Von Julia Jüttner, Marburg
Guido H. machte seiner Frau keine Vorwürfe, obwohl sie ihn monatelang angelogen hatte. Er richtete eiligst ein Kinderzimmer für das Mädchen ein, kaufte ein neues Auto und regelmäßig Lebensmittel für die Familie. Doch um mehr soll er sich nicht gekümmert haben. Die Rollenverteilung in der Familie sei "klassisch" verteilt gewesen, versuchte er sich rauszureden: Seine Frau habe sich um das Kind gekümmert, er dafür um die Hunde und das Aquarium.
Von Jacquelines erbärmlichen Zustand will er nichts mitbekommen haben. Seine Frau hatte das vor Gericht bestätigt und ein schriftliches Geständnis abgelegt: "Ich selbst trage die Schuld, dass meine Tochter sterben musste." Sie habe keine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen können. "Ich versuchte, sie zu versorgen, wusste aber sonst wenig mit ihr anzufangen. Ich konnte nicht mit ihr schmusen oder sie lange auf den Arm nehmen." Nach der Geburt sei sie voller Panik gewesen, dass sie nun für dieses Kind die Verantwortung tragen. "Ich wollte nur noch schlafen und versuchte, die Kleine mechanisch zu versorgen."
Das Gericht glaubte ihr nicht. Judith H. habe mit dieser Ausrede erreichen wollen, dass ihr eine postnatale Depression bescheinigt würde und damit eine Strafminderung erreichen wollen, sagte heute Richter Gaßmann. Nach Ansicht der Kammer hat die 22-Jährige bewiesen, dass sie nicht grundsätzlich gefühllos war. Zeugen hatten bestätigt, dass die Hausfrau durchaus zärtlich zu ihrem Kind war. Das Tatmotiv sei in einer großen Überforderung und in ihrer Lethargie zu finden, so Gaßmann. In ihrer Schuldfähigkeit sei sie keineswegs beeinträchtigt. Sie habe zugesehen, wie aus dem pausbäckigen Mädchen ein ausgemergeltes Wrack wurde. Bewusst habe sie das Kind weder Verwandten noch Freunden gezeigt - und auch nicht ihrem Mann.
Ein Leben zwischen Müllbergen und Gerümpel
Trotzdem muss Guido H. nach Ansicht des Gerichts den erbärmlichen Zustand seiner Tochter mitbekommen haben. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Industriemechaniker bemerkt haben muss, dass Jacquelines Augen immer größer, ihr Körper immer magerer und ihr Gesicht immer greisenhafter wurden. Trotz Schichtdienst und Bauarbeiten hätte er seiner Fürsorgepflicht nachkommen können und müssen. Er habe gewusst, dass seine Frau faul auf dem Sofa herumlag. Aus Bequemlichkeit habe er sich von ihr abwimmeln lassen, wenn er nach dem gemeinsamen Kind fragte. "Er hat sich aus der Sorge um Jacqueline ausgeklinkt."
Als er am 24. März 2006 von der Polizei erfährt, dass seine Tochter verhungert ist, bricht er in Tränen aus, beginnt zu zittern und ist sichtlich schockiert. Im Gerichtssaal ist er es noch immer. Von Verhandlungsbeginn an weint er, den Kopf zu Boden gesenkt, still vor sich hin. Als sein Verteidiger nur kurz auf die Fotos zu sprechen kommt, die den grausamen Anblick des Kinderleichnams dokumentieren, schluchzt er immer wieder.
Auch als das Gericht ihm vorhält, dass er es nicht einmal geschafft hätte, das Wohnzimmer der Familie in einen "menschenwürdigen Zustand" zu bringen, weint er bitterlich. Ein Videofilm, den die Polizei nach Jacquelines Tod im Wohnhaus der Familie drehte, dokumentiert, wie das Ehepaar dort zwischen Müllbergen und Gerümpel hauste. Von außen wirkte das ehemalige Bauernhaus am Rande Bromskirchens im Kreis Waldeck-Frankenberg nicht verwahrlost. Keiner ahnte, was sich hinter den verrammelten Rollläden abspielte.
"Wir wussten erst gar nicht, dass die ein Kind haben", sagte eine Nachbarin SPIEGEL ONLINE. Ihren Namen will sie nicht veröffentlicht sehen. In dem Ort sind alle Bewohner quasi Nachbarn, es leben rund 1900 Menschen hier. "Die haben sich abgeschottet, aus allen Gemeindebelangen rausgehalten." Nie habe man die Eltern mit ihrem Kind gesehen, immer nur mit den Hunden. "Schlimm, dass wir das alle nicht gemerkt haben."
Das betonte auch Richter Gaßmann in der Urteilsbegründung und wandte sich an Familienangehörige und Freunde: Warum haben sie nicht nachgefragt, wo Jacqueline ist oder haben sich abwimmeln lassen? Warum hat niemand insistiert?
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