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11.03.2008
 

Hightech-Fahndung

Mörderjagd mit der Mautkontrolle

Von Jörg Diehl

Die Skrupellosigkeit und Brutalität dieses Truckers empörten die Republik: Ein unbekannter Lkw-Fahrer überfuhr im November 2005 einen Parkplatzwächter in Baden-Württemberg. Der Mann starb, der Täter entkam - dabei hätte ihn vielleicht eine Mautkontrolle identifizieren können.

Hamburg - 17. November 2005, 17.30 Uhr. Der Abend dämmerte bereits, als die beiden Lastzüge auf den Euro-Rasthof bei Satteldorf rollten. Parkplatzwächter Leo S., 63, hatte kurz zuvor seine Schicht begonnen. Der 400-Euro-Jobber wollte von den Fahrern Standgebühren kassieren, trat auf den ersten der beiden Lkw zu, die nach Erkenntnissen der Ermittler weiß waren, und signalisierte dem Fahrer, er solle anhalten.

Leo S. wurde einfach überrollt.

Mautbrücke auf der Autobahn 3 bei Hamminkeln (NRW): "Geradezu absurd"
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"Beide Laster fuhren weiter auf den Parkplatz, wendeten, passierten das Opfer erneut und brausten schließlich davon", sagt Hansulrich Stuiber, Sprecher der Polizei Schwäbisch-Hall, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Rentner S. erlag wenige Stunden später in einem Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Von dem Täter und seinem Kompagnon fehlt immer noch jede Spur. "Wir sind etwa 300 Hinweisen nachgegangen", so Stuiber, "leider ohne Erfolg."

Vielleicht wäre es den Beamten möglich gewesen, dem Amokfahrer auf die Schliche zu kommen, wenn sie auf die Daten der Mauterfassung hätten zugreifen dürfen. Auf der Autobahn 6 gibt es in beiden Richtungen unweit des Tatorts Kontrollstellen, an denen Nummernschilder gefilmt und mit Datenbanken verglichen werden. Und die Beamten kannten immerhin Bruchstücke des Kennzeichens. Doch die Maut-Kassierer verweigerten jede Auskunft und beriefen sich auf das zugrundeliegende Gesetz - die Daten herauszurücken, wäre demnach illegal gewesen.

"Wenn es um die Aufklärung eines Mordes geht, muss der Datenschutz zurückstehen", schäumte damals Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sein Parteifreund Wolfgang Bosbach tönte: "Es ist geradezu absurd, dass mit dem System Maut-Sünder gejagt, Mörder dagegen geschont werden." Und auch SPD-Sheriff Dieter Wiefelspütz verlieh seinem Unmut über die gesetzliche Regelung Ausdruck. Doch geändert hat sich seither nichts. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums teilte SPIEGEL ONLINE heute mit, die rechtliche Prüfung des Vorhabens sei noch nicht abgeschlossen.

Die Großprojekte des Spannerstaats

Vorratsdatenspeicherung

DPA
Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

Bundestrojaner

Biometrischer Pass

Elektronische Gesundheitskarte

"Wenn wir damals die Daten hätten nutzen können, hätten wir sehr, sehr viele Lkw zusätzlich überprüfen können", sagt Polizeisprecher Stuiber und betont gleichzeitig, dass er damit nicht das geltende Maut-Gesetz in Frage stellen wolle. Immerhin passierten zwischen 60.000 und 70.000 Fahrzeuge täglich den betreffenden Autobahnabschnitt. Meint: Es wäre auch mit dem Maut-Know-How die sprichwörtliche Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen geworden.

Dabei ist die Aussicht, sich der modernen Technik bedienen zu können, für viele Fahnder tatsächlich verlockend. Einfach weil sie so gut ist, viel zu gut, um damit nur Brummifahrer abzukassieren, was mit einer Vignette viel billiger zu machen wäre. Denn die Maschinerie kombiniert drei Technologien: Satellitenortung, Mobilfunk und Videoüberwachung.

Die meisten Lastwagen haben ein kleines Gerät im Führerhaus, eine sogenannte On Board Unit (Obu). Sie erfasst die Bewegungen mit Satellitenhilfe und meldet die Fahrstrecke per SMS an Toll Collect. Wer keine Obu hat, muss die Strecke vorher buchen. 300 Kontrollbrücken lesen die Lkw-Nummernschilder und prüfen, ob gezahlt wurde. Wenn nicht, wird der Wagen fotografiert und zur Fahndung ausgeschrieben. Doch das System könnte auch alle Autos überwachen.

Die Geräte, mit denen in mehreren Bundesländern Kennzeichen kontrolliert werden und deren Einsatz das Bundesverfassungsgericht nun gekippt hat, ähneln den Maut-Geräten. Sie gleichen jedes Kennzeichen mit dem Polizeicomputer ab und schlagen sofort Alarm, wenn Autos vorbeifahren, nach denen gefahndet wird.

Sicherheitsexperten wie der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, halten sie deshalb für unverzichtbar: "Die Polizei braucht moderne Fahndungsmittel wie die automatische Kennzeichenerfassung. Die Beamten von der technischen Entwicklung abzuhängen, heißt doch, Straftätern einen Freibrief auszustellen", sagte Freiberg SPIEGEL ONLINE.

Früher sei er noch mit einem dicken Fahndungsbuch durch die Stadt gelaufen und habe Autos überprüft, heute sei so etwas doch nicht mehr zeitgemäß. "Die Polizei will keine Daten speichern, keine Bewegungsbilder der Bürger erstellen, sondern lediglich Kennzeichen mit Fahndungsdatenbanken abgleichen", so Freiberg.

Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), betonte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: "Die automatische Kennzeichenerfassung ist ein wichtiges Fahndungsmittel der Polizei, auf das die Beamten nicht verzichten sollten." Gerade im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität sei sie ein absolut "notwendiges und unerlässliches Instrument".

Den Fall des überfahrenen Leo S. hat die Polizei inzwischen an die zuständige Staatsanwaltschaft Ellwangen abgegeben. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde eingeleitet - und dämmert inzwischen vor sich. "Vielleicht meldet sich eines Tages doch noch der Täter oder der zweite Fahrer", hofft Polizeisprecher Stuiber. Sehr optimistisch klingt er nicht.

Aktenzeichen: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 - Urteil vom 11. März 2008. Vollständiger Text der Entscheidung.

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