Mittwoch, 10. Februar 2010

Panorama



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11.12.2007
 

Rechtslage

Was sich ändern soll

Der Straftatbestand "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt in Deutschland bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Das soll sich nach einer EU-Vorgabe nun ändern. SPIEGEL ONLINE erklärt die Einzelheiten.

Das Sexualstrafrecht in Deutschland soll sich ändern. SPIEGEL ONLINE legt dar, worum es geht. Wichtige Änderungen sind unterstrichen.

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