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12.02.2008
 

Berufungsverfahren

Scientology klagt gegen Überwachung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verhandelt über eine Klage von Scientology gegen die Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit dem Berufungsverfahren wendet sich die Sekte gegen ein Urteil, das die Beobachtung für rechtens erklärt hatte.

Köln - In dem Berufungsverfahren will Scientology unter anderem geltend machen, nicht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen gerichtet zu sein, wie das Gericht im Vorfeld der heute beginnenden Verhandlung mitteilte. Mit der Klage wendet sich die Organisation gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die 1997 begonnene Beobachtung im Jahr 2004 für rechtens erklärt hatte.

In der Urteilsbegründung hieß es damals, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Aus einer Vielzahl teilweise nicht öffentlich zugänglicher Quellen ergebe sich, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte wie die Menschenwürde oder das Recht auf Gleichbehandlung nach dem Willen von Scientology außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten.

Zudem strebe Scientology eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. Diese verfassungsfeindlichen Zielsetzungen rechtfertigten die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft verstehe, stehe dem nicht entgegen.

jjc/AP/AFP/dpa

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