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14.02.2008
 

Ehrenmord-Prozess

Doppelmörder muss lebenslang in Haft

Er erschoss seine Frau und seine Tochter auf offener Straße: Jetzt verurteilte das Landgericht in Mönchengladbach Erol P. zu lebenslanger Haft. Seine Chancen auf vorzeitige Entlassung stehen schlecht. Die Richter ordneten Sicherheitsverwahrung an.

Mönchengladbach - Knapp ein Jahr nach dem Doppelmord in Mönchengladbach hat das dortige Landgericht heute die Höchststrafe für den Angeklagten verhängt.

Der 39-Jährige wurde zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Im Prozess hatte der Angeklagte nach langem Schweigen überraschend die Tat gestanden: "Ich habe das Schrecklichste getan, was man tun konnte. Ich habe meine Frau und meine Tochter erschossen", sagte P.

Der Türke hatte seine Frau und seine Tochter nach einem Sorgerechtstermin mit jeweils zwei Kopfschüssen buchstäblich hingerichtet.

Er soll zudem seine Schwägerin vergewaltigt haben. Nach dem Fall wurde schwere Kritik an der Justiz laut, weil gegen Erol P. zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag.

ala/dpa

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