Mittwoch, 10. Februar 2010

Panorama



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25.01.2008
 

Verhungerte Jacqueline

"Ich wusste nur wenig mit ihr anzufangen"

Von Julia Jüttner, Marburg

Das Gesicht des Mädchens glich dem einer Greisin, es wog nur die Hälfte dessen, was es hätte wiegen sollen. Jacqueline, 14 Monate alt, verhungerte qualvoll in ihrem Kinderzimmer. Das Landgericht Marburg verurteilte die Eltern heute zu mehrjährigen Haftstrafen.

Marburg - Jacquelines Mutter Judith H. muss wegen Totschlags durch Unterlassung und Misshandlung Schutzbefohlener für acht Jahre hinter Gitter. Den Vater des 14 Monate alten Kindes, Guido H., verurteilte die Schwurgerichtskammer zu drei Jahren und drei Monaten Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung.

Der Vorsitzende Richter Holger Gaßmann sagte, die Kammer sei davon überzeugt, dass jeder den Tod des Mädchens ungeschehen machen wolle - auch seine angeklagten Eltern. In einer 45-minütigen Begründung legte er dar, warum die Kammer weder einen Tötungsvorsatz noch ein Mordmerkmal erfüllt sah.

Judith und Guido H. im Gericht: "Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste".
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AP

Judith und Guido H. im Gericht: "Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste".

Staatsanwältin Yvonne Vockert hatte in ihrem Plädoyer lebenslange Haftstrafen für die Eltern aus dem nordhessischen Bromskirchen gefordert, weil sie sich wegen Mordes durch Unterlassen und der Misshandlung Schutzbefohlener strafbar gemacht hätten. Sie hätten ihre Tochter nicht mehr versorgt, sondern lieber vor dem Fernseher gesessen und gefaulenzt. Aus "bloßer Gleichgültigkeit und völliger Gefühllosigkeit" hätten sie sich wochenlang nicht um Jacqueline gekümmert, sie zunächst nicht ausreichend und zum Schluss gar nicht mehr gefüttert. Dies sei eines der schlimmsten Verbrechen, die man sich vorstellen könne. Gegen das jetzt ergangene Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft bereits Revision an.

Judith H.s Verteidiger, Werner Momberg, hielt dagegen heute ein müdes Plädoyer und suchte die Erklärung für den grausamen Tod des Mädchens in der Biografie und der Persönlichkeitsstruktur der Mutter. Er plädierte auf Totschlag durch Unterlassen und forderte eine Haftstrafe von bis zu sechseinhalb Jahren. Frank Richtberg, Verteidiger des Vaters, plädierte für seinen Mandanten auf Freispruch.

"Es war nur rohes Fleisch zu sehen"

Jacqueline starb am 24. März vergangenen Jahres. Ihre Mutter trug das ausgemergelte, vollkommen dehydrierte und unterernährte Kind zu einer Ärztin und tat verwundert, als diese nur noch den Tod des Mädchens feststellen konnte. Zu diesem Zeitpunkt wog Jacqueline nur noch sechs Kilogramm. Kinder in diesem Alter wiegen üblicherweise das Doppelte.

Durch die anhaltende Mangelversorgung war Jacquelines Haut vom Bauchnabel bis zu den Knien wund. "Es war nur rohes Fleisch zu sehen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Das Kind habe schlimmste Schmerzen erleiden müssen. Die Ärztin war schockiert vom Zustand des Mädchens. Im Februar sei Jacquelines Körper bereits so geschwächt gewesen, dass sie "selbst die gelegentlich angebotene Milchflasche" nicht mehr aussaugen konnte, sagte die Staatsanwältin. Infolge des extremen Untergewichts fiel sie ins Koma und starb an einer Hirnschwellung.

Was geht in Eltern vor, die ihren Nachwuchs nicht versorgen, obwohl Geld und ein geeignetes Zuhause vorhanden sind? Die im Erdgeschoss fernsehen, während ihr Kind einen Stock höher um sein Leben kämpft?

Bis zum Tag der Geburt hatte die 22-Jährige die Schwangerschaft mit Jacqueline verschwiegen - sogar dem Vater. "Wir müssen ins Krankenhaus, ich glaube, ich kriege ein Kind", soll sie ihrem verdutzten Ehemann am 14. Januar 2006 gesagt haben. Wenige Stunden später kam Jacqueline zur Welt. "Ich weiß es erst seit heute morgen", sagte der überraschte Vater gegenüber einer Hebamme im Kreißsaal. Jene Hebamme bestätigte auch, dass das Unvorstellbare möglich war: Selbst sie habe bei Judith H. äußerlich keine Schwangerschaft erkennen können. Durch psychische Einflüsse sei es in Ausnahmefällen möglich, dass bei verdrängten Schwangerschaften keine äußeren Anzeichen zu erkennen seien.

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