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    Überfahrener Schüler: Hilflos allein gelassen - Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt



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Überfahrener Schüler Hilflos allein gelassen - Prozess gegen Polizisten wird neu aufgerollt

2. Teil: Roberts Sinne spielen verrückt - dann kommt es zur Tragödie

Merkwürdig daran ist allerdings, dass sie dies - trotz Dienstanweisung - ihrer Leitstelle nicht meldeten. Merkwürdig ist auch, dass Robert auf dieser Fahrt nicht nur mehrfach versucht, per Handy seine Eltern und seine Freundin zu erreichen, sondern auch zwei Mal die Notrufnummer 110 wählt - obwohl er ja gerade in einem Polizeiauto sitzt. Auch wo genau die Polizisten Robert haben aussteigen lassen, ist nicht zweifelsfrei geklärt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts Lübeck fahren sie Robert hinter den Ortsausgang des Dorfes Kronsforde, jedenfalls gerade so weit, dass er sich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs befindet. Vielleicht zeigen sie ihm, in welcher Richtung Lübeck liegt, vielleicht hätte er in der Nähe auch einen Wegweiser "Lübeck 8,5 km" sehen können. Robert geht zu Fuß alleine weiter. Unterwegs spielen offenbar seine Sinne offenbar völlig verrückt: während er geht, zieht er Schuhe und Strümpfe aus. Die Disco, seine Freunde, sind rund zehn Kilometer entfernt.

Die Freunde haben ihn inzwischen gesucht, könnten ihn nach Hause bringen, versuchen vergeblich, ihn telefonisch zu erreichen. Zwischen 4.30 Uhr und 5.30 Uhr versucht Robert immer wieder, seine Freundin und seine Eltern zu erreichen, wobei er sich meist verwählt. Um 5.28 Uhr versucht er vergeblich, eine andere Bekannte zu erreichen. Es ist der letzte Anruf, den sein Handy verzeichnet.

Gegen 5.30 Uhr wird Robert Syrokowski, auf der Hauptstraße sitzend, von einem VW Golf angefahren. Er stirbt noch an der Unfallstelle.

Schweigen, Verzögerungen, verlorene Beweismittel

Auch bei dem, was nach dem Tod von Robert Syrokowski passierte, gaben die Polizei und die für die Aufklärung des Falls zuständige Staatsanwaltschaft kein gutes Bild ab - im Lichte des jetzt ergangenen BGH-Urteil erst recht nicht.

Denn die Eltern von Robert Syrokowski erfuhren zunächst nur, dass ihr Sohn bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sei. Erst als sich das Ehepaar B. - bei denen Robert sein Zuhause vermutet hatte - bei Roberts Eltern meldete, kam nach und nach das Geschehen jener Nacht ans Licht. Dennoch sah die Staatsanwaltschaft Lübeck zunächst keinen Ermittlungsbedarf - denn die Polizisten gaben an, sie hätten von einer Hilflosigkeit Roberts nichts bemerkt.

Auch der Generalstaatsanwalt schritt auf einen Protest von Roberts Eltern nicht ein. Erst nachdem sich deren Anwalt mit Erfolg beim Oberlandesgericht beschwerte, nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf - auch zur Anklage kam es erst, nachdem der Anwalt ein zweites Mal das Oberlandesgericht zu Hilfe rief.

Wegen dieser Verzögerung konnten auch wichtige Beweismittel nicht mehr sichergestellt werden: Die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht gingen verloren, und auch die beiden Notrufe, die Robert Syrokowski aus dem Polizeiwagen abgesetzt hatte, wurden gelöscht.

Immerhin verurteilte das Landgericht Lübeck die Polizisten, wenn auch nicht wegen "Aussetzung", sondern - deutlich milder - wegen "fahrlässiger Tötung". Doch auch danach ging das unrühmliche Spiel weiter: denn nun beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils zugunsten der Angeklagten. Selbst die Bundesanwaltschaft pflichtete dem zunächst bei, und ruderte erst in der mündlichen Verhandlung etwas zurück, mit dem Antrag, das Urteil zu halten.

Die Aufhebung des Lübecker Urteils durch den BGH, der mit deutlichen Worten einer strengeren Verurteilung den Weg ebnete, dürfte die Angeklagten und ihre Verteidiger überrascht haben, so sicher wie sie sich offenbar fühlten: Zu der Verhandlung in Karlsruhe waren weder die Angeklagten noch einer ihrer Verteidiger erschienen.

Im neuen Verfahren sind nun nicht mehr die Staatsanwälte und Richter in Lübeck zuständig, sondern deren Kollegen in Kiel. Der BGH folgte auch in diesem Punkt dem Antrag des Hamburger Strafverteidigers Johann Schwenn: Der hatte im Namen der Eltern von Robert Syrokowski gebeten, beim zweiten Durchlauf das Verfahren "aus der ungünstigen örtlichen Atmosphäre" in Lübeck "herauszunehmen".

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