Potsdam - Prozesse mit mehreren Angeklagten dauern Monate, manchmal sogar Jahre. Bei dem Prozess gegen die 13 Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg, der heute vor dem Landgericht Potsdam begann, dauerten sogar die Ermittlungen Jahre. Fast ein Jahrzehnt ist vergangen, da sollen diejenigen, die sich eigentlich um das Wohl der Gefangenen kümmern sollen, einen Häftling misshandelt haben. Die aktivste Rolle spielte dabei, nach Ansicht der Staatsanwälte, der heute 43-jährige Angeklagte Jens van der D.
Der bullige, glatzköpfige Mann sitzt direkt vor den Richtern der 4. Strafkammer, jenem Gericht, das sich im vergangenen Jahr um die Aufklärung des Überfalls auf den Deutsch-Äthopier Ermyas M. bemüht hatte. Hinter und rechts von Jens van der D. haben in zwei langen Doppelreihen die anderen Angeklagten im Alter von 37 bis 52 Jahren und deren 14 Verteidiger Platz genommen.
Drei Taten mit unterschiedlichen Beteiligten listet die Anklage auf, die Staatsanwalt Carsten Krause wie folgt vorträgt: Am Morgen des 4. März 1999 suchte Jens van der D. den damals 29-jährigen Matthias D. in seinem Haftraum auf. Er stieß den Mann, der wegen Raubes eine Haftstrafe von sechs Jahren zu verbüßen hatte, gegen ein vor der Zelle befindliches Metallgeländer. Der Häftling stürzte. Der Beamte, so die Anklage, kniete sich auf dessen Brust und schlug sein Opfer mindestens zwei Mal mit der Faust ins Gesicht, zwei weitere Beamte hielten es fest.
Nachmittags dann begab sich Jens van der D. laut Staatsanwaltschaft in Begleitung dreier Kollegen erneut zur Zelle seines Opfers. Der Häftling lag an den Füßen gefesselt auf seinem Bett, wo er nahe der Bewusstlosigkeit vor sich hin dämmerte. Diesmal schlug ihn van der D. laut Anklage mit einem schweren Schlüsselbund ins Gesicht, ein anderer Beamter benutzte seinen Gummiknüppel. Ein Mann und eine Frau sicherten das Geschehen.
Am nächsten Morgen, so die Staatsanwaltschaft, gab es den größten Überfall auf Matthias D.: Neun Beamte gingen zu seiner Zelle. Der gefesselte Häftling hatte sich zuvor bemerkbar gemacht, weil er auf die Toilette gehen wollte. Ein Beamter warf ihm die Schlüssel für die Fußfessel zu und brüllte: "Jetzt geht's los!" Daraufhin stürzten sich etliche mit Sturmhauben und Schutzanzügen bekleidete JVA-Mitarbeiter mit Gummistöcken auf ihr Opfer, traten es mit Füßen, verdrehten ihm die Finger und einen Arm.
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, hätten die Angeklagten Körperverletzung im Amt, gefährliche Körperverletzung sowie Misshandlung eines Schutzbefohlenen begangen. Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Doch die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen. Die Formel "Mein Mandant macht keine Angaben" wurde heute 13 Mal gesprochen.
Matthias D., sagt sein Anwalt Ulrich Drewes, war damals "nicht einfach zu handhaben aus Sicht der JVA". Der Häftling hatte sich kurz vor den Vorfällen im Februar 1999 einer Ellenbogen-Operation unterzogen und unter physischen und psychischen Einschränkungen gelitten.
Nach den Vorfällen musste sich der Häftling vor dem Amtsgericht Brandenburg wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte, später wegen Körperverletzung verantworten. Beide Verfahren wurden eingestellt, der Spieß nun umgedreht. Es begannen Ermittlungen gegen die 13 Beamten, sagt der Anwalt von Matthias D. Doch ein Jahr später wurden sie "mangels Beweisen" wieder eingestellt, bis nach einem ARD-Bericht erneut ermittelt wurde.
Im Mai 2004 hatte das Magazin "Kontraste" die Praxis der Rollkommandos aufgedeckt, jener drei- bis vierköpfigen Beamten-Truppen, die in der JVA Brandenburg regelmäßig vermummt die Zellen der Gefangenen stürmten und diese verprügelten. Die Journalistin Gabi Probst sah dabei auch die Geschichte der JVA Brandenburg als problematisch: Dort saßen zu DDR-Zeiten viele politische Gefangene. Deren Wärter waren nach der Wende übernommen worden.
In zwei Wochen wird der Prozess gegen die JVA-Beamten mit der Aussage des Opfers Matthias D. fortgesetzt. Für die Taten der Angeklagten gebe es einen "ganzen Strauß von Beweisen", sagt sein Anwalt. So würden zwei Mithäftlinge diese und ähnliche Taten bezeugen wollen, außerdem enthielten die Krankenakten und Diensttagebücher Beweise.
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