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14.02.2008
 

Urteil im "Ehrenmord"-Prozess

"Hoffentlich passiert nichts mehr"

Von Julia Jüttner, Mönchengladbach

Er tyrannisierte, vergewaltigte und verprügelte seine Frau. Als sie sich ihm entzog, richtete er sie und die gemeinsame Tochter mit Kopfschüssen hin: Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte Erol P. heute zur Höchststrafe. Bei den Hinterblieben bleibt die Angst vor Rache.

Mönchengladbach - Die Schwurgerichtskammer sprach den gebürtigen Türken des zweifachen Mordes und der Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Erol P. hielt den kahl rasierten Kopf bis zum Ende der Verhandlung tief gesenkt. "Äußerlich nahm er das Urteil ruhig auf", sagte sein Verteidiger Rainer Pohlen, "aber ich nehme an, innerlich wird es in ihm brodeln. Er hatte sich eine andere Strafe erhofft."

Die Nebenklägerin und Schwester des Opfers, Ösnur A. (r.), und ihre Anwältin Gülsen Celebi: "Man hätte Rukiyes Tod verhindern können"
DDP

Die Nebenklägerin und Schwester des Opfers, Ösnur A. (r.), und ihre Anwältin Gülsen Celebi: "Man hätte Rukiyes Tod verhindern können"

Welches Urteil mag Erol P., der seine Familie jahrelang tyrannisierte und unterdrückte, bis er schließlich seine Frau Rukiye und die gemeinsame Tochter Derya hinrichtete, erwartet haben? "Das kann ich nicht genau sagen", entgegnete Pohlen, der mit seinem Partner Gerd Meister eine Verurteilung wegen zweifachen Totschlags beantragt hatte. Man werde nun das schriftliche Urteil prüfen und über Revision nachdenken, so Pohlen.

"Das Urteil bringt meine Schwester und meine Nichte nicht zurück. Es ist traurig, dass sie nicht den Schutz bekommen hat, den sie sich gewünscht hatte", sagte die Schwester der ermordeten Rukiye P., die als Nebenklägerin im Prozess auftrat und selbst von Erol P. bedroht und vergewaltigt worden war. Sie weinte vor Erleichterung, als der Vorsitzende Richter Lothar Beckers die Höchststrafe verkündete. "Man hätte Rukiyes Tod verhindern können", schluchzte sie später. "Wir sind froh, dass es keinen zweiten Justizskandal gab", spielte ihre Anwältin Gülsen Celebi auf die Vorgeschichte des Doppelmordes an.

Der 39-jährige Erol P. hatte am 9. März 2007 seiner Ex-Frau Rukiye und den drei gemeinsamen Kindern im Alter von neun, zwölf und 18 Jahren vor deren Wohnung in Mönchengladbach aufgelauert. Mit einer Pistole Luger 9 Millimeter schoss er auf Rukiye P. Als die 38-Jährige am Boden liegt, setzt er einen Fuß auf ihren Oberkörper und feuert ihr zwei Mal direkt in den Kopf.

Derya tippt die "110" in ihr Handy - ihr Vater schießt

Danach schießt er auf seinen zwölfjährigen Sohn Orkan, der hinter ein Auto vor dem Haus flüchten kann. Orkans neunjährige Schwester versteckt sich im Hausflur. Erol P. rennt zurück auf den Bürgersteig zu seiner Tochter Derya. Die 18-Jährige tippt gerade die 110 in ihr Handy, er packt sie an den Haaren und schießt ihr aus nächster Nähe in den Kopf. Als sie am Boden liegt, zielt er auch bei ihr noch einmal auf den Kopf und drückt ab. Rukiye P. stirbt noch am Tatort, ihre Tochter im Rettungshubschrauber. Nach einem kurzen Fluchtversuch stellt sich Erol P. der Polizei.

Der Fall hatte im März vergangenen Jahres für einen Justiz-Skandal gesorgt: Denn am Tattag sollte ein Familienrichter das Sorgerecht für die drei gemeinsamen Kinder klären. Gegen Erol P. lag jedoch bereits ein Haftbefehl vor, auf den die Anwältin seiner Frau den Richter hingewiesen hatte. Dennoch spazierte der 38-Jährige als freier Mann aus dem Justizgebäude. Wenige Minuten später fielen vor der Wohnung der Familie die tödlichen Schüsse. Die Justiz hatte wegen möglicher Versäumnisse wochenlang in den eigenen Reihen ermittelt, das Verfahren aber eingestellt.

Rechtsanwältin Celebi, die in diesem Fall Rukiye P. und nun deren Schwester vertrat, bleibt dabei, dass der Doppelmord ein "Mord aus falsch verstandener Ehre" ist. "Die Angehörigen wissen, dass es das war. Er fühlte sich aufgrund seiner traditionell geprägten Moral- und Ehrvorstellungen durch das Verhalten seiner Ex-Frau verletzt und gedemütigt. Aber einen Ehrenmord kann man nicht beweisen."

"Erol P. war entschlossen, die Trennung zu verhindern"

Die Kammer stützte ihre Urteilsbegründung in erster Linie auf Aussagen der beiden toten Frauen, die sie anlässlich einer Anzeige im Jahr 2006 bei der Polizei in Krefeld zu Protokoll gaben. Rukiye und Derya P. schilderten den Beamten damals die Ehe- und Familienhölle, die Erol P. ihnen bereitete: Der dreifache Vater schlug immer wieder brachial zu, bedrohte seine Angehörigen mit einem Küchenmesser. Einmal setzte er seine Frau in einem Wald aus. Mindestens 30 Mal soll er Rukiye vergewaltigt und missbraucht haben. Monate lang hielt er die Familie regelrecht gefangen, Mutter und Kinder durften nicht gemeinsam die Wohnung verlassen. Bei der erstbesten Gelegenheit, einem Arzttermin mit allen Kindern, floh Rukiye ins Frauenhaus - und begann sich loszusagen.

"Erol P. war entschlossen, nach der Sorgerechtsverhandlung die endgültige Trennung zu verhindern", sagte Richter Beckers. P. terrorisierte die Familie mit Telefonanrufen, nächtelang saß er in seinem Auto vor der Wohnung und drohte damit, seine Familie zu töten. Erol P. habe den Verlust seiner Macht nicht geduldet und die beiden Frauen "aus niederen Beweggründen ermordet". "Es waren bestrafende Hinrichtungen vor den Augen zweier Kinder." Lediglich vom Vorwurf, dass er auch seinen Sohn ermorden wollte, sprach die Kammer den Mann frei.

"Mit denen hatte ich Sex, wann immer es möglich war"

Die Familie P. erschien wie an allen Verhandlungstagen auch heute fast geschlossen im Gerichtssaal und signalisierte ihrem Angehörigen Erol P., dass sie ihm beisteht. Ihr Groll nach der Urteilsverkündung war groß. "Es war nicht alles seine Schuld", sagte einer und verschwand wütend. Der Prozess hatte unter massiven Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden. Offenbar hatte man mit weiteren Gewalttaten gerechnet. Die beiden Familien, die Erols und Rukiyes Hochzeit vor mehr als 20 Jahren in der Türkei arrangierten, gelten als verfeindet. Rukiyes Grab sei vor kurzem sogar geschändet worden, behauptet ihre Familie.

Einige Angehörige erfuhren erst während des Prozesses, dass Erol P. auch die beiden Schwestern des Mordopfers vergewaltigte. Erol P. bestritt die Vorwürfe und sagte: "Mit denen hatte ich Sex, wann immer es möglich war." Die Frauen seien damit einverstanden gewesen. Die Kammer glaubte ihm nicht.

Erol P. hat sich während des viermonatigen Prozesses bei niemandem entschuldigt oder Reue gezeigt. Rukiyes Familie wertet auch das als Indiz für einen "Ehrenmord". "Er ist sehr intelligent", sagt Anwältin Celebi. "Ich hatte selten einen so klugen Angeklagten mir gegenüber sitzen. Der weiß genau, was er macht." Erst als heute die Kammer den Saal verlassen hatte, blickte Erol P. zum ersten Mal nach oben, sprach lange mit seinen beiden Verteidigern. Worüber, wollten sie nicht sagen.

Rukiyes Schwester verließ von ihrer Familie gestützt das Gericht. Sie lebt heute an einem geheimen Ort. "Wir hoffen, dass nichts mehr passiert", sagt ihre Anwältin. Obwohl Erol P. wirklich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen wird? "Er schon - aber seine Familie ist draußen."

Ehrenmorde in Deutschland

Offizielle Zahlen

48 Menschen wurden seit 1996 in Deutschland Opfer von sogenannten "Ehrenmorden" - das ergab im Mai 2006 eine Untersuchung des Bundeskriminalamts (BKA). 36 der Opfer waren Frauen. Ein Ehrenmord ist nach dem BKA-Bericht ein Mord, der "aus vermeintlich kultureller Verpflichtung heraus innerhalb des eigenen Familienverbands verübt wird, um der Familienehre gerecht zu werden".
Die meisten Fälle spielten sich in türkischen Familien ab. Die Täter waren zumeist Väter, Brüder oder Mütter der Opfer. "Blutrache-Delikte", die sich aus ähnlichen Motiven auch gegen nicht verwandte Opfer richten, gingen nicht in die Untersuchung ein.

Inoffizielle

Dunkelziffer

International

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