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Doppelmord-Prozess "Seine Blicke waren fürchterlich"

2. Teil: "Was für ein Saftladen ist diese Staatsanwaltschaft?"

Im April, einen Monat später, legen die Krefelder Ermittler ihren offiziellen Abschlussbericht vor. Es gebe "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat" seitens der Kollegen, steht darin. Auch sei niemandem "fahrlässig verursachte Tötung" nachzuweisen. Zwar sei Erol P. in der Vergangenheit durch Körperverletzungen und Drohungen gegen seine Familie aufgefallen, dennoch sei ein Mord weder für den Familienrichter noch für die Bediensteten der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach an jenem 9. März "vorhersehbar" gewesen.

Gülsen Celebi, die Anwältin der Getöteten, ist fassungslos. Sie hat diesen Morgen anders in Erinnerung: "Meine Mandantin war völlig verängstigt und hat fast die ganze Zeit geweint", erinnert sie sich. "Erol P. hat Sachen gesagt, da musste sogar der Richter den Kopf schütteln." Viel unverständlicher aber findet die Anwältin, "warum ein nachweislich gefährlicher, per Haftbefehl gesuchter Mann in ein Gericht hinein- und wieder hinausspazieren kann, ohne dass ihm etwas geschieht? Wozu", fragt sie empört, "werden Haftbefehle überhaupt erlassen?" Eine Frage, deren Antwort offenbar nicht zur Aufgabenstellung der Krefelder Ermittler gehörte.

Wer verantwortlich dafür ist, dass die Information "steckenblieb" - dies zu untersuchen sei nicht Sache der Staatsanwaltschaft Krefeld gewesen, sagt deren Sprecher Klaus Schreiber. Das gehöre "in den Bereich der Disziplinarermittlungen", klärt er auf. Ob die tödlichen Versäumnisse für einen der Beteiligten berufliche Konsequenzen haben soll, müsse nun die betroffene Behörde, also die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, selbst entscheiden. Bei der Staatsanwaltschaft Krefeld betrachtet man den Job damit als erledigt.

Entführungsgefahr für die überlebenden Kinder

Seit Anfang November läuft der Prozess gegen den Mörder am Landgericht Mönchengladbach. Am ersten Verhandlungstag schwieg Erol P. Per Video sollen deshalb die beiden überlebenden Kinder aussagen. Der heute 13-jährige Junge und seine jüngere Schwester leben seit der Tat an einem geheimen Ort - zu groß sei die Gefahr, dass die Familie des Mannes sie entführe, erklärt Anwältin Gülsen Celebi. Die Kinder seien "tief traumatisiert" und in psychotherapeutischer Behandlung, sagt ihr Vormund vom Jugendamt Mönchengladbach. Ob sie jemals ein normales Leben führen können, ist ungewiss.

Bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach dagegen ist längst wieder der Alltag eingekehrt. Hat es "dienstrechtliche Konsequenzen" für die Beteiligten gegeben? Die Staatsanwältin, die nicht reagierte, die Schreibkraft, die die nötige Dringlichkeit nicht erkannte, der Familienrichter, der nicht selber die Polizei rief - wer ist verantwortlich für die verhängnisvollen Versäumnisse, wer musste gehen? Bei der Behörde selbst sucht man vergebens nach einer Auskunft. Niemand will sich äußern. "Meine Lippen sind verschlossen", teilt Oberstaatsanwalt Norbert Jansen lakonisch mit. Außerdem sei das doch jetzt alles "schon ewig her". Ob es in seiner Behörde Entlassungen, Versetzungen gegeben habe, könne vielleicht das Justizministerium NRW beantworten. Schließlich, nicht ohne einige Bedenkzeit, verfasst man dort eine schriftliche Mitteilung: Die "Dienstvorgesetzten" in Mönchengladbach hätten "den schrecklichen Vorfall dienstaufsichtsrechtlich überprüft" und festgestellt, dass "disziplinarrechtliche Maßnahmen nicht zu ergreifen" seien. Ende der Geschichte.

Skandal ohne Schuldige

Thomas Weigend, Strafrechtsprofessor an der Universität Köln, erstaunt das wenig: "Wenn Staatsanwälte gegen Staatsanwälte ermitteln müssen, werden die bestimmt nicht alles tun, um die Kollegen zu verurteilen", sagt er diplomatisch, "das würde mich wundern." Für seinen Universitätskollegen Michael Walter, Professor für Kriminologie, besteht kein Zweifel, dass es einen Verantwortlichen für die Tragödie gibt: "Was für ein Saftladen ist diese Staatsanwaltschaft, wenn deren Leiter keine klaren Handlungsanweisungen im Umgang mit Haftbefehlen gibt?", fragt er gereizt, denn: Viel zu oft würden Haftbefehle ausgeschrieben, ohne dass es irgendwelche Konsequenzen für die Gesuchten hätte.

Anwältin Gülsen Celebi hat noch eine andere Vermutung, warum es in diesem Skandal am Ende doch keinen Schuldigen gibt: "So können die beiden hinterbliebenen Kinder keine Schadenersatzansprüche an den Staat stellen", erklärt sie. Ausbildung, Unterbringung, psychologische Betreuung - bis zu ihrer Volljährigkeit werden die beiden viel finanzielle Unterstützung brauchen. "Außer ihrer Opferentschädigungsrente haben die nichts." Empört über das stille Ende dieses Justizskandals ist auch die Opposition im NRW-Landtag. "Das kann so nicht stehen bleiben", wettert Frank Sichau, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. "Verantwortlich ist der Leiter der Behörde. Die Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft müssen doch klare Anweisungen haben, was zu tun ist, wenn es um einen Haftbefehl geht." In der nächsten Rechtsausschusssitzung des Landtags will Sichau seine Frage an Justizministerin Müller-Piepenkötter richten: "Was ist mit der Organisationsverantwortung des leitenden Oberstaatsanwalts?"

Vielleicht ist der Fall doch noch nicht abgeschlossen.

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