbare: Danny K. spuckt auf den Rand der Gefängnistoilette und zwingt den Gefolterten, den Speichel aufzulecken. Dann drücken sie seinen Kopf in die Schüssel, betätigen die Spülung. Schließlich pinkeln sie in den Behälter der Klobürste und befehlen ihrem Opfer, den Inhalt auszutrinken.
Gegen 17 Uhr sieht ein Wärter in die Zelle: Die drei Peiniger sitzen am Tisch, ihr Opfer liegt eingehüllt in seine Decke im Bett. Sie haben ihm angedroht, wenn er sich rühre, "machen wir dich platt". Der Wärter ahnt nichts. Ab diesem Zeitpunkt sind die vier sich selbst überlassen, laut JVA-Ordnung soll bis zum nächsten Morgen niemand mehr nach ihnen sehen.
Mit Fäusten und Tritten malträtiert das Trio seinen Zellenkumpan dann und zwingt ihn zum Oralverkehr. "Allen Angeklagten ging es nicht um die sexuelle Handlung, sondern um Demütigung", betont Richter Kunkel. "Picco" Danny kommt der Gedanke, Hermann H. mit dem 13,5 Zentimeter langen, zwei Zentimeter breiten und rissigen Stiel eines Handfegers zu vergewaltigen, den das Opfer am Ende ablecken muss.
H. stöhnt vor Schmerzen. Als die Täter ihn zum Putzen der Zelle nötigen, gelingt es ihm, den Alarmknopf zu betätigen. Die Wärter melden sich via Gegensprechanlage, doch die Peiniger halten Hermann H. den Mund zu. Sie wimmeln die Wärter ab. Man habe sich "verdrückt", sorry.
"Pro und Contra"-Liste: Was spricht für Hermanns Tod?
Dann schlägt Danny K. vor, Hermann H. "wegzuhängen". Doch zuerst schauen sie, wie immer, die "Sportschau", danach erstellen sie eine Liste, was für und was gegen H.s Tod spreche. Dafür spreche, dass "Tote nichts mehr erzählen können", aber vor allem erhoffen sich alle eine Haftverkürzung, weil sie Zeugen eines vermeintlichen Selbstmords geworden sind. "Wir könnten einen auf psychisch kaputt machen."
Die drei beschließen einstimmig, H. umzubringen. Dieser muss die Pläne mit anhören. Auf die Frage, ob er "weggehängt werden" wolle, antwortet er: "Wenn ihr mich dann in Ruhe lasst." Die drei Täter basteln aus Elektrokabeln einen Strick. Fünf Mal zwingen sie Hermann H., sich die Schlinge selbst um den Hals zu legen, das Seil reißt immer wieder. Erst der sechste Versuch mit einem Strick aus zerrissenen Bettlaken gelingt. In blutgetränkter Unterhose lassen sie den Toten am Türrahmen hängen. Am nächsten Morgen alarmieren sie die Wärter und schildern ein Suiziddrama. Doch bereits nach wenigen Stunden bricht Danny K. im Verhör zusammen und gesteht.
Dissoziale und kriminelle Persönlichkeitsstrukturen
Nach Annahme des Gerichts handelten alle drei grausam und aus niederen Beweggründen. Die kühle Berechnung und die egoistische Hoffnung auf eine Haftverkürzung wegen einer psychischen Traumatisierung seien stärker gewesen als die Gruppendynamik, die die Angeklagten als Begründung für ihre Taten geliefert hätten.
Pascal I. und Ralf A. - beide wurden während ihrer Haftzeit Vater - bescheinigte das Gericht dissoziale und kriminelle Persönlichkeitsstrukturen. Ralf A.s Tatbeteiligung schätzte das Gericht geringer ein als die der anderen beiden. Dass er sich nicht an der Orgie mit dem Handfegerstiel beteiligte, zeige, dass er noch Grenzen kenne.
Der Blick in die Lebensläufe der drei ist düster: prügelnde Väter, überforderte Mütter, wechselnde Heimaufenthalte, Flucht in die Drogenszene, kriminelle Kreise als Familienersatz. Alle drei landen schließlich in der JVA Siegburg.
Auch für Hermann H. war die Haftstrafe das Ergebnis eines traurigen Lebens: Mit sechs Jahren kommt er erstmals in ein Heim, mit 17 landet er auf der Straße. 22 Eintragungen zählt sein Strafregister, Verbrechen, die er begeht, um sich Drogen beschaffen zu können. Zu oft verstößt er gegen die Bewährungsauflagen, zu viele Sozialstunden leistet er nicht ab - schließlich soll er sechs Monate Haft absitzen.
Hektische Betriebsamkeit in der Politik
Dass diese vier jungen Leute in einer Zelle landen - Zufall. Pascal und Danny teilten sich zuerst Zelle 102. Weil die renoviert werden soll, quetscht man die beiden in die angrenzende Zelle 104, in der Hermann H. und Ralf A. einquartiert sind. Weil sie sich anfangs gut verstehen, bitten sie, zusammen auf einer Zelle bleiben zu dürfen - auch Hermann H. hat dies getan.
Dass er unter staatlicher Obhut sein Leben verlor, hat Politiker handeln lassen: Der nordrhein-westfälische Landtag richtete einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung ein. Anstaltsleiter Wolfgang Neufeind wurde ausgewechselt. Dreier- und Viererbelegungen von Zellen sind im nordrhein-westfälischen Jugendstrafvollzug seither nicht mehr zulässig, und erstmals seit 30 Jahren wird in Wuppertal ein neues Jugendgefängnis gebaut, das eine getrennte Unterbringung von Jugendlichen und Erwachsenen ermöglichen soll.
Vor Prozessbeginn sagte der Vorsitzende Richter: "Dieses Verfahren gibt Anlass, sich zu einigen Themen zu äußern - aber das werden wir nicht tun." Doch die Urteile, die die Kammer heute fällte, sprechen für sich. Sie zeugen von der Unfähigkeit des Staates, Gefangene zu schützen - vor sich selbst und vor anderen.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH