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14.12.2007
 

Tod eines G-8-Polizisten

"Eine Einfach-so-Herausfall-Geschichte"

Von Jörg Diehl, Güstrow

Wieso verunglückte Benjamin Brekau beim G-8-Gipfel in Heiligendamm tödlich? Was steckte hinter dem Sturz aus dem Polizeibus? Ein Gericht sollte die drängenden Fragen der Familie beantworten - und scheiterte. Stattdessen stellte es fest: Er ist selbst schuld.

Güstrow - Es gab viele Fragen in diesem Verfahren um den Unfalltod des 27-jährigen Polizeiobermeisters Benjamin Brekau. Die meisten wurden an den vergangenen drei Verhandlungstagen im Saal 106 des Amtsgerichts Güstrow gestellt - manche beantwortet, wenige zurückgewiesen. Eine Frage jedoch, die nicht formuliert wurde, obschon sie zu bedenken sich lohnt, lautet: Was tut ein Polizist, wenn ein Mensch aus einem Auto stürzt und stirbt?

Verunglückter Polizist Brekau, Frau Michaela: Eventuell und möglicherweise
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DDP

Verunglückter Polizist Brekau, Frau Michaela: Eventuell und möglicherweise

Die Antwort ist: Der Polizist ermittelt, wenn er zuständig ist. Der Polizist trauert, wenn er selbst betroffen ist. In jedem Fall aber will er wissen, was wirklich geschehen ist.

Kriminalhauptkommissar Ingo Meyer, der Vater des Verunglückten, hat genau das getan. Mit beeindruckender Disziplin, geistiger Schärfe und emotionaler Gefasstheit hat er aufzuklären versucht. Wie konnte es dazu kommen, dass sein Sohn Benjamin am Abend des 8. Juni, dem letzten Tag des G-8-Gipfels, in der Nähe von Heiligendamm rückwärts aus einem Polizeitransporter fiel - und drei Tage später seinen schweren Kopfverletzungen erlag?

Die eigentlich mit dem Unfall befassten Beamten erschwerten die Ermittlungen entweder oder ließen sie schleifen. Doch der zurzeit vom Dienst befreite Drogenfahnder Meyer kämpfte mit seinem Anwalt Thomas Ahrens um die Wahrheit - und um den Glauben an seinen Dienstherrn, die Polizei.

Er wurde am Ende bitter enttäuscht.

"Es gibt Momente im Leben, die nicht bis ins Einzelne nachzuvollziehen sind", hatte schon Staatsanwältin Maureen Wiechmann in ihrem Plädoyer gesagt. Eine erste Ahnung - aus der kurz vor 15 Uhr an diesem Freitag Gewissheit wurde. Der Tod des Polizeiobermeisters Benjamin Brekau von der 3. Bereitschaftspolizei Einsatzhundertschaft aus Dortmund wird ungesühnt bleiben. Richter Hans Nitschke sprach die angeklagte Polizeikommissarin Kristin K., 26, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, als Fahrerin des Ford Transits versagt zu haben, aus dem Brekau fiel. Sie habe nicht dafür gesorgt, dass die Polizisten gesichert und die Türen geschlossen waren.

"Eigenverantwortliche Selbstgefährdung"

Der Vorsitzende Nitschke jedoch erkannte eine "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" des Verunglückten. Der Polizeiobermeister sei es gewesen, der die Schiebetür nicht zugemacht, sich nicht angeschnallt und im Fahrzeug herumgealbert habe. "Er hat sich in Gefahr begeben", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Das war für mich ein tragischer Unfall."

Die entscheidende Frage, die das Gericht eigentlich hatte klären wollen, wurde nicht beantwortet. Wie konnte es sein, dass ein junger, agiler Polizist unvermittelt aus einem langsam fahrenden Wagen kippte und sich dabei tödlich verletzte?

In seiner Schilderung des Unfalls reihte Nitschke oft "eventuell" an "möglicherweise". Die Rekonstruktion des Hergangs ist eher eine Nicht-Rekonstruktion. Sicher ist demnach nur, dass Brekau mit seinem Vorgesetzten Michael R., 33, der in dem Bus vor ihm auf dem Beifahrersitz hockte, gescherzt und sich deswegen zu ihm gelehnt hatte. Unklar bleibt, weshalb er dann plötzlich den Halt verlor und rückwärts aus der geöffneten Seitentür des etwa 16 Kilometer pro Stunde schnellen Wagens kippte.

"Das kann ich nicht glauben"

So wunderte sich nicht nur Nebenkläger-Anwalt Ahrens, warum die vier weiteren Insassen des engen Fahrzeugs keine Angaben zum Sturz machen konnten. Sie sind allesamt erfahrene Polizisten. "Eine Einfach-so-Herausfall-Geschichte - das kann ich nicht glauben", sagte Ahrens in Anspielung auf ein Zitat des rechtmedizinischen Gutachters.

Richter Nitschke stellte in seiner Urteilsbegründung klar, er zweifle nicht an den Darstellungen des Quartetts. "Die Aussagen sind absolut plausibel, daran gibt es nichts zu rütteln." Es gebe keine Hinweise auf ein "konspiratives Verhalten" der Polizisten.

Allerdings rügte der Vorsitzende die Entscheidungen der Dortmunder Polizeiführer am Abend des Unfalls. Sie hatten die geschockten Mitinsassen des Transporters vor den Ermittlungen der für das Ereignis zuständigen Polizei aus Teterow abgeschirmt. "Das war unglücklich. Deswegen hatte die Familie den Eindruck, dass etwas verschleiert werden sollte."

Polizeioberrat Frank K., 48, hatte sich in der Verhandlung zuvor auf entsprechende Anweisungen des nordrhein-westfälischen Innenministeriums berufen. Denen zufolge sollten Beteiligte, die unter Schock stehen, erst einmal psychologisch betreut werden. "Wenn es vor Ort eine Befragung gegeben hätte, wäre vielleicht gar keine Anklage erhoben worden", sagte Nitschke - und setzte um genau 15.15 Uhr hinzu: "Die Verhandlung ist damit, denke ich, beendet."

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